Kommt endlich zur Vernunft!

Zuletzt aktualisiert am 11. März 2022.

Rund 80 Professoren wenden sich angesichts der bevorstehenden Impfpflicht-Debatte an den Bundestag. Kommt endlich zur Vernunft! ist die Quintessenz ihres Aufrufs.

Kommt endlich zur Vernunft!

Die Professoren weisen darauf hin, dass die angestrebte Impfpflicht verfassungswidrig ist. Sie widerspricht dem grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrecht, d.h. der Kernidee der Freiheit, auf der die gesamte Verfassung der Bundesrepublik aufruht. Es garantiert, dass niemand zum Selbstschutz gezwungen werden kann. Die Impfpflicht ist auch nicht geeignet, die zu ihrer Rechtfertigung propagierten Ziele zu erreichen. Sie gewährt weder den für eine signifikante Senkung von Infektionszahlen erforderlichen Fremdschutz, noch kann sie garantieren, dass es zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems kommt. Die verfügbaren Impfungen erhöhen sogar die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, statt sie zu senken. Ihr Effekt auf den Verlauf von Erkrankungen ist marginal und sie vermögen Infektionsketten nicht zu unterbrechen. Die Impfpflicht ist nicht erforderlich, weil das Virus, gegen das sie schützen soll, inzwischen nicht gefährlicher als ein Grippevirus ist, anstelle der Impfung auch wirksame Therapien zur Verfügung stehen und es nie zu einer nennenswerten Überlastung des Gesundheitssystems durch Corona gekommen ist. Sie ist auch nicht angemessen, weil die zur Verfügung stehenden Impfstoffe nicht nur nicht sicher, sondern in hohem Grade risikobehaftet sind.

Die Verfasser stellen nicht nur Behauptungen auf, sondern untermauern sie mit einer umfangreichen Ausarbeitung, die den neuesten Stand der Forschung wiedergibt.

Es folgt der Brief, der am 9. März 2022 versandt wurde.


Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, u.a. das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 81 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.

Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:

  1. Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
  2. Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?
  3. Ist diese Maßnahme erforderlich?
  4. Ist diese Maßnahme angemessen?

Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfassungswidrig auszuweisen.

Wir zeigen im Folgenden, dass bei allen o.g. Kriterien durchgreifende Bedenken bestehen und die gesetzliche Anordnung einer Impfpflicht demnach verfassungswidrig wäre. Umfassende Nachweise zu unseren einzelnen Argumenten finden Sie in den Anlagen, auf die wir jeweils verweisen.

Ad 1.) Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Ausschluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele:

  • a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht;
  • b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Ad 2.) Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen:

  • a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt [Anlage 1: Abschnitt 4.];
  • b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt [Anlage 1: Abschnitte 2. und 3.];
  • c) Menschen mit Impfung[1] sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen [Anlage 1: Abschnitt 7.].

Ad 3.) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil

  • a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat [Anlage 1: Abschnitt 1.];
  • b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung [Anlage 2];
  • c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat [Anlage 3].

Ad 4.) Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential:

  • a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde;
  • b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung;
  • c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80% [Anlage 4];
  • d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht [Anlage 5];
  • e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt [Anlage 6].

Ein Gesetz für eine Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist.

In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende Wege einzuschlagen.

***

Um einen Eindruck von der Qualität der Ausarbeitung zu vermitteln, die mit dem Brief zusammen an die Bundestagsabgeordneten versandt wurde, zitiere ich eine Reihe von Kernsätzen und Zusammenfassungen aus den oben erwähnten Anlagen. Die Abbildungen stammen aus den jeweiligen Kapiteln der Anlage.

1. Wirksamkeit der COVID-19-Impfungen

»Bereits die anfängliche Wirksamkeit kann nur als relativ gering betrachtet werden: Da die Wahrscheinlichkeit für den Einzelnen, durch die Impfung geschützt zu werden, sehr gering ist, muss sie unbedingt gegen die Risiken der Impfung abgewogen werden; eine einfache Aussage ›die Impfung ist wirksam‹ stimmt in dieser Form schon für die anfängliche Wirksamkeit nicht.«

»Die von Anfang an nur relative Schutzwirkung nimmt im Laufe von wenigen Monaten stark ab, was sowohl mit der Schwächung des Impfeffekts als auch mit der Entstehung neuer Virusvarianten zusammenhängt. Zuverlässige Effekte der Auffrischung wurden nicht nachgewiesen.«

Kommt endlich zur Vernunft!

»Die Aussage ›je höher die Impfquote, umso geringer die Verbreitung des und die Rate der Sterblichkeit an dem Virus‹ ist hochwahrscheinlich falsch. Das Gegenteil ist aufgrund der vorhandenen Daten eher plausibel.«

»Immunität nach einer früheren SARS-Cov-2-Infizierung ist im Vergleich mit der Immunität nach einer Impfung (a) um Größenordnungen effektiver, (b) dauert wesentlich länger an und (c) ist übertragbar auf Virusvarianten.

»Die Impfung büßt innerhalb weniger Monate ihre Schutzwirkung nicht nur für den Impfling selbst, sondern auch für seine Mitmenschen ein.«

»Angesichts des niedrigen Evidenzniveaus der unterstützenden Studien ist zu resümieren, dass es im Augenblick keine strenge wissenschaftliche Evidenz für die Schutzwirkung der bedingt zugelassenen Stoffe gibt, und zwar sowohl den Fremd- als auch den Selbstschutz betreffend. Die Beweislast für eine Wirksamkeit dieser Impfstoffe liegt bei dem Gesetzgeber, der eine Impfpflicht mit diesen Impfstoffen erlassen will.«

2. Jenseits der Impfung: wirksame Interventionen gegen COVID-19

»Es gibt nachhaltig wirksame Medikamente, deren Verwendung bei Infizierten ohne Impfung eine ähnliche Reduktion der Hospitalisierung und Sterblichkeit herbeiführt, wie die gängigen Impfungen. Die Medikamente können auch im Falle einer erneuten pandemischen Welle einer Überlastung des Gesundheitssystems effektiv entgegenwirken. Medikamente komplementieren die bevölkerungsweite Strategie, indem sie sicheren und effektiven Schutz für die bieten, die nicht geimpft werden können oder wollen. Dabei reduzieren diese Medikamente die Viruslast, wodurch Dritte geschützt werden können.

Ferner weisen die Medikamente gegenüber den Impfungen Vorzüge auf:

• Erstens gibt es für die genannten Medikamente keine Hinweise auf einen Wirkungsverlust bei neuen Virusvarianten, wie es dagegen für die Impfpräparate der Fall ist.

• Zweitens reduziert die Bedarfsfall-Verabreichung dieser Medikamente im Vergleich zur flächendeckenden Impfung das Risiko für Schädigungen durch Nebenwirkungen in erheblichem Maß.

• Drittens gibt es begründete Hinweise darauf, dass die Medikamente die Virusreplikation so hemmen, dass Infektionsketten unterbrochen werden könnten, während dagegen die Impfung die Viruslast nicht in dem Ausmaß reduziert, dass Infektionsketten unterbrochen werden könnten (vgl. Anlage 1.7.).

Es ist dringlich angezeigt, diese Vorzüge antiviraler Medikamente gegenüber den Impfstoffen in großen Studien durch Kopf-an-Kopf-Vergleich detailliert nachzuweisen.«

3. Intensivbetten (ICU) Belegung, Kapazität und Auslastung in Deutschland

»Die Zeitreihen des DIVI-Registers am RKI werden ausgewertet und der zeitliche Verlauf der Belegung der Intensivbetten dargestellt. Die mittlere Belastung der Intensivbetten mit COVID-Patienten betrug 9,5% mit einer maximalen Spitzenbelastung von 16,1% im Dezember 2021. Durch lokale Engpässe wurden in den letzten 2 Jahren insgesamt nur 115 Patienten über das Kleeblattsystem in andere Bundesländer verlegt.«

»Fazit: Trotz lokaler Engpässe kann aus den Daten zu keiner Zeit eine Überlastung der deutschen Krankenhäuser abgelesen werden. Dies deckt sich mit der früheren Einschätzung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 30.4.2021«

Kommt endlich zur Vernunft!

4. Erfasste und unerfasste Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe

»Auf der Basis des Vergleichs mit den Niederlanden und Island vermuten wir, dass in Deutschland mindestens 80% der Nebenwirkungen nicht gemeldet werden.

Die Häufigkeit schwerer Nebenwirkungen einer einzelnen Dosis COVID-19-Impfstoffs ist nach unserer Schätzung um einen Faktor 20 höher als bei der Grippeschutzimpfung, das einer tödlichen Nebenwirkung um einen Faktor 16.

Im Jahr 2021 sind in den Krankenhäusern Deutschlands über 22.700 Fälle mehr mit Diagnosen für Impfkomplikationen erfasst worden als 2019 und 2020, die im Jahresverlauf zeitlich korreliert mit den Impfungen verschiedener Altersgruppen auftraten und vorrangig jüngere Patienten betrafen. Knapp 2400 zusätzliche Fälle von Myo-/Perikarditis sind in Deutschlands Krankenhäusern behandelt worden, wovon über 70% unter 40 Jahre alt waren.

Der altersgruppenspezifische Anstieg der Myo-/Perikarditis-Fälle ist zeitlich eng mit den steigenden Impfzahlen assoziiert. Die Fallzahlen bleiben aber auch Wochen nach Rückgang der Anzahl der Impfungen stark erhöht.

Die erhöhten Myo-/Perikarditis-Fallzahlen in den Krankenhäusern entsprechen weitgehend der altersgruppen- und geschlechtsspezifischen Verteilung für impfinduzierte Myo-/Perikarditis-Fälle aus Datenbanken für Nebenwirkungsverdachtsfälle und zeigen, dass Krankenkassenabrechnungen eine sinnvolle Hilfe bei der Erfassung von Nebenwirkungen sein können.

Für 40% der im Jahr 2021 zusätzlich auftretenden Myo-/Perikarditis-Fälle wurde eine Diagnose für Impfnebenwirkungen gestellt, allerdings weisen sowohl die zeitliche Korrelation ihres Auftretens mit den Impfungen als auch die altersgruppenspezifische Erhöhung der Fallzahlen auf einen noch größeren Zusammenhang des Anstiegs der Myo-/Perikarditis-Fälle mit der Impfung hin. Dies stellt einen Hinweis dar, dass die Anzahl der impfinduzierten, hospitalisierungsbedürftigen Myo-/Perikarditis-Fälle zu weniger als der Hälfte als impfinduziert erkannt wurden.«

»Aus der EudraVigilance-Datenbank ergeben sich pro Million verabreichter COVID-19-Impfdosen 1.272 Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen, davon 278 schwerwiegend und 12 tödlich.«

»Der Vergleich mit den Niederlanden und Island legt nahe, dass die Gesamtzahl aller Nebenwirkungsverdachtsfälle von COVID-19-Impfungen inklusive der Dunkelziffer mindestens fünf Mal so hoch ist wie die gemeldete Anzahl, d.h. höchstens 20% werden gemeldet, mindestens 80% nicht gemeldet.«

»Patientenabrechnungsdaten der BKK deuten darauf hin, dass jeder zwanzigste Versicherte wegen Impfnebenwirkungen einen Arzt aufgesucht hat und dass nur jeder vierzehnte dieser Fälle (7%) an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet wurde.«

»Aus europäischen Daten schätzen wir, dass das Risiko einer schweren Nebenwirkung einer einzelnen Dosis des COVID-Impfstoffs gegenüber der Grippeschutzimpfung um einen Faktor 20 erhöht ist, das Risiko für eine tödliche Nebenwirkung um einen Faktor 16. Hinzu kommt ggf. das kumulierte Risiko bei einer mehrfachen Verabreichung.«

»Im Jahr 2021 sind in den Krankenhäusern Deutschlands gemäß der Krankenkassenabrechnungen (InEK Datenbank) gegenüber 2019/2020 über 22.700 Fälle mehr mit Impfkomplikationsdiagnosen erfasst worden, und diese nehmen über die Altersgruppen im Jahresverlauf 2021 von älteren nach jüngeren Patienten zu (entsprechend der Impfpriori sierung der COVID-19-Impfkampange). Über 60% der hospitalisierten Fälle mit Impfnebenwirkungsmeldungen sind unter 60 Jahre alt.«

»Im Jahr 2021 sind in den Krankenhäusern Deutschlands knapp 2400 zusätzliche Fälle von Myo-/Perikarditis (nur Hauptdiagnose) behandelt worden, davon über 70% bei unter 40-Jährigen. Für 40% der zusätzlichen Myo-/Perikarditis-Fälle wurde eine Impfnebenwirkung in der Nebendiagnose angegeben.«

»Der altersgruppenspezifische Anstieg der Myo-/Perikarditis-Fälle ist zeitlich eng mit den steigenden Impfzahlen assoziiert. Die Fallzahlen bleiben aber auch Wochen nach Rückgang der Anzahl der Impfungen stark erhöht.«

»Die erhöhten Myo-/Perikarditis-Fallzahlen in den Krankenhäusern entsprechen weitgehend der altersgruppen- und geschlechtsspezifischen Verteilung für impfinduzierte Myo-/Perikarditis Fälle aus Datenbanken für Nebenwirkungsverdachtsfälle. Dies zeigt, dass Krankenkassenabrechnungen eine sinnvolle Hilfe bei der Erfassung von Nebenwirkungen sein können, die von den Meldesystemen unabhängig genutzt werden können.«

»Diese langanhaltende Erhöhung der Myo-/Perikarditis-Fallzahlen erhärtet den Verdacht, dass die Erkrankungssymptomatik, entgegen der im PEI-Sicherheitsbericht geäußerten Erwartung, auch erst Wochen nach der Impfung auftreten kann.«

»Für 40% der zusätzlichen Myo-/Perikarditis-Fälle wurde eine Impfnebenwirkungsdiagnose gestellt, allerdings weisen sowohl die zeitliche Korrelation mit den Impfungen als auch die altersgruppenspezifische Erhöhung der Fallzahlen auf einen noch größeren Zusammenhang des Anstiegs der Myo-/Perikarditis-Fälle mit der Impfung hin. Dies deutet darauf hin, dass die Anzahl der impfinduzierten, hospitalisierungsbedürftigen Myo-/Perikarditis-Fälle zu weniger als der Hälfte als impfinduziert erkannt wurden.«

5. Die erhöhte Sterblichkeit im Jahr 2021

»Aus statistischer Sicht stehen die COVID-Impfungen im begründeten Verdacht, Ursache für die starke Zunahme unerwarteter Todesfälle im Jahr 2021 bis in die jungen Altersgruppen hinein zu sein. Solange nicht überzeugend auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Untersuchungen ausgeschlossen werden kann, dass die beobachtete Zunahme unerwarteter Todesfälle im Zusammenhang mit den COVID-Impfungen steht, halten wir jede Form der Impfpflicht für unverantwortlich.«

Kommt endlich zur Vernunft!

»Die Höchstwerte werden in der Altersgruppe 40-49 erreicht, wo ein Anstieg der Sterbefallzahlen zu beobachten ist, der um neun Prozent höher als die erwarteten Werte ausfällt.«

»Solange nicht überzeugend auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Untersuchungen ausgeschlossen werden kann, dass die hohe Anzahl unerwarteter Todesfälle im Jahr 2021 bis in die jungen Altersgruppen hinein im Zusammenhang mit den COVID-Impfungen steht, halten wir jede Form der Impfpflicht für unverantwortlich.«

6. Risikopotential der COVID-19-mRNA-Impfstoffe aus molekularbiologischer Sicht

»Neue Studien und Auswertungen von Gesundheitsdaten finden viele Sicherheitssignale, die darauf hinweisen, dass die Impfstoffe gegen COVID-19 (SARS-CoV-2) ein erhebliches Risikopotenzial haben. Es ist dringend erforderlich, dass die zuständigen Behörden, wie das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert Koch-Institut, diesen Hinweisen nachgehen und eine Neubewertung der Sicherheit vornehmen.«

»Die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna basieren auf einem neuen Wirkmechanismus, der bisher nur unzureichend für die Anwendung beim Menschen getestet wurde. Es wurden bisher keine langfristigen randomisierten kontrollierten Kohortenstudien, die auch Mehrfachimpfungen (> 2 mal) berücksichtigen, durchgeführt. Daher kann es noch keine nach höchsten medizinischen Standards gesicherten Erkenntnisse über Nebenwirkungen geben.«

»Durch die mRNA-Impfungen bilden Zellen ein virenähnliches Spike-Protein, um es dem Immunsystem zu präsentieren. Die Wirkungsweise des Spike-Proteins auf den menschlichen Zellstoffwechsel ist nur teilweise verstanden. Erwiesen aber ist die Toxizität des Spike-Proteins.«

»Für die im mRNA-Impfstoff enthaltenen Nano-Lipide sind Genotoxizität sowie krebserregende Wirkung nicht auszuschließen.«

»Reaktionen des Immunsystems auf die Impfung weichen substanziell von den Reaktionen auf eine natürliche Infektion ab. Die COVID-19-Impfungen stehen im begründeten Verdacht, unerwünschte bzw. unerwartete Reaktionen des Immunsystems auszulösen oder zu einer allgemeinen Schwächung des Immunsystems zu führen. Eine Folge davon wäre, dass diverse Erkrankungen mit der Impfung in Zusammenhang stehen können, die bisher nicht als Nebenwirkungen erkannt und gemeldet wurden, z.B. bisher vom Immunsystem beherrschte Erkrankungen oder Krankheitsdispositionen. Diese neu beobachteten Effekte müssen dringend untersucht werden.«

»Die Antikörper gegen das Virus, die durch die Impfung gebildet werden, können unerwünschte Wirkungen haben:

  1. sie können eine Virusinfektion verstärken,
  2. sie können Autoimmunreaktionen auslösen,
  3. ferner besteht der Verdacht, dass das Immunsystem durch die Impfung geschwächt wird, mit der Folge einer erhöhten Krankheitsanfälligkeit und der Verstärkung vorhandener Krankheitsdispositionen.«

»Die Spike-Proteine, die durch die Impfung erzeugt werden, sind auch an Nebenwirkungen wie Myokarditis und Thrombose beteiligt.«

»Das Gedächtnis des Immunsystems merkt sich die Eigenschaften eines neuen Virus. Wenn das Virus mutiert, produziert das Immunsystem trotzdem weiterhin Antikörper gegen das Virus vom Erstkontakt. Das Gleiche gilt auch, wenn der erste Kontakt mit einem Impfstoff war. Dies kann die nachlassende Wirkung der Impfung erklären und führt zu einem Wettrennen zwischen Mutationsrate des Virus und einer rechtzeitigen Impfstoffanpassung.«

Der Brief mitsamt der Ausarbeitung kann hier heruntergeladen werden. (Siehe auch die Netzseite der Autorengruppe.) Zu den Unterzeichnern gehören u.a. Prof. Dr. Michael Esfeld, Prof. Dr. Ulrike Guérot, Dr. Sandra Kostner, Prof. Dr. Christof Kuhbandner, Prof. Dr. Salvatore Lavecchia, Dr. med. Steffen Rabe und Prof. Dr. Harald Schwaetzer.

Anmerkung:

  1. Die Bezeichnung »ungeimpft/geimpft« ist mehrdeutig. Wir sprechen daher von Menschen mit bzw. ohne COVID-19-Impfung; wenn sachlich nötig, wird die Anzahl der Impfungen angegeben.

Verwandte Beiträge: Anthroposophische ImpfkontroversePandemiepolitik – Transhumanismus – Große Transformation | Der Verfassungsgerichtshof stellt Fragen | Fortschrittsmodell Entmenschlichung | Die unheilbare Krankheit der Zentralbanker | Enthemmung der Sprache. Philologische NotizenÄrzte setzen sich zur Wehr | Über den Zerfall der Zivilisation | Die fünf Schritte zur Entmenschlichung | Die unheilige Trinität der sozialen Kontrolle | Der Winter naht | Die Goldstein-Fragmente. Krieg ist Frieden | Die Goldstein-Fragmente – Unwissenheit ist Stärke | Rassentrennung und Impfapartheid | Der medizinische Wohlfahrtsstaat des Nationalsozialismus | Die neuen Puritaner und ihre totalitäre Ideologie | Die vier neuen Hauptrassen | Die Wurzeln des Übels • Paradigmen des Hygienefaschismus | Das Wahrheitsministerium in Aktion | Rassismus eine Konsequenz des Hygienestaats | Staatsmacht und Massenhysterie in Coronazeiten | Das Corona-Regime und seine historischen Parallelen | Wem gehört der Leib? Nachdenken über das Gesundheitsregime | Wer kontrolliert die Gesundheits-Regime? | Auf dem Weg in eine Hygiene-Diktatur?


Seit 17 Jahren veröffentlicht der anthroblog Beiträge zur Anthroposophie und Zeitsymptomen. Unabhängig und unbeeinflusst von Institutionen. Er ist auf Ihre Unterstützung angewiesen.



Oder durch eine Banküberweisung an: Lorenzo Ravagli, GLS Bank Bochum, IBAN: DE18 4306 0967 8212049400 / BIC: GENODEM1GLS.


Ich will zwei- bis dreimal im Jahr durch den Newsletter über neue Beiträge im anthroblog informiert werden!

Kommentare sind geschlossen.