Stimme der Humanität

Zuletzt aktualisiert am 13. Mai 2011.

Die römische Glaubenskongregation hat am 12. Dezember eine Instruktion zur Bioethik veröffentlicht, in der die künstliche Befruchtung und die massenhafte Vernichtung von menschlichen Embryonen verurteilt wird. Höchster Leitsatz des Dokumentes »Dignitas personae« (Würde der Person) ist die Achtung der Menschenwürde. Der Mensch ist von der Empfängnis an als Person zu achten und zu behandeln. Der Ursprung des menschlichen Lebens ist die Familie, Zeugung ist die Frucht der Ehe und der gegenseitigen Liebe von Mann und Frau. Mit der Instruktion nimmt die katholische Kirche auf unmißverständliche Weise Stellung gegen eine Reihe von Fortpflanzungstechnologien, die im Namen der Humanität die elementarsten Grundsätze der Menschenwürde verletzen. Manche dieser Techniken wurden vor kurzem in Großbritannien legalisiert.

Mit Nachdruck weist die Kongregation auf die unethischen Begleitumstände der künstlichen Befruchtung. Die Zahl der geopferten Embryonen beträgt mehr als 80 Prozent. Die mit Defekten behafteten Embryonen werden in der Regel selektiert. Immer häufiger greifen auch nicht sterile Paare zur genetischen Selektion ihrer Kinder, um gewünschte Eigenschaften zu erzeugen. Die Mehrlingsübertragung, die in Kauf nimmt, daß einige der erzeugten Kinder zugrunde gehen, instrumentalisiert Embryonen. Die Injektion von selektierten Samenzellen ist verwerflich, weil sie das Leben des Embryos der Macht der Mediziner anvertraut und eine Herrschaft der Technik über den Ursprung der menschlichen Person errichtet. Die Einfrierung von Embryonen ist unethisch, da sie deren Schädigung und Tod in Kauf nimmt. Die Tausenden von eingefrorenen Embryonen stellen vor moralische Abgründe: sowohl ihre Vernichtung als auch ihre Verwendung für die medizinische Forschung sind mit dem Grundsatz der Menschenwürde unvereinbar. Dasselbe gilt für das Einfrieren von Eizellen im Hinblick auf eine künstliche Befruchtung. Werden überzählige Embryonen vor der Implantation vernichtet, um Mehrlingsschwangerschaften zu vermeiden, führt dies zu denselben moralischen Aporien. Die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht die Selektion bestimmter Embryonen aufgrund körperlicher Merkmale oder des Verdachts, sie könnten Chromosomendefekte aufweisen. Sie ist eine Technik der qualitativen Selektion, die Urteile über lebenswertes und lebensunwertes Leben impliziert.

Mittel der Schwangerschaftsverhinderung, die die Einnistung eines befruchteten Embryos verhindern, wie die Spirale oder die Pille danach, sind einer Abtreibung gleichzusetzen.

Während die somatische Gentherapie, die darauf abzielt, genetische Defekte auf der Ebene der Körperzellen zu beheben, unter bestimmten Bedingungen sittlich erlaubt ist, erscheinen die Risiken der Keimbahntherapie gegenwärtig kaum kontrollierbar und stehen in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen. Insbesondere wird jedoch der Einsatz der Gentechnik zur vermeintlichen Verbesserung oder Potenzierung der genetischen Ausstattung des Menschen abgelehnt. In einer solchen Zielsetzung kommt nach Auffassung der Kongregation eine eugenische Mentalität zum Ausdruck, die Menschen ohne »besondere Gaben« sozial stigmatisiert, während andere mit erwünschten Begabungen, die aber nicht das spezifisch Menschliche ausmachen, bevorzugt werden. Könnte sich diese Ideologie durchsetzen, würde sie das friedliche Zusammenleben der Menschen gefährden. Der Versuch, einen neuen Menschentypus zu schaffen, schließt überdies die Anmaßung ein, der Mensch könne sich an den Platz des Schöpfers stellen.
Besonders gravierend erscheint der Kongregation auch das Klonen. Dem geklonten Menschen würde ein vorausbestimmtes genetisches Erbgut auferlegt, er würde einer »biologischen Sklaverei« unterworfen. Die genetischen Merkmale anderer Personen willkürlich zu bestimmen, ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenwürde, nicht weniger als die Herstellung von Embryonen mit dem Ziel, sie zu zerstören, um Kranken zu helfen. Letzteres erniedrigt den Menschen zu einem bloßen Mittel, das gebraucht und anschließend vernichtet werden kann.

Die Beurteilung der Stammzellforschung hängt davon ab, wie die Stammzellen gewonnen werden: unbedenklich sind die Gewinnung aus Geweben des erwachsenen Organismus, aus der Nabelschnur und aus Föten, die eines natürlichen Todes gestorben sind. Verwerflich hingegen deren Gewinnung aus lebendigen Embryonen, weil diese unweigerlich zum Tode führt. Auch der Import solcher Stammzellen ist eine »Mitwirkung am Bösen«. Schließlich ist auch die Erzeugung von Mensch-Tier-Hybriden eine Beleidigung der Menschenwürde, weil sie die spezifische Identität des Menschen beeinträchtigt.

Wie immer man zur päpstlichen Lehrautorität stehen mag, man kann der katholischen Kirche für diese klaren Worte nur dankbar sein.

Die Langfassung der Instruktion findet sich hier.

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