Rassismus eine Konsequenz des Hygienestaats

Zuletzt aktualisiert am 19. April 2024.

Die Liste der Kritiker des deutschen Hygieneregimes ist lang. Sie reicht von ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten über Verwaltungsrichter, Familienrichter, Menschenrechtsjuristen, Philosophen, Ärzte, Soziologen, Psychologen, Politologen, Pädagogen, Ökonomen, Künstler und Journalisten bis zu Parteien und Bürgerrechtsbewegungen. Die These, dass der Rassismus eine Konsequenz des Hygienestaats ist, habe ich vor rund einem Jahr in diesem Blog als Befürchtung ausgesprochen. Je länger das Notstandsregime andauert, um so mehr scheint sich diese Befürchtung zu bewahrheiten.

Rassismus eine Konsequenz des Hygienestaats

Thomas Jefferson um 1800. Hauptverfasser der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung.

Ebenso lang wie die Liste der Kritiker dieses Regimes ist auch jene der Beschwerdepunkte: angefangen von der Abschaffung von Grundrechten wie der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Bewegungs- und Gewerbefreiheit, der Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit, des Rechts auf körperliche Unversehrtheit durch »indirekten« Impfzwang, über die Abschaffung des Föderalismus und des Rechtsweges bis hin zu genereller Unverhältnismäßigkeit verhängter »Maßnahmen«. Von gesetzgeberischem Akt zu gesetzgeberischem Akt, von Verordnung zu Verordnung, von Erlass zu Erlass vergrößert sich die Liste der Gravamina, der verhaltene und offene Protest nimmt zu, gleichzeitig aber auch die Anstrengungen des Gesundheitsregimes, diesen zu unterdrücken oder zu kriminalisieren.

Das sogar von Parteien (FDP, Freie Wähler) angerufene Bundesverfassungsgericht sieht trotz all dieser Beschwerden keinen akuten Handlungsbedarf, während der Verfassungsschutz auf Geheiß der Regierung Bürgerrechtsbewegungen beobachtet, deren einziges erklärtes Ziel die Verteidigung der Grundrechte ist – ausgewiesen durch das Grundgesetz, das sie demonstrativ vor sich hertragen. Kritiker an den Einschränkungen dieser Grundrechte werden derweilen öffentlich diffamiert und verleumdet, stigmatisiert und verfemt. Ihnen wird eine Verschwörung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeworfen, obwohl der Anschlag gegen diese Grundordnung in Wahrheit von der Gegenseite ausgeht.

Heftigen Protest, selbst unter Ministerpräsidenten, rief zuletzt die sogenannte »Notbremse« hervor, die nicht zufällig an die einstigen »Notverordnungen« der Weimarer Republik anklingt. Sie beinhaltet automatisch eintretende, bundesweite nächtliche Ausgangssperren bei einer bestimmten »Inzidenzzahl«, die durch unzuverlässige Tests bestimmt wird. Neuerdings finden Lockerungsübungen statt, aber an ihnen teilnehmen dürfen nur Bürger, die sich aufgrund amtlicher Siegel als »Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete« ausweisen können. Trotz alledem bleibt die ihrerseits aus medizinischen Gründen umstrittene Maskenpflicht für alle Bürger bestehen, der sichtbare Ausweis der Unterwerfung unter eine von Grund auf fragwürdige Politik der Restriktion und Freiheitsberaubung. Vom Debakel mit den Impfstoffen und deren wechselnde Empfehlungen für unterschiedliche Altersgruppen aufgrund unvorhergesehener fataler Wirkungen will ich schon gar nicht reden. Immer mehr wache Beobachter des Zeitgeschehens können sich des Eindrucks nicht erwehren, in einer verkehrten Welt zu leben, in einer Welt, in der Unrecht zu Recht, Unwahrheit zu Wahrheit, Unfreiheit zu Freiheit, Krankheit zu Gesundheit und Moralität zu Immoralität erklärt wird.

Auch Michael Esfeld, einem Professor für Wissenschaftsphilosophie an der Universität Lausanne, scheint es so zu gehen. Bereits im Dezember 2020 meldete sich das Mitglied der Akademie der Naturforscher Leopoldina und der Deutschen Akademie der Wissenschaften, das 2013 den Forschungspreis der Alexander-von-Humboldt-Stiftung entgegennehmen durfte, mit einer scharfen Kritik an einer Ad-hoc-Stellungnahme der angesehenen Wissenschaftsorganisation zu Wort, die für die Einführung eines weiteren Lockdowns – also die Perpetuierung der Aufhebung von Grundrechten plädierte.

Damals warf er der Leopoldina eine Missachtung »wissenschaftlicher und ethischer Redlichkeit« vor, sprach sich für den durch die Great Barrington Declaration vorgeschlagenen moderaten Weg gezielter Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen aus[1], und wies darauf hin, dass die sogenannten Kollateralschäden massiver Freiheitseinschränkungen weit größer zu werden drohten, als die durch die Pandemie hervorgerufenen unmittelbaren Schäden.

Seither hat sich Esfeld verschiedentlich mahnend geäußert, unter anderem in der Neuen Zürcher Zeitung, in einem Artikel, der sich mit den »neuen Freunden einer geschlossenen Gesellschaft« auseinandersetzte, die sich im Namen der Gesundheit von der Menschenwürde und den intellektuellen Grundlagen der westlichen Staatengemeinschaft verabschieden, die sich bisher als politische Ordnung verstanden habe, die auf Rechtsstaatlichkeit und Freiheit beruhe.[2]

Unter Berufung auf Poppers Werk Die offene Gesellschaft und ihre Feinde kennzeichnete er erstere als eine Gesellschaft, die jeden Menschen als Person anerkenne und ihm eine unveräußerliche Würde zuerkenne. Aus dieser Würde ergäben sich die Grundrechte als Abwehrrechte gegen äußerliche (staatliche) Eingriffe in die eigene Lebensgestaltung.

Rassismus als Konsequenz des Hygienestaats

Karl Popper, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde

Popper geißelte in seinem Buch selbsterklärte intellektuelle Herrschaftseliten als Feinde einer solchen Gesellschaft, Eliten, die beanspruchten, aufgrund eines sie allein auszeichnenden Wissens um das Gute das Leben aller steuern zu können. Ihr elitäres Wissen berechtige sie auch dazu, Grundrechte, Menschenrechte außer Kraft zu setzen. Das aber sei Totalitarismus. Totalitarismus sei, wie Esfeld in seinem Artikel schrieb, eine Herrschaftsform, in der der Staat »im Namen einer höheren Ideologie« »ohne Grenzen und Schranken« »in alle sozialen Verhältnisse hineinregiert«. Hobbes, der Theoretiker des Absolutismus, bezeichnete einen solchen allmächtigen Staat, gegen den das Individuum keinerlei Berufungsmöglichkeiten hat, als Leviathan. Das einzige Recht, das er diesem Staat nicht zubilligte, war jenes, den Bürger, den er schützen sollte, zur Selbsttötung zu zwingen.[3] Einst bestimmte der Landesfürst über die Religion seiner Untertanen (»cuius regio, eijus religio«); wer sich dem Diktat des Fürsten nicht unterwerfen wollte, musste auswandern. Die letzten Konsequenzen aus dem absolutistischen Staatsverständnis unter der Voraussetzung der Massendemokratie zogen im 20. Jahrhundert die totalitären Systeme rechter und linker Ausprägung, deren Verwandtschaft und Herkunft Hannah Arendt in ihrer wegweisenden Studie Ursprünge und Elemente totaler Herrschaft untersuchte. Der Liberalismus des 19. Jahrhunderts verstand sich als Kämpfer für die individuellen Freiheitsrechte und gegen die dirigistischen Übergriffe eines absolutistischen Staates in das private Leben und die Freiheit des Unternehmertums.

Rassismus eine Konsequenz des Hygienestaats

Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft

All dies stehe heute, so Esfeld in seinem Artikel, zur Disposition. Wir stünden, bedingt durch Corona, vor der Wahl zwischen offener Gesellschaft und Totalitarismus, einem neuen Totalitarismus, der das Gut der Gesundheit verabsolutiere, über das er ein Definitionsmonopol beanspruche. Dieser Totalitarismus setze bestimmte Werte, wie eben die Gesundheit (oder künftig womöglich den Klimaschutz) absolut und werde in seinem maßlosen Lenkungsanspruch durch eine Phalanx von Experten und Profiteuren unterstützt, die sich auf ein exklusives Wissen beriefen, das sie angeblich in die Lage versetze, zweifelsfrei darüber zu bestimmen, wie der von ihnen absolut gesetzte Wert gesichert werden könne. Die individuellen Freiheitsrechte, die Grund- und Menschenrechte, auf welchen die offene, liberale Gesellschaft fuße, würden entthront, zugunsten kollektiver Güter, deren Definition unbestimmt und fragwürdig, deren Evidenzgrundlage zweifelhaft sei.

Esfeld ließ sich in seinem NZZ-Artikel auch über den »Mechanismus« aus, der dem Abgleiten in den neuen Totalitarismus den Weg bereite: es ist jener der »Externalitäten«. Äußere Herausforderungen – seien es herbeigeredete Kriege, Jahrhundertseuchen oder Klimakatastrophen – werden benutzt, um einen Notstand zu postulieren, der außergewöhnliche Maßnahmen rechtfertigt. Motor der Zustimmung zu diesen Maßnahmen ist die durch Propaganda erzeugte Angst der Bevölkerung. Wer Angst vor einem Krieg hat, stimmt jeder Einschränkung seiner persönlichen Freiheit zu, wer Angst vor der Pest hat, unterwirft sich jeder verordneten Maßnahme, sei sie auch nur symbolisch und in Wahrheit ein Placebo. Da all diese Maßnahmen im höchsten Grade moralisch aufgeladen werden, und jeder, der ihnen widerspricht oder zuwiderhandelt automatisch das Verdikt auf sich zieht, böse zu sein, ist die rationale Abwägung von Kosten und Nutzen, die vernunftbasierte Risiken- und Folgenabschätzung außer Kraft gesetzt. Werden die externen Bedrohungen unbestimmt und weit genug gefasst, ist jede denkbare Form menschlichen Handelns betroffen. Jeder menschliche Kontakt stellt eine potentielle Bedrohung der Gesundheit anderer dar, jede mit Energieverbrauch verbundene Handlung (also jede Art von Handlung) eine Bedrohung des Klimas und damit der Lebensmöglichkeiten künftiger Generationen. Aufgrund des Postulats solcher Pauschalbedrohungen gerät das einzelne Individuum unter Beweiszwang, es muss für jede seiner Handlungen den Nachweis erbringen, dass sie das Ausmaß der behaupteten Bedrohung nicht vermehrt. »So stellt man alle Menschen unter den Generalverdacht, letztlich mit allem, was sie tun, andere schädigen zu können. Von diesem Generalverdacht können sich die Menschen nur dadurch befreien, dass sie ein Zertifikat erwerben, durch das sie sich reinwaschen – wie einen Impfpass oder generell einen sozialen Pass«, schrieb Esfeld.

Die Parallelen zur mittelalterlichen Lehre von der Erbsünde sind nicht zufällig, denn auch die Kirche übte einst mit Hilfe moralisch aufgeladener Externalitäten (des Seelenheils, der Höllenstrafe) absolute Herrschaft aus. Auch damals befand sich die gesellschaftliche Macht in der Hand selbsterklärter Eliten. Wie seinerzeit die kirchliche Hierarchie beansprucht heute eine Handvoll von Gesundheitstechnokraten im Bündnis mit dem medizinisch-industriellen Komplex und der politischen Nomenklatura eine absolute Entscheidungs- und Exekutivvollmacht über das körperliche und seelische Wohlergehen der Massen. So wie einst der Mensch unter Androhung der Exkommunikation in metaphysischer und physischer Leibeigenschaft gehalten wurde, wird er heute unter Androhung der gesellschaftlichen Ächtung kaltgestellt und seiner Gesundheit, seines Leibes, enteignet. Wie damals haben wir es auch heute mit einem Glaubenssystem zu tun, das sich mit Hilfe von Zensur und Anathematisierung jeder rationalen Kritik entzieht. An die Stelle des Ablasshandels zur Beruhigung des individuellen und gesellschaftlichen Gewissens sind heute die Klimazertifikate oder Impfzertifikate getreten. Die Wahl, vor der wir heute stehen, ist die »zwischen einer offenen Gesellschaft, die jeden bedingungslos als Person anerkennt«, der eine unveräußerliche Würde zukommt und einer geschlossenen Gesellschaft, »zu deren sozialem Leben man Zutritt erhält durch ein Zertifikat, dessen Bedingungen bestimmte Experten definieren, wie einst die Philosophenkönige Platos«, so Esfeld. Aber wie einst die Philosophenkönige Platos oder die kirchlichen Autoritäten des Mittelalters und der beginnenden Neuzeit verfügen auch »ihre heutigen Nachfahren über kein Wissen«, das es ihnen erlauben würde, »solche Bedingungen ohne Willkür festzusetzen«. Das gilt für Lockdowns oder den Maskenzwang nicht weniger als für Maßnahmen zur Rettung des Klimas, deren Nutzen zweifelhaft und deren Evidenz mangelhaft ist.

Laut Esfeld sind die »neuen Feinde der offenen Gesellschaft« keine Agenten einer fremden Macht: sie kommen vielmehr aus dem Inneren der Gesellschaft. Es sind »Wissenschaftler und Intellektuelle«, die in der Illusion befangen sind, sie besäßen ein normatives Wissen, das es ihnen erlaube, die Gesellschaft zu steuern. Mit ihnen verbünden sich Politiker, die »altbekannte Herausforderungen zu existentiellen Krisen« hochreden und mit »pseudowissenschaftlichen Modellrechnungen«, die »in Katastrophen-Prognosen münden«, Angst schüren. Die verbreitete Angst wiederum ermöglicht es Wissenschaftlern, politische Forderungen zu stellen, die den Rechtsstaat unterminieren. Gleichzeitig legitimieren die Wissenschaftler die entgrenzten Eingriffe der Exekutive in die Freiheitsrechte der Individuen. Was wie ein Teufelskreis aussieht, ist auch ein solcher. Nicht zu unterschätzen ist laut Esfeld außerdem der Einfluss »wirtschaftlicher Akteure« wie z.B. Pharmaunternehmen, die von der Coronapolitik »profitieren« und »die Risiken ihrer Unternehmungen auf den Steuerzahler abwälzen können«.

Das Grundproblem ergibt sich aus dem Präventionsgedanken, der jedes denkbare Lebensrisiko externalisiert und im Falle des Wohlfahrtsstaates auf diesen überträgt. Ein Staat, der beansprucht, seine Untertanen vor allen Risiken zu schützen, kann diesen Anspruch nur durch totale Kontrolle erfüllen. Der Schutz vor dem Risiko der Gewalt setzt lückenlose Kontrolle der Bewegung voraus, der Schutz vor dem Risiko der Ansteckung lückenlose Überwachung von Kontakten. Damit ist ein »Totalitarismus der allumfassenden Kontrolle« erreicht, vor dem selbst im Prinzip liberale Gesellschaften nicht gefeit sind, wenn sie denn dem Wahn erliegen, sie müssten ihre Bürger vor jedem Risiko schützen. Gegen diesen Totalitarismus der Risikokontrolle gibt es laut Esfeld nur ein einziges wirksames Abwehrmittel: ein Menschenbild, das auf Freiheit, Menschenwürde und Grundrechten beruht, die unbedingt gelten. Genau dies ist das Fundament der offenen Gesellschaft im Sinne Poppers. Ist der absolute Wert der individuellen Freiheit erst einmal anerkannt, lassen sich von diesem aus auch die Ansprüche der externen Bedrohungen auf das Maß begrenzen, das ihnen zusteht: auf »konkrete, signifikante Schädigungen der Freiheit anderer«, die Eingriffe in die Lebensführung einzelner konkreter Schädiger rechtfertigen (wie z.B. durch das Strafrecht). Soweit die Argumentation in Esfelds NZZ-Artikel.

Impfpässe – Zementierung der systematischen Freiheitsberaubung

Jüngst hat der streitbare Philosoph diese Überlegungen in einem Artikel, der in der Zeitschrift Das Goetheanum erschienen ist, auf Impfpässe übertragen.[4] Ich greife im Folgenden einige Grundgedanken dieses Artikels auf, den ich im übrigen frei referiere und kommentiere.

Heute, so Esfeld, werde eine Lockerung der gesamtgesellschaftlichen Zwangsmaßnahmen in Aussicht gestellt, aber nur jenen, die sich impfen ließen. Der damit beschrittene Weg führe geradewegs in die geschlossene Gesellschaft, werde aber »irreführend« zum »Ausweg in die Freiheit« umdeklariert. In Wahrheit werde damit die seit dem Frühjahr 2020 betriebene systematische Freiheitsberaubung »zementiert«.

Die westlichen Demokratien hätten sich vor einem Jahr dafür entschieden, die Coronapandemie »nach dem Vorbild Chinas mit politischen Zwangsmaßnahmen zu bekämpfen«. Seither gehöre die politische Reglementierung des sozialen Lebens bis in den intimsten Familienkreis zum Alltag. Da diese Maßnahmen mit demokratischen rechtsstaatlichen Verfahren nicht durchsetzbar gewesen wären, mussten sie mit Hilfe der Wissenschaft legitimiert werden. Die Wissenschaft wiederum wurde von der Politik instrumentalisiert. Vom Staat finanzierte Akademien und einzelne Wissenschaftler seien dazu benutzt worden, den Eindruck zu erwecken, es gebe in der Wissenschaft keinen Dissens. Wäre die sonst übliche wissenschaftliche Debatte zugelassen worden, hätte die Tatsache des Meinungsstreits die Strategie der wissenschaftlichen Legitimation der Zwangsmaßnahmen ins Leere laufen lassen. Folglich musste erst die Wissenschaft gleichgeschaltet werden. Epidemiologen, die in der neuen Pandemie traditionelle Vorgehensweisen vorschlugen, wurden diffamiert und aus dem Diskurs ausgegrenzt. Zwar sei nicht auszuschließen, dass neue Erkenntnisse neue Strategien nahelegten, auszuschließen sei jedoch, dass jeder sein politisches Urteilsvermögen verliere, sobald er den Übergang von einer medizinischen zu einer politischen Strategie der Pandemiebekämpfung kritisiere. Die Delegitimierung wissenschaftlicher Kritik erhebe die »Wissenschaft zur Staatsreligion«, die nicht nur wissenschaftliche, sondern auch moralische Überlegenheit über ihre Kritiker beanspruche und sich das Recht ausbedinge, jene, die abweichende Auffassungen äußerten, »als Ketzer« aus der Kaste der Wissenden auszuschließen.

Näher betrachtet bezeuge aber die Wissenschaft mit einer Vielzahl von Stimmen, dass die Kritiker überzogener Coronamaßnahmen Recht gehabt hätten, da es keinen statistisch signifikanten Unterschied zwischen autoritären und liberalen Antworten auf die Pandemie gebe.[5] Ein einfaches Gedankenexperiment verdeutliche diesen Sachverhalt: aus anonymisierten Daten zum Infektionsgeschehen, zu Krankenhauseinweisungen und Todesfällen im Verhältnis zur Bevölkerung in Ländern mit ähnlicher geografischer Lage und wirtschaftlicher Entwicklung lasse sich nicht ersehen, welche dieser Länder scharfe politische Maßnahmen ergriffen hätten und welche nicht.[6] Dies zeige sich beim Vergleich zwischen Deutschland und Schweden ab Mai 2020. Zwischen Schweden ohne Lockdown und Deutschland mit Lockdown gebe es ab diesem Zeitpunkt keinen statistisch signifikanten Unterschied beim Erfolg der Pandemiebekämpfung. Andere Beispiele böten aufgrund ihrer Bevölkerungszusammensetzung und geographischen Lage vergleichbare Bundesstaaten der USA wie Florida und Kalifornien. Der Gouverneur Floridas, Ron DeSantis, folge seit September 2020 der Wissenschaft, jener Wissenschaft nämlich, die Pandemien vergleichbarer Größenordnung »stets medizinisch erfolgreich bekämpft« habe. (Inzwischen hat DeSantis Impfpässe offiziell verboten[7]). Trotz aller Katastrophenwarnungen stehe Florida, in dem die Bevölkerung ihre uneingeschränkte Freiheit genieße, nicht schlechter da als Kalifornien, das weiterhin seine Bevölkerung drangsaliere. Ähnliches gelte für South Dakota, das nie zu politischen Zwangsmaßnahmen gegriffen habe, im Vergleich zu North Dakota.

Esfeld erinnert außerdem erneut an die Kosten-Nutzen-Rechnung der Coronamaßnahmen, nach der die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Schäden durch harte Unterdrückung weitaus höher sein werden, als durch die Pandemie selbst. »Die Schäden an verloren gehenden Lebensjahren übertreffen die möglicherweise gewonnenen Lebensjahre um ein Vielfaches«, so Esfeld unter Berufung auf eine Reihe entsprechender Untersuchungen.[8]

Um der misslichen Lage abzuhelfen, schlägt er einen neuen Verfassungsartikel vor, der solche Freiheitseinschränkungen, wie sie durch die Coronamaßnahmen verhängt wurden, generell verbieten müsse, da sie mit Menschenwürde, Grundrechten und dem Rechtsstaat unvereinbar seien. Dieser Vorschlag entbehrt nicht der Ironie, da es ja gerade die Verfassung war, von der die Bevölkerung Deutschlands erwartete, dass sie vor ihrer eigenen Aufhebung schütze.

Im Folgenden geht Esfeld zur Kritik an der Impfpolitik über. Zwar zieht er den Nutzen von Impfungen für Risikogruppen nicht in Zweifel, sofern sie freiwillig sind. Aber »kein Staat« habe »das Recht, Impfungen anzuordnen«, denn: »Eine Impfung ist ein körperlicher Eingriff. Menschenwürde, Grundrechte und Rechtsstaat gebieten es, dass jeder selbst über eine Impfung entscheiden darf, in einer persönlichen Abwägung der Nutzen und Risiken. Niemand – kein Staat, keine Wissenschaft, keine gesellschaftliche Gruppe – hat ein moralisches Wissen oder ist eine moralische Autorität, die Impfungen gebieten könnte.« Selbst Menschen, die einer Risikogruppe angehörten, stehe das Recht zu, selbst darüber zu entscheiden, ob sie sich den möglicherweise schädlichen Wirkungen eines Impfstoffes oder eher den schädlichen Wirkungen einer Infektion aussetzen wollten. Da das statistische Risiko, aufgrund einer Coronavirus-Infektion schwere gesundheitliche Schäden zu erleiden für alle unter 70-Jährigen im Bereich alltäglich akzeptierter Risiken liege, gebe es keinen medizinischen Grund, solchen Menschen eine Impfung zu empfehlen. Auch in diesem Fall sei die Entscheidungsfreiheit und die mit ihr verbundene Würde höher zu schätzen, als ein möglicher Schutz durch eine mit ihren eigenen Risiken verbundene Zwangs-Impfung.

Zwar sei es vertretbar, von Menschen, die mit Risikogruppen zu tun hätten, die sich nicht ausreichend selbst schützen könnten, zu fordern, dass sie diese Personen nicht in Gefahr brächten. Aber gerade »die skandalös hohe Zahl der Corona-Toten in Alters- und Pflegeheimen« zeige, dass sie nicht durch eine pauschale Reglementierung der gesamten Gesellschaft verhindern werden könnten. Vielmehr sei gezielter Schutz erforderlich.

Das Argument, Impfungen führten zurück in die Freiheit, hält Esfeld deswegen für »gefährlich«, weil es einen »Präzedenzfall« schaffe. Mit derselben Argumentation könne die Freiheit auch an die Erfüllung anderer, letztlich beliebiger Bedingungen geknüpft werden. Künftige Epidemien könnten ähnlich überschießende Maßnahmen rechtfertigen, aber auch andere angebliche Notstände, wie zum Beispiel die herbeigeredete Klimakrise. Werde man zur Umsetzung des Klimaschutzes ebenfalls die Vorlage von Zertifikaten verlangen, nur diesmal von Nachhaltigkeitszertifikaten? Werde die grundrechtlich garantierte Freiheit nur noch jenen gewährt, die sich solche Zertifikate wie in einem mittelalterlichen Ablasshandel erkaufen könnten?

Die Umkehr der Beweislast, von der wir weiter oben bereits gesprochen haben, stellt alle Menschen unter Generalverdacht. Es gilt nicht mehr die Unschulds-, sondern die Schuldvermutung. Es muss nicht mehr bewiesen werden, dass jemand andere konkret schädigt, sondern der Einzelne muss beweisen, dass er niemanden schädigt.

Damit ist jedoch, so Esfeld, die Freiheit abgeschafft und »ein neuer Totalitarismus installiert«. Die Freiheit nämlich – so ließe sich ergänzen –, die auf der Unschuldsvermutung beruht, der Voraussetzung, dass jemand, der aufgrund eigener Entscheidungen handelt, nicht von vorneherein verdächtig ist. Die Verdächtigung, die dem Anspruch auf Freiheit vorausgeht, ist ein Kennzeichen totalitärer Gesellschaften. Jedermann ist immer schon staats- oder volkgemeinschaftsgefährdender Umtriebe verdächtig. Befreien kann man sich von diesem Generalverdacht nur durch proaktive Bekenntnisse, durch die Übererfüllung einer Orthopraxie, die jedoch permanent umdefiniert wird, um die Untertanen in ständiger Angst zu halten, sie könnten gegen die Staatsräson oder die Rechtgläubigkeit verstoßen. Festgelegt wird das rechte Handeln und der rechte Glaube von einer Expertokratie, die sich das Recht herausnimmt, über die Freiheit und Unfreiheit anderer zu entscheiden: die Ausübung von Freiheit und die Gewährleistung von Grundrechten hängt dann von einer Genehmigung ab, die ein Expertenkomitee (ein Wohlfahrtsausschuss) erteilt – oder eben verweigert.

In Wahrheit geht es in solchen Expertokratien oder Moralregimen gar nicht um den Schutz der Gesundheit oder das Wohl der Bevölkerung, da die massiven Freiheitseinschränkungen viel größere Schäden hervorrufen, als das Virus, gegen das sie in Stellung gebracht werden. »Es geht um soziale Kontrolle der Lebensgestaltung aller.«

Ähnliches befürchtet Esfeld vom politischen Umgang mit der Klimakrise. Auch hier setze sich die politische Steuerung von Wirtschaft und Gesellschaft über Menschenwürde und Grundrechte hinweg und bediene sich dabei »ziemlich willkürlicher Definitionen« dessen, was jeweils nachhaltig sei. Er weist auf die bemerkenswerte Tatsache hin, dass der CO2-Ausstoß in Industrieländern ohne »Energiewende« (wie Frankreich, Großbritannien, USA) in den letzten 20 Jahren prozentual in gleicher Größenordnung zurückgegangen sei wie in Ländern, die mit enormem finanziellem Aufwand eine solche betrieben hätten (Deutschland).

Ebenso wie im Fall von Corona lasse auch das gigantomane Management der Klimakrise befürchten, dass die gezielte, lokale Bekämpfung konkreter Umweltprobleme vernachlässigt werde, die bereits in der Gegenwart jedes Jahr zahlreiche Todesopfer forderten. Auch hier gehe es um soziale Kontrolle, die bezeichnenderweise von denselben Experten-Gruppen und ihren Organisationen angestrebt werde, die schon in der Corona-Krise die Bevölkerung durch Restriktionen und Sanktionen bevormundeten.

Wie schon nach dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg stehen wir laut Esfeld auch heute wieder vor der Wahl zwischen einer offenen und einer geschlossenen Gesellschaft, oder besser: einem liberalen und einem autoritären Staat. Die ersteren anerkennen jeden Menschen als Person mit einer unveräußerlichen Würde. Der Person ist die Freiheit eigen, ihr Leben nach eigenem Ermessen zu gestalten, und mit der Freiheit die Verantwortung, für ihr Handeln auf Verlangen Rechenschaft abzulegen. Freiheit, so Esfeld, ist die conditio humana; Unfreiheit demnach die conditio inhumana. Das, was wir als Grundrechte bezeichnen, ergibt sich aus dieser conditio humana. Die Würde des Menschen haftet an seiner Freiheit. Schiller dichtete: »Der Mensch ist frei geschaffen, ist frei – und würd’ er in Ketten geboren. Lasst euch nicht irren des Pöbels Geschrei, nicht den Missbrauch rasender Toren. Vor dem Sklaven, wenn er die Kette bricht, vor dem freien Menschen erzittert nicht.« Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung fasst deren Selbstevidenz in grandioser Schlichtheit im Satz zusammen: »We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness.«

Diese »unalienable rights« (unveräußerlichen Rechte) sind Abwehrrechte des Individuums gegen staatliche Gängelung. »Rechte der Abwehr gegen äußere Eingriffe in die eigene Urteilsbildung darüber, wie man sein Leben gestalten will«, formuliert Esfeld. Philosophisch gründen sie in der Person, da der Begriff der Person ohne jenen der Freiheit nicht gedacht werden kann. Zur Person gehört notwendig die Autonomie, die Selbstbestimmung.

Nicht der Staat ist der Quell der Freiheit, sondern die Person. Nicht er verleiht oder gewährt demnach die Grundrechte oder Menschenrechte – sie gehen dem Staat voraus, der seine Existenz vielmehr den Personen verdankt, die ihn um des Schutzes ihrer Freiheit willen gegründet haben.

Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind an diese Grundrechte gebunden – und nicht etwa umgekehrt: daher unterliegen sie auch nicht der Willkür der Interpretation oder wechselnder Mehrheiten. Die Grundrechte sind dem Menschen eingeboren, sie können auch ohne die Voraussetzung eines Staates gedacht werden, der zu ihrem Schutz gegründet wird. Seine Würde empfängt der Staat aus der Würde der Person, sie ist abgeleitet von deren Freiheit, ohne die er keine Existenzberechtigung hätte. Deswegen sind autoritäre Staaten, Despotien und Diktaturen auch würdelos. Der Staat, so Esfeld, »ist ein Rechtsstaat, der diese Rechte schützt; er lenkt die Gesellschaft nicht, sondern lässt den Menschen freien Lauf, ihre sozialen Beziehungen zu gestalten.«

Im Unterschied dazu setzt der autoritäre Staat ein bestimmtes Gut – wie z.B. den Gesundheitsschutz oder den Klimaschutz – absolut und damit über die Grundrechte und die Menschenwürde. Er maßt sich an, Grundrechte zu gewähren oder zu entziehen, je nachdem, ob seine Untertanen die Bedingungen erfüllen, die er vor ihre Gewährung stellt. Er nimmt sich heraus, selektiv nur jenen die Menschenwürde zuzusprechen, die von mit ihm verbündeten oder in seinem Dienst stehenden Moraleliten aufgestellte Bedingungen erfüllen, während er alle anderen der Verachtung und moralischen Ächtung preisgibt. »Der Zugang zum gesellschaftlichen Leben wird durch diese Bedingungen reglementiert und in einem Impfpass, einem Nachhaltigkeitspass oder generell einem sozialen Pass zertifiziert.«

Rassismus – eine Konsequenz des Hygienestaats

Ein grundlegender Aspekt der durch Impfpässe oder ähnliche Zertifikate eingeführten Impfapartheid wird von Esfeld gar nicht angesprochen. Der Hygienestaat, der auf Halluzinationen der biologischen Reinheit beruht, generiert aus sich als logische Folge den Rassismus. Eine Gesellschaft, die aufgrund arbiträrer biologischer Merkmale Rechte gewährt oder Rechte entzieht, ist eine rassistische Gesellschaft. Der infektiologische Status eines Menschen ist ein solches arbiträtres Merkmal.

Eine Gesellschaft, die Menschen, nur weil sie »geimpft oder genesen oder negativ getestet« sind, Grundrechte als Privilegien gewährt, allen anderen jedoch nicht, ist explizit rassistisch.

Auf sie trifft die Definition des Rassismus Albert Memmis zu: »Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver biologischer Eigenschaften zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden des Opfers, um damit eine Aggression zu rechtfertigen«.[9] Verabsolutiert wird der infektiologische Status einer Bevölkerungsgruppe, wenn er als das alleinige Merkmal definiert wird, das den Zugang zu Grundrechten gewährt. Dass dieses Merkmal zum »Nutzen von Anklägern und zum Schaden von Opfern« eingesetzt wird, ergibt sich aus der Betrachtung der sozialen und politischen Folgen seiner Anwendung. Mit seiner Hilfe können nicht nur »Impfkritiker« oder »Impfverweigerer« zu einer Rasse der Unberührbaren erklärt werden, vielmehr werden auch die Träger des biologischen Merkmals »Ungeimpfte«, aus der Gemeinschaft der Rechtsträger ausgeschlossen und als Outcasts marginalisiert. Übrig bleiben jene Reinen, die nach der Definition des Hygienestaats die öffentliche Sicherheit der Gesunden oder Gesundeten nicht mehr gefährden. Halluzinationen der Reinheit der Rasse, des Blutes oder der Klasse lagen den totalitären Systemen des 20. Jahrhunderts zugrunde, Halluzinationen der Reinheit werden den totalitären Hygieneregimen des 21. Jahrhunderts zugrunde liegen.

Die Mittel, mit welchen die totalitären Regime des 20. Jarhunderts ihre Halluzinationen zu verwirklichen suchten, waren stümperhaft und barbarisch: Eugenik (Rassenzucht), Genozid und Klassizid. Die Mittel, deren sich die Hygieneregime des 21. Jahrhunderts bedienen, sind subtiler, aber nicht weniger barbarisch: sogenannte mRNA-Impfstoffe, die in das Immunsystem der Geimpften eingreifen und aus diesen GVO’s (gentechnisch veränderte Organismen) machen. Die Langzeitfolgen dieser Manipulationen kennt niemand. Jedenfalls unterscheiden sich Geimpfte aufgrund ihrer technisch modifizierten genetischen Eigenschaften tatsächlich von Ungeimpften. Sie unterscheiden sich auch von »Genesenen«, da letztere ihre Immunität auf natürlichem Weg erwerben.

Für all diese Differenzen jedoch gilt Artikel 21, Absatz 1 der Grundrechtscharta der Europäischen Union:

Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.

Ausführlicher trägt Esfeld seine Kritik an der Lockdownpolitik in einem Buch vor, das er zusammen mit Christoph Lütge verfasst hat: Christoph Lütge und Michael Esfeld, Und die Freiheit? Wie die Corona-Politik und der Missbrauch der Wissenschaft unsere offene Gesellschaft bedrohen, München 2021.


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Anmerkungen:


  1. Die Great Barrington Declaration wurde inzwischen von rund 788.000 Menschen unterzeichnet, darunter rund 14.000 Mediziner und 43.000 Angehörige von Gesundheitsberufen.
  2. Michael Esfeld, Die geschlossene Gesellschaft und ihre neuen Freunde: warum es falsch ist, die Gesundheit höher zu gewichten als die Menschenwürde, NZZ, 1.4.2021. https://www.nzz.ch/feuilleton/die-geschlossene-gesellschaft-und-ihre-neuen-freunde-warum-es-falsch-ist-die-gesundheit-hoeher-zu-gewichten-als-die-menschenwuerde-ld.1609287 (Stand 8.5.2021)
  3. »Wenn der Oberherr befiehlt, dass ein Bürger, wäre er auch durch Urteil und Recht zum Tod verurteilt, sich selbst umbringen, verstümmeln oder verwunden oder sich einem gewaltsamen Angriffe nicht widersetzen oder sich der Nahrungsmittel, der Luft und dessen, was sonst zur Erhaltung des Lebens nötig ist, enthalten soll, so steht es dem Bürger frei, das zu verweigern.« Leviathan, Stuttgart 1978, S. 194. Wie totalitär im modernen Sinn Hobbes dachte, geht aus seinen Ausführungen über die Meinungsfreiheit hervor (ebd., S. 161): »Mit der höchsten Gewalt«, so schrieb er, ist »auch das Recht verbunden, zu entscheiden, was zur Erhaltung oder zur Störung des Friedens dienen kann; folglich auch zu bestimmen, zu welcher Zeit, unter welchen Bedingungen und wem es erlaubt sei, das Volk aufzuklären; welche Bücher verboten werden müssen und wer darüber die Aufsicht führen soll. Handlungen haben ihren Grund in Meinungen; folglich müssen diese unter Aufsicht genommen werden, wenn man Frieden und Einigkeit in einem Staat erhalten will. Wahrheit ist der Zweck alles Lehrens, und sobald eine Lehre diesem Zwecke entspricht, kann sie auch dem Frieden nie gefährlich sein; oder es müsste behauptet werden, Friede und Einigkeit widerstreite dem Naturgesetz. Freilich können auch in einem Staat durch Verschulden der angesehensten Lehrer Irrtümer allmählich als Wahrheiten angenommen werden […] Der höchsten Gewalt also gebührt die Beurteilung aller Meinungen und Lehren, weil diese nicht selten Grund und Ursprung von Uneinigkeit und Bürgerkrieg sind.«
  4. Michael Esfeld, Impfpass: Ein Weg in die Freiheit oder in die geschlossene Gesellschaft? 29.4.2021. Das Goetheanum 18/2021. https://dasgoetheanum.com/impfpass-ein-weg-in-die-freiheit-oder-in-die-geschlossene-gesellschaft/ Ein nahezu identischer Text: »Die offene Gesellschaft und ihre neuen Feinde« kann von der Netzseite des Liberalen Insituts Zürich heruntergeladen werden.
  5. Esfeld verweist auf die Zusammenfassung bei Eran Bendavid et al., Assessing mandatory stay-at-home and business closure effects on the spread of COVID-19 in: European Journal of Clinical Investigation 51 (2021), https://doi.org/10.1111/eci.13484 (Stand 7.5.2021), auf eine weitere Übersicht über die relevanten Studien durch das American Institute of Economic Research, Lockdowns do not control the coronavirus: the evidence https://www.aier.org/article/lockdowns-do-not-control-the-coronavirus-the-evidence/ (Stand 7.5.2021) sowie auf Christian Bjørnskov, Did lockdown work? An economist’s cross-country comparison. In: CESifo Economic Studies, 29. März 2021, 1–14, https://doi.org/10.1093/cesifo/ifab003 (Stand 7.5.2021).
  6. Siehe R. F. Savaris et al., Stay-at-home policy is a case of exception fallacy: an internet-based ecological study., in: Nature Scientific Reports 11, 2021, Artikel Nr. 5313. https://www.nature.com/articles/s41598-021-84092-1 (Stand 7.5.2021).
  7. DeSantis declares COVID ‘state of emergency’ over, overrides locals restrictions, Miami Herald, 3.5.2021, https://www.miamiherald.com/news/politics-government/state-politics/article251123044.html (Stand 8.5.2021).
  8. Für Deutschland Bernd Raffelhüschen, Verhältnismäßigkeit in der Pandemie: Geht das? In: WiSt. Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Juli 2020; für die Schweiz Konstantin Beck und Werner Widmer, Corona in der Schweiz. Plädoyer für eine evidenzbasierte Pandemie-Politik. (Stand 8.5.2021) ISBN 978-3-033-08275-5 – siehe auch den Blogbeitrag Plädoyer für eine evidenzbasierte Pandemie-Politik; für das Vereinigte Königreich David K. Miles, Michael Stedman und Adrian H. Heald, «Stay at home, protect the National Health Service, safe lives»: a cost benefit analysis of the lockdown in the United Kingdom. In: International Journal of Clinical Practice 75.3, 2020, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/ijcp.13674 (Stand 8.5.2021). Siehe auch den Oxfam-Bericht, The hunger virus: how COVID-19 is fuelling hunger in a hungry world, 9. Juli 2020, https://www.oxfam.org/en/research/hunger-virus-how-covid-19-fuelling-hunger-hungry-world (Stand 8.5.2021).
  9. Albert Memmi, Rassismus, Frankfurt 1987, S. 151.

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