Genderismus und Geschlechter-Apartheid

Zuletzt aktualisiert am 19. April 2020.

Delacroix, Die Freiheit führt das Volk, 1830.

Delacroix, Die Freiheit führt das Volk, 1830.

 

Die Politsekte des Genderismus[1], die angetreten ist, das Individuum von der Identifikation mit seinen biologischen Geschlechtseigenschaften – also seiner Rassifizierung – zu befreien, zerstört nicht nur die Sprache, indem sie sie in ein byzantinisches Gestrüpp sinnwidriger Formeln zu pressen versucht, sie sperrt auch die Gesellschaft immer mehr in die Zwangsjacke des Geschlechts-Rassismus.

Jüngstes Beispiel für letzteres ist der Vorstoß des brandenburgischen Landtags am 31. Januar 2019 zur Einführung eines – wahrscheinlich verfassungswidrigen – Gesetzes, das Parteien zwingend vorschreibt, bei der Kandidatenaufstellung für Wahlen nach dem Prinzip der Geschlechts-Parität zu verfahren.[2] Entscheidend für die Aufstellung sollen nicht mehr individuelle Befähigung, politische Einstellung oder Verdienste für die Öffentlichkeit sein, sondern das Geschlecht.

Durch das Gesetz wird nicht, wie von manchen behauptet[3], das freie, gleiche und geheime Wahlrecht abgeschafft, denn nach wie vor und nach den gleichen Verfahren hätte der Wähler die Wahl zwischen den aufgestellten Kandidaten. Abgeschafft würde das Wahlrecht in seiner bisherigen Form, wenn nicht die Kandidaten, sondern die Wähler z. B. paritätisch zur Wahl zwangsverpflichtet oder dazu gezwungen würden, ihre Stimmen paritätisch zu vergeben.

Stattdessen wird durch das Gesetz ein neuer Rassismus eingeführt. Der alte teilte Menschen nach ihren sichtbaren körperlichen Eigenschaften in eine unterschiedliche Anzahl von Rassen ein, der neue teilt sie aufgrund ihres sexuellen Typus in zwei Rassen ein.

Wie weit die Sexualisierung der Politik durch den Genderismus inzwischen geht, zeigt die Tatsache, dass Parteien, die ausdrücklich nur männliche oder nur weibliche Interessen vertreten, von der Vorschrift der Parität ausgenommen sind. [4]

Nach der Logik dieses Vorschlags kann es nur noch zwei Parteien geben: die der Männer und die der Frauen. Die herkömmlichen Parteien werden entlang der Geschlechterdifferenz zweigeteilt. Damit wird eine neue Apartheid eingeführt. Das Prinzip der entsexualisierten, nicht rassistisch organisierten, allgemein-menschlichen Repräsentation, das bisher das Parteienwesen bestimmte, wird aufgehoben. Dasselbe gilt für die Gesellschaft. Männer sollen nicht mehr die Interessen von Frauen, Frauen nicht mehr jene von Männern vertreten können. Nicht mehr ein Mensch repräsentiert den anderen, sondern das Geschlecht repräsentiert sich selbst.

Die Privilegierung von Parteien, die rein männliche oder rein weibliche Interessen vertreten, entstellt die Geschlechterphobie, die diesem Vorschlag zugrunde liegt, zur Kenntlichkeit. Er teilt aufgrund der Furcht vor »toxischer Männlichkeit« die gesamte Gesellschaft in zwei biologisch determinierte Großgruppen, die durch eine minimale, aber unüberwindbare genetische Differenz voneinander unterschieden sind. Eingeführt wird das Gesetz im Namen der Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit. In Wahrheit ist es Ausfluss einer Veterinärphilosophie, die den Menschen ausschließlich als biologisches Wesen definiert.

Die im Gesetz versammelten Widersprüche lassen die Paradoxie der identitären Biopolitik deutlich zutage treten. Sie versucht, zwei entgegengesetzte Prinzipien zugleich zu realisieren: ein partikularistisches und ein universalistisches. Das universalistische stammt aus der Aufklärung, das partikularistische aus dem antiaufklärerischen Dekonstruktivismus.

1. Entweder sie postuliert die Existenz einer unbestimmten Anzahl von Geschlechtsrassen, die je nach zugeschriebener oder empfundener Bedeutung das Recht auf politische Repräsentation beanspruchen. Das »dritte Geschlecht«[5] ist daher nur der Anfang, denn es gibt nach aktueller Zählung bis zu 60 Geschlechtsidentitäten. Der Logik des Gesetzes entsprechend müssten all diese »Identitäten« paritätisch in legislativen Körperschaften vertreten sein. Da der einzige Inhalt der postulierten Rassen die Aufwertung unaufhebbarer Differenzen ist, tragen sie zum Zerfall des auf Kompromiss und Konsens angewiesenen Gemeinwesens in ein Aggregat von Stämmen bei, in dem die Vertreter der jeweiligen tribalen Identität stets nur ihren Stammesvorteil verfolgen.

2. Oder sie erklärt Geschlechtseigenschaften als irrelevant für die Politik, da sie »soziale Konstrukte« sind. Wenn alle Geschlechter Konstrukte sind, kommt keinem Realität zu, sie sind politisch alle gleich bedeutungslos. Die Identität des Einzelnen kann folglich nicht durch seine biologischen Merkmale, sie muss durch etwas anderes bestimmt sein.

Das erste Prinzip reißt die Gesellschaft in mindestens zwei Geschlechtsrassen auseinander, zwischen welchen es keine Vermittlung gibt, da sie jeder gemeinsamen Eigenschaft entbehren. Das zweite führt konsequenterweise zur Aufgabe des Zieles, durch positiv diskriminierende Maßnahmen entlang der Geschlechterdifferenz Gerechtigkeit herzustellen.

Der universalistische Strang der Geschlechterpolitik ist dem aufklärerischen Universalismus des Allgemein-Menschlichen verpflichtet, wird jedoch vom partikularistischen als Erfindung »alter weißer Männer« denunziert, die patriarchale Herrschaftsstrukturen verschleiert. Der letztere verrät im Namen der Differenz die Vernunft. Der erstere geht an seinen eigenen Widersprüchen zugrunde.

Die Gesellschaft hat angesichts dieses selbstzerstörerischen Treibens die Wahl, sich ihm widerstandslos zu unterwerfen und ihrer eigenen Tribalisierung zuzusehen oder sich auf das wahrhaft Universelle zu besinnen, das allen Menschen gemeinsam ist. ➢


Hinweis:

Am 6. März hat der Verein Deutsche Sprache (VDS) eine Unterschriftenaktion »Schluss mit dem Gender-Unfug!« gestartet. Zu den Erstunterzeichnern gehören Büchner-Preisträgerin Sibylle Lewitscharoff, »Sprachpapst« Wolf Schneider, die Lyriker Reiner Kunze, Sabine Schöck und andere, der Bestsellerautor Prinz Asfa-Wossen Asserate, der TV-Moderator Peter Hahne, der langjährige BILD-Chefredakteur Kai Diekmann, die Schriftstellerin Cora Stephan, die Kabarettisten Dieter Nuhr und Dieter Hallervorden, der frühere FAZ-Theaterkritiker Gerhard Stadelmaier sowie mehrere Dutzend Germanistik- und andere Professoren. Bis zum 14. April haben sich rund 69.000 Unterzeichner der Petition angeschlossen.

Zum Aufruf | Direkt unterzeichnen kann man hier. | Siehe auch: Bundesbürger haben Nase voll von Gender-Sprache und -Debatte


➢ »Der Mensch ist Geist. Und seine Welt ist die der Geister«, heißt es bei Steiner (GA 26).[6] Das wunderbare Wort »der Mensch« verweist auf das, was allen Exemplaren der Gattung trotz ihrer individuellen Unterschiede gemeinsam ist. Es heißt nicht: »der Mensch ist Frau« oder »der Mensch ist Mann«.

Bereits in der Philosophie der Freiheit ist vom Menschen als Geist die Rede: »Wer die Menschen nach Gattungscharakteren beurteilt, der kommt eben gerade bis zu der Grenze, über welcher sie anfangen, Wesen zu sein, deren Betätigung auf freier Selbstbestimmung beruht […] Da, wo das Gebiet der Freiheit (des Denkens und Handelns) beginnt, hört das Bestimmen des Individuums nach Gesetzen der Gattung auf […] Das Individuum muss seine Begriffe durch eigene Intuition gewinnen. Wie der einzelne zu denken hat, lässt sich nicht aus irgendeinem Gattungsbegriff ableiten. Dafür ist einzig und allein das Individuum maßgebend [kursiv L.R.] […] Menschen, die in jede Beurteilung eines anderen sofort ihre eigenen Begriffe einmischen, können nie zu dem Verständnisse einer Individualität gelangen. So wie die freie Individualität sich frei macht von den Eigentümlichkeiten der Gattung, so muss das Erkennen sich frei machen von der Art, wie das Gattungsmäßige verstanden wird.«[7]

Als Geist ist der Mensch universell und individuell zugleich. Nirgends ist er so universell, da alle Menschen geistige Wesen sind und an einer gemeinsamen geistigen Welt teilhaben. Und nirgends ist er so individuell, da er seine Individualität durch einen Akt des Denkens begründet und alle sonstigen individuellen Eigenschaften von diesem Urakt der Selbstbestimmung abgeleitet sind. Ja, ohne diesen Urakt könnte von »individuellen Eigenschaften« gar keine Rede sein, da es sich um Eigenschaften der Individualität handelt, die ohne diesen Bezugspunkt keine Eigenschaften wären. Die Vernunft allein ist imstande, zwischen unterschiedlichen Interessen, Identitäten und Eigenschaften zu vermitteln, weil alle – als Bestimmungen des Denkens – aus ihr hervorgehen.

Der Partikularismus der Geschlechtsrassen beruht dagegen auf der Verneinung der Individualität und der Universalität. Denn Gruppeneigenschaften vermitteln keine Individualität, sondern nur die Identität der Gruppe. Und sie vermitteln auch nur scheinbare Gemeinsamkeit, da dem partikulär Allgemeinen – der Gruppenidentität – stets das andere Allgemeine – der anderen Gruppe – gegenübersteht, das denselben Grad von Allgemeinheit beansprucht.

Pikanterweise konstruiert das Prinzip der Parität Gesellschaft nach demselben binären Modell, nach dem in patriarchalen Religionen das Verhältnis der Geschlechter gedacht wird, auch wenn es – von extremen Varianten des Feminismus abgesehen[8] – keine hierarchische Überordnung des einen über das andere Geschlecht postuliert. Formen hierarchischer Geschlechter-Apartheid finden sich sowohl im Christentum als auch im Islam. Die bürgerlichen Emanzipationsbewegungen des 19. und 20. Jahrhunderts überwanden die religiös bestimmten Ständegesellschaften mit ihren starren Geschlechtsrollenzuweisungen, indem sie die demokratische Gleichheit im allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrecht sowie in der Gleichheit aller vor dem Gesetz verankerten. Die identitäre Biopolitik hebt diese Gleichheit wieder auf, indem sie neue Privilegien der Geburt einführt. Insofern ist Parität in der Demokratie – die auf dem Postulat der Gleichheit aller Menschen, nicht der Geschlechter fußt[9] – tatsächlich ein Rückfall in den Feudalismus.[10]


Inzwischen sieht sich der Deutsche Hochschulverband, der 31.000 Wissenschaftler in ganz Deutschland vertritt, veranlasst, den Auswüchsen der Political Correctness an Universitäten entgegenzutreten. Am 10. April 2019 verabschiedete er eine Resolution, in der er vor Einschränkungen der Meinungsfreiheit warnt. In einer Pressemeldung des Hochschulverbands ist von der Zunahme der Intoleranz gegenüber anderen Meinungen die Rede, während doch die Wissenschaft vom »leidenschaftlichen Ringen um Thesen, Fakten, Argumente und Beweise« lebe. Die Population der Universitäten müsse »ihre Forschungsergebnisse, Thesen und Ansichten ohne Angst zur Diskussion stellen können«. »Personen« auszuladen (es handelt sich bei den zuletzt bekannt gewordenen Opfern des selbstgerechten Universitätsmobs durchweg um »alte weiße Männer« wie Patzelt, Baberowski, Gomringer, Maaßen oder Meuthen), die angeblich »unerträgliche Meinungen« verträten, sei einer Universität nicht würdig. Differenzen mit Andersdenkenden dürften nicht »mit Boykott, Bashing, Mobbing oder gar Gewalt« ausgetragen werden.

Was für die Universitäten gilt, gilt für die gesamte Gesellschaft. Nirgends dürfen Boykott, Bashing, Mobbing oder gar Gewalt Mittel des Meinungsstreits sein. Wenn etwas geächtet werden muss, dann sind es diese den Verfassungsprinzipien der Freiheit und des Pluralismus Hohn sprechenden Methoden des politischen Aktivismus. Nicht weniger verwerflich, wenn auch vom DHV nicht erwähnt, sind autoritäre Methoden, die sich Abhängigkeitsverhältnisse wirtschaftlicher oder rechtlicher Art zunutze machen, um Vertreter abweichender Meinungen auf Linie zu trimmen. Obwohl die Verfasser der Pressemitteilung sich gegen den Gesinnungsterror zur Wehr setzen, zeigen sie zugleich, wie sehr sie selbst von ihm beeinträchtigt sind, verwenden sie doch fast durchgehend die sinnlosen, die Wissenschaft sexualisierenden gendergerechten Sprachformeln (im Text kursiv gesetzt).

Die Pressemitteilung des DHV:

Kempen: »Freie Debattenkultur muss verteidigt werden«

DHV gegen Denk- und Sprechverbote an Universitäten

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) warnt vor Einschränkungen der Meinungsfreiheit an Universitäten. »Die Toleranz gegenüber anderen Meinungen sinkt. Das hat auch Auswirkungen auf die Debattenkultur an Universitäten«, stellte DHV-Präsident Professor Dr. Bernhard Kempen anlässlich des 69. DHV-Tags in Berlin fest. Die insbesondere im anglo-amerikanischen Hochschulraum zu beobachtende Entwicklung, niemandem eine Ansicht zuzumuten, die als unangemessen empfunden werden könnte, verbreite sich auch in Deutschland. Im Streben nach Rücksichtnahme auf weniger privilegiert scheinende gesellschaftliche Gruppierungen forderten einige Akteure [konsequent müsste es heißen: und Akteurinnen] das strikte Einhalten von »Political Correctness«. Parallel dazu wachse mit dem Erstarken politischer Ränder das Erregungspotenzial.

»Die Suche nach Wahrheit und Erkenntnis lebt vom leidenschaftlichen, heftigen und kontroversen Ringen um Thesen, Fakten, Argumente und Beweise. An Universitäten muss daher jede Studentin und jeder Student sowie jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler seine [konsequent wäre: seine/ihre] Forschungsergebnisse, Thesen und Ansichten ohne Angst zur Diskussion stellen können«, betonte Kempen. »Widersprechende Meinungen müssen respektiert und ausgehalten werden. Differenzen zu Andersdenkenden [konsequent: und Andersdenkendinnen] sind im argumentativen Streit auszutragen – nicht mit Boykott, Bashing, Mobbing oder gar Gewalt.«

Gerade unkonventionellen, unbequemen und unliebsamen Meinungen müssten Universitäten ein Forum bieten, solange es Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Thesen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind. Damit sei unvereinbar, dass sich in letzter Zeit Ausladungen von Personen häufen, die vermeintlich unerträgliche Meinungen verträten. »Soweit es sich um den Versuch handelt, die Äußerung wissenschaftlicher Auffassungen zu unterbinden, ist das einer Universität nicht würdig«, erklärte Kempen.

Bei nichtwissenschaftlichen Äußerungen von partei- oder allgemeinpolitischen Meinungsführerinnen und Meinungsführern könnten sich Universitäten grundsätzlich von Partei- und Gesellschaftspolitik weitgehend fernhalten, so Kempen. Aus Sicht des DHV sei dies jedoch nicht richtig: »Die Universität muss Teil und Forum der gesellschaftlichen Debatte sein. Ein Rückzug in den ›Elfenbeinturm‹ schadet ihr selbst«, erklärte der DHV-Präsident. Universitäten sollten daher alle vom Bundesverfassungsgericht nicht als verfassungswidrig eingestuften Parteien zu Wort kommen lassen. Das bedeute in einem freiheitlichen Rechtsstaat, dass die Äußerung einer nicht verfassungswidrigen, aber politisch unerwünschten Meinung nicht nur geschützt, sondern notfalls auch erst ermöglicht werden müsse. »Ausflüchte schaden der Universität mehr als sie ihr nutzen«, resümierte Kempen. »Ihre wichtige Aufgabe, Debatten anzustoßen und zu strukturieren, können Universitäten nur ausfüllen, wenn sie nicht denjenigen nachgeben, die sie maßregeln wollen, am lautesten schreien, mit Gewalt drohen oder sie sogar anwenden.«

Für die Freiheit von Forschung und Lehre müsse jede einzelne Wissenschaftlerin und jeder einzelne Wissenschaftler täglich neu eintreten und kämpfen. Staat und Universitäten müssten ihnen dabei die notwendige Rückendeckung geben.

https://www.hochschulverband.de/aktuelles-termine/kempen-freie-debattenkultur-muss-verteidigt-werden


Anmerkungen:


  1. Unter »Genderismus« wird hier eine Ideologie verstanden, die die gesamte Wirklichkeit nach dem binären Modell der Geschlechterdifferenz konstruiert, das als kontradiktorischer Gegensatz keine Vermittlung zulässt (Prinzip des ausgeschlossenen Dritten). Die Multiplikation von Transidentitäten widerspricht nicht dieser binären Logik, da jede weitere postulierte Identität stets auf den biologischen Urgegensatz der Geschlechter bezogen bleibt und sich zwar in Abgrenzung von ihm, aber dennoch durch dessen Kategorien definiert. Zum Byzantinismus der geschlechtergerechten Sprache siehe zuletzt: Jan Henrik Holst, Warum Gender-Sprache irreführt, Tichys Einblick, 29.01.2019, https://www.tichyseinblick.de/meinungen/warum-gender-sprache-irrefuehrt/ . Zur Sprachkritik siehe: Daniel Scholten, Der Führerin entgegen, Belles Lettres, https://www.belleslettres.eu/content/deklination/genus-gendersprech.php (aufgerufen am 2.02.2019)
  2. Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes, auch Inklusives Paritè-Gesetz genannt. Der Innenausschuss schrieb in seiner Beschlussempfehlung: »Landeslisten, die nicht geschlechterparitätisch besetzt sind oder keine alternierende Reihenfolge aufweisen, sind vom Landeswahlausschuss im Grundsatz zurückzuweisen. Entspricht eine Landesliste nur hinsichtlich einzelner Bewerberinnen und Bewerber nicht den gesetzlichen Anforderungen, so sollen ihre Namen vom Landeswahlausschuss aus der Landesliste gestrichen und die Landesliste soll gemäß den Anforderungen, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben für geschlechterparitätische Landeslisten ergeben, neugebildet werden.« Der paritätisch besetzte parlamentarische Beratungsdienst Brandenburgs schrieb bereits im letzten Herbst über den Gesetzentwurf: »Die Einführung eines paritätischen Wahlvorschlagsrechts stellt eine an das Geschlecht anknüpfende Ungleichbehandlung dar, die nicht durch das Gleichberechtigungsgebot gerechtfertigt wird und damit verfassungswidrig ist.« Siehe Marc Felix Serrao, Frauenquoten im Parlament: Wie man die Idee des Bürgertums verrät und das Leistungsprinzip aushebelt, NZZ, 2.2.2019, https://www.nzz.ch/international/deutschland/paritaetsgesetz-in-brandenburg-die-quote-ist-ein-irrweg-ld.1456571
  3. Peter Grimm, Der Anfang vom Ende freier Wahlen in Deutschland? achgut.com, 1.02.2019, https://www.achgut.com/artikel/der_anfang_vom_ende_freier_wahlen_in_deutschland
  4. »Die gesetzlichen Vorgaben sollen keine Anwendung auf Parteien, politische Vereinigungen oder Listenvereinigungen finden, die satzungsgemäß nur ein Geschlecht aufnehmen und vertreten wollen.«
  5. Von diesem ist in der Beschlussempfehlung ebenfalls die Rede: »Um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht und in deren Folgen die Änderungen des Personenstandsgesetzes zu berücksichtigen, soll eine Regelung eingeführt werden, nach der Personen, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind, frei entscheiden können, für welche Liste sie sich um einen Listenplatz bewerben wollen.« Dass dies keine Lösung ist, sondern das dritte Geschlecht diskriminiert, ist offensichtlich. Folglich müsste es mindestens drei Listen geben: eine für Männer, eine für Frauen und eine für das dritte Geschlecht.
  6. Anthroposophische Leitsätze, GA 26, Dornach 1998, S. 77.
  7. Die Philosophie der Freiheit, GA 4, Dornach 1995, S. 239-241.
  8. In denen von Frauen als dem »besseren Geschlecht« oder von »toxischer Männlichkeit« die Rede ist.
  9. Demokratie beruht auf der Gleichheit aller Bürger, der Gesamtheit der politischen Subjekte, die den Staat als Rechtsstaat konstituieren. Parteien sind nicht der Gesetzgeber, sondern lediglich Gruppen von Bürgern, die politische Interessen bündeln und dadurch in einem vom Mehrheitsprinzip bestimmten Entscheidungsverfahren durchsetzungsfähiger machen. Die Gesamtheit der politischen Subjekte eines Rechtsstaats bildet das »Volk«, den Souverän der Demokratie, im Unterschied zur Plutokratie, Aristokratie, Partitokratie, Ethnokratie usw.
  10. Jasper von Altenbockum spricht vom Rückfall in den Ständestaat: Frauen in die Parlamente: Liberté, Égalité, Parité? FAZ, 31.01.2019, https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kommentar-zur-paritaet-liberte-egalite-parite-16018243.html

Siehe auch:

Autoritäre Sprachregime, Tugendterror und identitäre Erregungen

Moral als Falle

Schlachtfeld der Kränkungen – über die Erosion der Vernunft durch political correctness


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