Corona-Ausschuss legt ersten Kurzbericht vor

Zuletzt aktualisiert am 13. Februar 2023.

Der Corona-Ausschuss legt einen ersten Kurzbericht mit Ergebnissen seiner Arbeit vor. Ins Leben gerufen wurde der Corona-Ausschuss von vier Rechtsanwälten. Er führte zwischen dem 14. Juli und dem 21. August in bisher insgesamt 17 Sitzungen (Stand: 18.9.) Befragungen zahlreicher Experten durch.

Corona-Ausschuss legt ersten Kurzbericht vor

Webseite Corona-Ausschuss. Screenshot

Folgende Themenbereiche wurden näher untersucht: die Gefährlichkeit von SARS-CoV2, die Aussagekraft der PCR-Tests, die Situation in anderen Ländern, die Gefahr, die vom Virus für das Gesundheitswesen ausging, die Auswirkungen der »Präventiv«-Maßnahmen, die Situation von Kindern und der Bewohner von Pflegeheimen, der Sinn von Masken, der Datenschutz, Impfungen, die Lage der Wirtschaft, die Auswirkungen des Gesundheitsregimes auf den Rechtsstaat, die Rolle der Medien sowie Fehlanreize im Gesundheitssystem. Der Ausschuss kommt zu ähnlichen Ergebnissen wie das Netzwerk für evidenzbasierte Medizin Anfang September.


Hier folgt der erste Kurzbericht des Corona-Ausschusses vom 14. September 2020. Bitte teilen Sie ihn in Ihren Netzwerken, da er – wie die Arbeit des gesamten Ausschusses –, von der offiziösen Berichterstattung weitgehend ignoriert wird.


Der Corona-Ausschuss wurde im Juli 2020 von den Rechtsanwälten Antonia Fischer und Viviane Fischer sowie Dr. Reiner Füllmich und Dr. Justus Hoffmann aufgesetzt. Er sucht Antworten auf die juristischen Fragen, ob die Anti-Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen gegen eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems (»flatten the curve«) und zur Verhinderung von SARS-CoV2-Toten – dem verfassungsrechtlichen Prüfmaßstab entsprechend – geeignet, erforderlich und verhältnismäßig waren bzw. ob die eingetretenen Kollateralschäden schuldhaft verursacht worden sind. Dazu wurden im Zeitraum 14. Juli 2020 bis 21. August 2020 in insgesamt 13 Sitzungen Experten und Zeugen zur Sache befragt. Der vorliegende Kurzbericht stellt die bedeutsamsten Erkenntnisse der Sitzungen überblicksartig dar. Eine Langfassung ist in Arbeit, weitere Sitzungen folgen.

SARS-CoV2 und die Lockdown-Folgen

Im Januar 2020 zeichnete sich ab, dass ein als neuartig bezeichnetes Coronavirus von China nach Deutschland übergreifen würde. Anfang März 2020 zeigten die Medien beängstigende Bilder von Krankheit und Tod in Italien: überfüllte Krankenhäuser, Särge, Militär im Noteinsatz. Die Bundes- und Landesregierungen entschlossen sich, zum 22. März 2020 einen Lockdown über Deutschland zu verhängen, was u.a. die mehrmonatige Schließung von Kindergärten, Spielplätzen, Schulen, Universitäten, Theaterhäusern, Konzertsälen, Kinos, Restaurants und sämtlichen Geschäften, die nicht der unmittelbaren Grundversorgung der Bevölkerung dienten, beinhaltete. Versammlungen wurden verboten, Hygienevorschriften festgeschrieben und soziale Kontakte eingeschränkt (Besuchsverbot im Altenheim und in Krankenhäusern, Abstandsgebot etc.). Zwischenzeitlich ist es zu Lockerungen in vielen Bereichen – Öffnung von Schulen, Restaurants, Geschäften etc. – gekommen, in anderen Bereichen haben sich Regelungen verschärft – z.B. teilweise bußgeldbewehrte Maskenpflicht.

Die Maßnahmen griffen und greifen teilweise immer noch tief in die Grundrechte der Bevölkerung ein. Insbesondere betroffen sind die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG), die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG), die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG), die Berufswahl- und Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), das Eigentumsrecht (Art. 14 GG), speziell das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, die Fortbewegungsfreiheit und die Freiheit der Wahl des Aufenthaltsorts (Art. 2 Abs. 2 S. 2), das Recht auf Bildung (Art. 26 AEMR), die Betätigungsfreiheit der politischen Parteien (Art. 21 GG), das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).

In der öffentlichen Diskussion wirkt es so , als gälte die Gleichung Corona-positiv = infiziert = ansteckend = erkrankt = todgeweiht, so dass scheinbar abgewogen werden muss zwischen potentiellen Todesopfern und Einschränkungen der Freiheitsrechte, verkürzt also: Leben der Großmutter gegen Verzicht auf Singen in der Karaokebar. Es ist klar, dass das Rechtsgut Leben so scheinbar jeden Eingriff rechtfertigt.

Die emotionale Gleichung Corona-positiv = todgeweiht stimmt angesichts der äußerst geringen Todesrate bei SARS-CoV-2 jedoch von Anfang an nicht. Die Maßnahmen zielten gemäß Regierungsaussagen daher auch nie auf die Abwehr einer sicheren Katastrophe, sondern lediglich darauf ab, Risiken für die Bevölkerung durch eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems abzuwehren bzw. generell der Ausbreitung von SARS-CoV-2 entgegenzuwirken.

Die verfassungskonforme, juristisch relevante Frage lautet daher: Stimmt das Verhältnis zwischen der Reduzierung des Risikos, an Covid-19 zu erkranken und ggfs. zu sterben, und dem (realisierten) Risiko, dass die Abwehrmaßnahmen negative Auswirkungen zeitigen. Es geht letztlich also um die Abwägung von Lebensrisiken. Nur wenn das Heilmittel nicht schädlicher ist als die Krankheit, kann eine Maßnahme gerechtfertigt sein.

Gerade bei massiven Freiheitsbeschränkungen ist der Staat verpflichtet, fortwährend zu prüfen, ob diese zur Gefahrenabwehr zwingend erforderlich sind, ob es mildere Mittel gibt und/oder die Kollateralschäden schwerer wiegen als z.B. der Gesundheitsschutz. Der Staat muss sich dabei ständig aktiv um Erkenntnisgewinn (z.B. hinsichtlich Gefährlichkeit des Virus, Zuwachs an Lockdown-Opfern) bemühen, um so die Grundrechtseingriffe stets auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.

Gefährlichkeit des Virus

Schnell wurde klar, dass sich die Befürchtungen, dass SARS-CoV-2 deutlich gefährlicher im Hinblick auf Übertragbarkeit, Krankheitslast und Mortalität sein könnte als eine Influenza, als unzutreffend erwiesen. Hierzu sind in der Zwischenzeit eine große Anzahl von Studien durchgeführt worden. Bereits im April 2020 teilte das italienische Gesundheitsamt mit, dass das Durchschnittsalter der Verstorbenen bei 83 Jahren liege und so gut wie niemand ohne Vorerkrankungen verstorben sei. Teilweise hatten die Toten bis zu drei, teils schwere Vorerkrankungen, insbesondere im Bereich Herz-Lunge. Auch in Deutschland zeigt die diesjährige Grippesaison weder im ambulanten noch im stationären Bereich außergewöhnliche Morbiditäts- oder Mortalitätsdaten. Auffällig ist lediglich, dass eine vorübergehende Übersterblichkeit in den ersten Wochen des Lockdowns erkennbar wurde. Insgesamt waren Arztpraxen und Kliniken weit weniger in Anspruch genommen und auch die Bestattungsunternehmer hatten in diesem Jahr nicht so viel zu tun wie z.B. in 2018.

Zum Vergleich: Die Grippewelle 2017/18 führte in Deutschland laut Robert-Koch-Institut (RKI) trotz Impfstoff zu einer Übersterblichkeit mit 25.100 Opfern aus allen Altersgruppen. Im Jahr 2018 gab es zudem fast 30.000 Unfalltote inklusive 3000 Verkehrsopfern. An im Krankenhaus erworbenen Infektionen sterben in Deutschland jährlich rund 15.000 Menschen.

Die Symptomatik von Covid-19 entspricht der einer Grippe, weitere Phänomene wie z.B. die vom Hamburger Pathologen Prof. Klaus Püschel im Rahmen von entgegen der Empfehlung des RKI durchgeführten Autopsien beobachteten Mikrothrombosen haben sich bis dato nicht als originäres SARS-CoV-2-Symptom herausgestellt. Sie sind Folgen einer übermäßigen oder fehlgesteuerten Immunreaktion und auch von anderen Viruserkrankungen als Komplikation bekannt. Nach Recherchen des Lungenfacharztes und Epidemiologen Dr. Wolfgang Wodarg gibt es mangels Autopsien bei immobilisierten Influenza-Patienten (z.B. im Altersheim), bei denen ein ähnlicher Befund erwartet werden könnte, keine aktuellen Vergleichs-Studien. Für das Grippejahr 1969/70 beschrieb O. Haferkamp jedoch ähnliche Effekte für Grippetote. Die Vermutung, dass SARS-CoV-2 Symptome wie beim Kawasaki-Syndrom verursachen würde, hat sich bislang nicht bestätigt.

Laut Einschätzung des ehemaligen Chefarztes Dr. Gerd Reuther dürften nicht für die Behandlung von Covid-19 zugelassene Medikationen Ursache für viele »Covid-Tote« gewesen sein. In Deutschland hatten sich Vorschläge zum »emergency use« von Medikamenten und Medizinprodukten über medizinische Fachzeitschriften wie The Lancet verbreitet. In Italien gab es laut Information des italienischen Arztes Dr. Luca Speciani sogar eine entsprechende, schriftliche Handlungsanweisung vom Gesundheitsamt. In Norditalien klagen inzwischen Angehörige wegen kunstfehlerhafter Behandlung gegen die regionale Regierung. In der Anfangsphase wurde dort standardmäßig mit Paracetamol, Cortison, Antibiotika, einem Virusstatikum, Hydroxychloroquin und Intubationsbeatmung behandelt. Die beiden ersteren Medikamente regeln das Immunsystem herunter, was im Einzelfall sinnvoll sein kann, nicht jedoch als Standardanwendung, Antibiotika sind bei einer Virusinfektion sinnlos, belasten aber den Organismus und die Intubation ist durch die Gefahr von Verletzungen, Überdruckschäden und Suprainfektionen (mit resistenten Keimen) besonders für ältere Patienten sehr gefährlich. Die schonendere Maskenbeatmung, von der das RKI zunächst aus Angst vor infektiösen Aerosolen abgeraten hatte, wird inzwischen erfolgreich praktiziert, so Dr. Gerd Reuther. Als laut RKI-Präsident Prof. Lothar Wieler äußerst aussichtsreich hat sich in schweren Fällen eine Behandlung mit Hyperimmunseren, die aus dem Blut genesener Patienten gewonnen werden, herausgestellt. Wegen seit April 2020 fehlender Patienten sind die erforderlichen klinischen Studien in ausreichender Qualität aber nicht mehr durchführbar.

Untersuchungen von Blutkonserven aus der Vor-Covid-19-Zeit legen nahe, dass über 80 % der Menschen gegen das neuartige Coronavirus wegen seiner Verwandtschaft zu anderen Erkältungs-Coronaviren bereits immun sein dürften bzw. eine zelluläre Kreuzimmunität aufweisen, die sie auch vor den jetzt zirkulierenden SARS-Coronaviren weitestgehend schützt. Kinder, Jugendliche, Eltern, Erziehende und Lehrkräfte frischen diese Kreuzimmunität offenbar jedes Jahr auf, ohne ernstlich krank zu werden, so Dr. Wolfgang Wodarg. Lediglich Menschen ohne solch ein jährliches Virus-Update, also alleinlebende ältere Menschen oder Menschen mit einem durch Krankheit oder Behandlung geschwächten Immunsystem sind anfälliger für Komplikationen. Sie gelte es zu schützen.

Eine Auswertung von insgesamt 23 weltweit durchgeführten Studien hat gezeigt, dass die Corona Infektions-Todes-Rate (IFR) für Personen über 70 Jahren bei ca. 0,12 % liegt, bei Personen unter 70 Jahren bei lediglich 0,04 %. Bei näherer Betrachtung der auf sehr unterschiedlicher Datenbasis erstellten Statistiken stellt sich heraus, dass sich die Infektions-Todes-Raten und deren Altersverteilung bei Influenza und Covid-19/Corona-Infektionen nicht wesentlich voneinander unterscheiden.

Schmierinfektionen kommen laut den Ergebnissen der sog. Heinsberg-Studie des Virologen Prof. Hendrik Streeck kaum vor. Die Übertragung via Aerosole scheint belegt, allerdings nicht mit der vermuteten, hoch aggressiven Verbreitungsdynamik. Der ehemalige Gesundheitsamtsleiter Dr. Wolfgang Wodarg berichtet, dass Studien gezeigt haben, dass Kinder generell kaum eine seuchenhygienisch relevante Quelle sind, weil sich in ihrem Umfeld regelmäßig und ohne ernste Krankheitsverläufe schnell eine schützende Herdenimmunität entwickle.

Internationale Publikationen belegen, dass ca. 5 bis 15 % der Atemwegs-Erkrankungen durch Erkältungs-Coronaviren verursacht oder mitverursacht werden. Dr. Wolfgang Wodarg weist auch darauf hin, dass es lange bekannt sei, dass bei respiratorischen viralen Atemwegserkrankungen sehr oft (bis ca. 50 %) durch zwei oder gar mehrere miteinander oder direkt nacheinander auftretende Virenarten verursacht werden. Im Hinblick auf Grippeimpfungen sei das Phänomen wissenschaftlich belegt, dass die Grippeimpfung zwar das Risiko minimiere, an Influenza zu erkranken. Die Grippegeimpften litten jedoch genauso häufig an Atemwegserkrankungen wie die Ungeimpften. Der Platz im Reigen der Viren, den die Grippeimpfung freigemacht habe, werde nämlich sogleich von einem anderen Erreger, z.B. Rhinovirus oder Coronavirus eingenommen, so Dr. Wolfgang Wodarg. Auffallend ist, dass es im Jahr 2020 offiziell kaum Grippetote gibt – im Vergleich zu durchschnittlich 8.000 Grippetoten und sogar 25.100 Toten im Extrem-Jahr 2017/2018. Wahrscheinlich ist hierfür ein sogenannter Attention Bias, eine besonders konzentrierte und vorliegend sogar finanziell geförderte Beobachtung von großer irreführender Bedeutung.

Welche Rolle SARS-CoV-2 im Rahmen der Atemwegserkrankungen überhaupt spielt, ist nach derzeitigem Ermittlungsstand im Ausschuss unklar geblieben. Eine Übersterblichkeit war in Deutschland im ersten Halbjahr 2020 gemäß einer entsprechenden Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes nicht festzustellen. In Deutschland sterben jeden Tag durchschnittlich 2.500 bis 3.000 Personen. Legt man die Anzahl der Personen, deren Tod Covid-19 zugeordnet wird, auf die vergangenen Monate um, so sind innerhalb von sechs Monaten ca. 50 Personen pro Tag in Zusammenhang mit Corona verstorben. Ohne Test wäre Covid-19 möglicherweise gar nicht als eigenständiges Krankheitsgeschehen aufgefallen. Die Covid-19-Kranken und -Toten wären wahrscheinlich als Opfer einer durch Grippe, einen Rhinovirus oder einen der bereits bekannten Coronaviren ausgelösten Atemwegsinfekt (fehl-) erfasst worden.

Aussagekraft des PCR-Tests

SARS-CoV-2 soll derzeit vermittels eines PCR-Tests nachgewiesen werden. Dieser spürt winzige virale Gen-Abschnitte auf, repliziert diese immer wieder und macht sie dadurch messbar. Aus den so vermehrten und nachgewiesenen Genabschnitten werden Rückschlüsse auf das Vorhandensein von vorher als Träger solcher Abschnitte definierten Viren gezogen. Je einmaliger und typischer diese Abschnitte ausgewählt und gefunden werden, um so wahrscheinlicher ist die Anwesenheit des gesuchten Virustyps.

Einzelne Abschnitte des gesuchten SaRS-CoV-2-Virus kommen wie das für die Virushülle codierende E-Gen bei vielen schon lange auch in Europa verbreiteten Coronaviren vor. Wenn, wie von der WHO für einige Zeit vorgeschlagen und von vielen Laboren praktiziert, nur diese weniger spezifischen Gen-Abschnitte bestimmt werden, ist der PCR Test besonders häufig falsch positiv.

Wegen der unübersichtlichen Praxis der PCR-Testungen ist eine Aussage zur epidemiologischen Bedeutung der SARS-CoV-2 Viren bis heute nahezu unmöglich. Aus den PCR-Testergebnissen allein lassen sich nach übereinstimmender Aussage der vom Ausschuss befragten Spezialisten und Labore keine verlässlichen Abschätzungen für Infektionsrisiken und damit auch keine infektionsbegrenzenden Maßnahmen ableiten.

Der Biochemiker und Nobelpreisträger Kary Mullis hatte den PCR-Test im Jahr 1983 entwickelt, um DNA-Sequenzen in vitro zu vervielfältigen. Sein Test, so Mullis, sei für diagnostische Zwecke nicht geeignet. Wie die Biologin Prof. Ulrike Kämmerer, die Immunologin und Virologin Prof. Dolores Cahill, der Immunologe Prof. Pierre Capel und der Mikrobiologe Clemens Arvay im Corona-Ausschuss übereinstimmend erklärten, kann mit dem Test auch heutzutage nicht festgestellt werden, ob eine aktive Virusinfektion vorliegt. Die mit dem Test aufgefundenen Gensequenzen können ebenso gut aus einer bereits überwundenen Virusinfektion oder einer Kontamination stammen, die gar nicht zu einer Infektion führt.

Viele der unterschiedlichen derzeit genutzten und weiterhin nicht amtlich validierten SARS-CoV-2-Tests reagieren, wie z.B. der INSTAND-Ringversuch der Deutschen Akkreditierungsstelle schon im April 2020 gezeigt hat, bei einer Leerprobe zu 1,4 % falsch positiv, bei einer mit dem bekannten Coronavirus HCoV OC 43 versetzten Probe sogar bis zu 7,6 % falsch positiv. Es sind diverse Tests im Umlauf, die laut Ringversuch in bemerkenswerten 20 bis 50 % der Testungen falsch positiv anschlagen, was wie beschrieben auch daran liegen kann, dass diese teilweise lediglich das unspezifischere E-Gen ansteuern.

Viele deutsche Labore verwenden sog. Haustests auf der Basis der von der WHO veröffentlichten Testprotokolle (vergleiche z.B. das sogenannte Drosten-Testsassay vom 17. Januar 2020). Diese bedürfen gemäß europäischer Standards grundsätzlich einer amtlichen Validierung. Auf eine solche wird in der Praxis jedoch wegen der »Notlage« weitestgehend verzichtet.

Es ist nach Vorstehendem unmöglich festzustellen, wie viele der – Stand 27. August 2020 – insgesamt 239.507 vom RKI positiv getesteten Personen tatsächlich infiziert waren. Das Gleiche gilt für die 9.288 bis dahin angabegemäß in Zusammenhang mit Corona Verstorbenen.

Berichte aus anderen Ländern

Die Covid-19-Statistik der USA (angabegemäß ca. 5,3 Millionen Infizierte und 180.000 Tote bis Ende August) wurde inzwischen stillschweigend korrigiert und zwar dergestalt, dass nur noch bei unter 10.000 Patienten Covid-19 als alleinige Todesursache aufgeführt wird. Bei den restlichen (vielfach hochbetagten) Toten geht die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC davon aus, dass Covid-19 wegen der zahlreichen Vorerkrankungen allenfalls mitursächlich gewesen sein kann. Die holistische, amerikanische Ärztin und engagierte Chronistin des Corona-Geschehens Pam Popper hat dem Ausschuss mitgeteilt, dass es in den USA große Fehlanreize gab und gibt, Corona zu diagnostizieren. Es bestehen Anweisungen, Patienten, bei denen auch nur die subjektive Vermutung bestehe, dass diese an Covid-19 erkrankt seien, als solche zu erfassen. Die Krankenhäuser erhalten für die Intubation eines SARS-CoV-2-Positiven nicht den Standardsatz von 13.000 US-Dollar, sondern das Dreifache, also 39.000 US-Dollar. Auch Menschen, bei denen gar kein Test durchgeführt wurde, weil sie das Warten in einer Test-Warteschlange abbrachen, ist ein positives Testergebnis mitgeteilt worden.

Zu der Auslastungslage der Krankenhäuser berichtet Pam Popper, dass in New York auf den Parkplätzen, anders als in der Presse behauptet, keine Patienten untergebracht waren. Das Krankenhausschiff von Donald Trump sei quasi leer gewesen. Zudem seien, während angeblich die spektakulären Behandlungen an untypischen Orten stattfanden, völlig intakte Krankenhäuser geschlossen gewesen. Es seien im Übrigen keinerlei Unterschiede zwischen der Anzahl der positiv Getesteten in den Bundesstaaten mit und den Bundesstaaten ohne Lockdown festgestellt worden.

Dr. Luca Speciani teilt mit, dass es auch in Italien Fehlanreize für die Diagnosestellung Covid-19 gegeben habe. So seien z.B. den Angehörigen Beerdigungszuschüsse in Höhe von 300 € gezahlt worden, wenn auf dem Totenschein Corona gestanden habe. Dr. Speciani berichtet weiter, dass ca. 7.000 nur leicht erkrankte Personen von den Krankenhäusern in personell dürftig ausgestattete Altenheime verlegt und dort isoliert worden seien. Allein dadurch sei es zu vielen Infektionen und unklaren Todesfällen bei den Heimbewohnern gekommen. Dies sei neben der Ausreise von einer Vielzahl von ausländischen Pflegekräften kurz vor dem Lockdown eine Hauptursache für das Sterbegeschehen in den Heimen gewesen.

Der Unternehmer Ash Zrl berichtete aus Nepal, dass es bei 32 Millionen Nepalesen lediglich 70 Corona-Tote gebe. Zudem hätten 11 Personen nach Erhalt der Diagnose Corona Selbstmord begangen. Das Land habe einen mehrmonatigen massiven Lockdown erlebt mit verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen. Demonstrationen seien verboten, verzweifelte Studenten und Künstler befänden sich im Hungerstreik, auch um gegen das Verschwinden von 90 Millionen US-Dollar zu protestieren, die zur Heimholung von fünf Millionen Auslandsnepalesen bestimmt gewesen seien.

Der südafrikanische Rechtsanwalt Anthony Brinks berichtete von einem massiven Lockdown bei äußerst geringfügigem Covid-19-Sterbegeschehen. Der offizielle Verkauf von Alkohol und Zigaretten sei verboten worden. Dadurch habe der Staat erhebliche finanzielle Einbußen erlitten und sei nun gezwungen, auf Mittel des IWF zurückzugreifen. Der Rechtsanwalt äußerte die Befürchtung, dass Südafrika in seiner wirtschaftlichen Bedrängnis hier in einen Knebelvertrag gezwungen werden könne.

Schweden hat die Corona-Krise als eines von wenigen Ländern ohne Lockdown bewältigt. Der Psychologe und Journalist Patrick Plaga berichtet, dass das Leben in Schweden auch während der Krise ruhig weitergegangen sei, die Wirtschaft sei nur in geringem Umfang beeinträchtigt worden. Kindergärten und Grundschulen waren die ganze Zeit geöffnet, lediglich weiterführende Schulen und Universitäten wurden geschlossen.

Große Veranstaltungen waren verboten, die Menschen hätten sich gut an eine Reihe von Hygieneregeln gehalten (Hände waschen, Abstand halten). Masken werden in Schweden nicht getragen. Der Großteil der hochbetagten Corona-Opfer habe in Altenheimen gelebt, bei denen der Schutz, wie der Leiter des Gesundheitsamts und Chefvirologe Anders Tegnell eingeräumt habe, nicht ausreichend gelungen sei.

Patrick Plaga erläutert, dass Anders Tegnell, der bereits im Rahmen der Schweinegrippe in gleicher Funktion tätig gewesen sei, beständig auf eine beruhigende Kommunikation mit der Bevölkerung geachtet habe. Z.B. würde die Anzahl der Corona-Positiven im Fernsehen nicht kumulativ ohne Abzug der (geschätzten) Genesenen wie in Deutschland präsentiert, sondern vielmehr nur die tägliche Inzidenz, was eine lebensnähere Darstellung sei. Patrick Plaga vermutet, dass Andres Tegnell durch seinen beruhigenden Auftritt auch ein panikhaftes Impfen vermeiden wolle, was bei der Schweinegrippe zu vielen Schäden geführt habe (u.a. Narkolepsie, Autoimmunerkrankungen). Bemerkenswert in Schweden ist, dass in einem gesundheitlichen Notstand der Chef des Gesundheitsamts alleinzuständig werde und dadurch kein Einfluss der Politik auf die gesundheitspolitischen Entscheidungen möglich sei.

Die deutsche Journalistin Gaby Weber berichtet aus Argentinien. Das Land leide unter einem derart massiven Lockdown-Regime, dass selbst das Ausborgen eines Eies von einem Nachbarn zu einer Haftstrafe führen könne. Die Gerichte seien seit fünf Monaten geschlossen, so dass kein Rechtsschutz zu erlangen sei. Im Zuge des Lockdowns seien viele Kriminelle entlassen worden, die nun teilweise erneut Straftaten begangen hätten. Der Lockdown wurde bei einer Evidenz von null Corona-Toten verhängt. Die Argentinier seien verzweifelt, weil ihre Wirtschaft ohnehin völlig am Boden sei.

Gefahr für das Gesundheitswesen

Ziel der Maßnahmen in Deutschland war die Reduzierung der Gefahr, dass das Gesundheitssystem so überlastet würde, dass keine ausreichenden Behandlungskapazitäten für die vielen Kranken, insbesondere die stationär bzw. intensiv zu Versorgenden zur Verfügung stehen würden. Deutschland verfügt über 20.000 Intensivbetten, durch die Corona-Aufstockung wurden bis zu 30.000 Betten geschaffen.

Ausweislich der ständig aktualisierten Übersicht der Universität Konstanz (www.coronavis.de) drohte zu keinem Zeitpunkt auch nur im Geringsten eine Überlastung. Die Auslastungsquote lag zumeist deutlich unter 70 % und viele Krankenhäuser mussten Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Bei der Charité z.B. lag die Auslastungsquote im März/April bei ca. 60 %. Der ehemalige Chefarzt Dr. Gerd Reuther bestätigt dem Ausschuss gegenüber die durchgängige Unterauslastung vieler Krankenhäuser aus eigener Anschauung.

Ergebnis: SARS-CoV-2 und die möglicherweise durch das Virus ausgelöste Atemwegserkrankung Covid-19 stellten und stellen ein geringes Risiko hinsichtlich einer Überlastung des deutschen Gesundheitswesens dar, so dass Maßnahmen, die darauf gerichtet waren, einer solchen Überlastung entgegenzuwirken nur eine bescheidene Effektivität entfalten konnten.

Negative Auswirkungen der Maßnahmen

Der Lockdown im Sinne des Gesamtpakets der freiheitsentziehenden und freiheitseinschränkenden Maßnahmen, die am 22. März beschlossen wurden (einschließlich derer, die wie das Verbot großer Veranstaltungen schon zuvor galten und aufrechterhalten wurden), stellt die massivste, die gesamte Bevölkerung flächendeckend betreffende Grundrechtseinschränkung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland dar.

Das Maßnahmenpaket hat eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf das gesellschaftliche, kulturelle, soziale Leben, auf die Gesundheit der Menschen in Deutschland und auf ihre wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten entfaltet.

Um zu einer Einschätzung der Verhältnismäßigkeit der ergriffenen Maßnahmen zur Abwendung der Virusgefahren zu gelangen, hat der Ausschuss eine Vielzahl von Experten und Betroffenen befragt.

Die Lage der Kinder

Die Lage der Kinder und Jugendlichen in der Coronakrise stellt sich gemäß sachverständiger Stellungnahme der Psychologin Elisabeth Sternbeck als äußerst problematisch dar. Im totalen Lockdown waren sie ihres gewohnten sozialen Umfeldes außerhalb der Familie (Kita, Schule) völlig entrissen, hatten kaum Kontakt zu anderen Kindern, wurden von den insoweit vielfach ungeübten Eltern unterrichtet und waren erstmalig massiv auf die Nutzung digitaler Medien zu Bildungszwecken angewiesen. Im Lockdown haben sich bestehende familiäre Probleme oft verstärkt. Auch sei es durch die Mehrfachbelastung der Familien – Homeoffice, Kinderbetreuung, Corona-Ängste, familiäre Enge, fehlende Außenkontakte, Existenzängste – erst zu Problemen gekommen. Die Kinder antworten auf die Belastung mit der Herausbildung von teilweise großen Ängsten und Aggressionen. Elisabeth Sternbeck berichtet von einem kleinen Jungen, der glaubt, an seinen Händen säßen lauter kleine (Corona-)Käfer, weshalb er sich von anderen Menschen fernhalten müsse.

Als eine Ursache für die zu beobachtende Traumatisierung großer Bevölkerungsteile nennt Elisabeth Sternbeck ebenso wie der Psychoimmunologe Prof. Christian Schubert die von der Regierung offenbar sehr genau umgesetzte Kommunikationsstrategie des Papiers »Wie wir Covid-19 in den Griff kriegen« aus dem Bundesinnenministerium. Dort wird der Regierung empfohlen, eine Schockstrategie anzuwenden, um die Menschen zur Einhaltung von Hygieneregelung zu motivieren. Insbesondere solle die Angst vor einem qualvollen Erstickungstod geliebter Angehöriger beschworen werden, für den man selbst verantwortlich sein könne, wenn man sich z.B. nicht gründlich genug die Hände wasche. Prof. Christian Schubert weist darauf hin, dass psychische Traumata zu Immunsupprimierungen führen, deren Effekte sich in der RNA niederschlagen und epigenetisch sogar an künftige Generationen weitergegeben werden können.

Elisabeth Sternbeck verweist auf das in Bezug auf die Masken besonders eindrückliche Experiment des »Still Face«, in dessen Rahmen eine Mutter ihrem Baby ein völlig unbewegliches Gesicht zeigt und nicht mehr durch Mimik auf es eingeht. Bereits nach zwei Minuten vergeblicher Versuche, eine sichtbare Reaktion der Mutter hervorzurufen, beginnt das Baby zu weinen und zu schreien. Dieses Experiment zeigt eindrücklich, wie wichtig das Lesenkönnen in den Gesichtern und die emotionale optische Reaktion durch Mimik insbesondere für die menschliche Entwicklung ist.

Tina Romdhani von der Initiative »Eltern stehen auf« berichtet von Diskriminierungen, die Kindern, die keine Masken tragen können, u.a. durch Strafarbeiten widerfahren und von der Zwietracht, die die unterschiedlichen Einstellungen zu diesem Thema zwischen den Menschen säen.

Die Lage in den Pflegeheimen

In den Pflegeheimen ist durch den Lockdown großes Leid entstanden. Es wurden weitreichende Besuchsverbote verhängt, sowohl in Bezug auf die Angehörigen als auch in Bezug auf Ärzte, Physiotherapeuten, Logopäden, Fußpflege etc. Dadurch hat sich der Gesundheitszustand vieler Pflegebedürftiger verschlechtert, teilweise irreversibel. Die abrupte Veränderung der Lebensumstände – z.B. das Ausbleiben helfender Verwandter – hat insbesondere Demenzkranke in großen Stress und emotionale Belastung versetzt. In dieser Lage haben viele den Lebensmut verloren, wie die Pflegeexpertin Adelheid von Stösser berichtet. Die in vielen Heimen ohnehin schon schwierige Pflegesituation hat sich durch die Maßnahmen noch einmal erheblich verschlechtert, wie der Berufsbetreuer Martin Kusch mitteilt. Der »Pflege-TÜV« vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK wurde eingestellt, so dass keine offizielle Kontrolle der Pflegequalität mehr erfolgen konnte, zudem sei das wichtige Regulativ der Interventionsmöglichkeit der Angehörigen und Betreuer gegen Missstände entfallen. Viele Heimbewohner würden von den überlasteten Pflegekräften unnötig häufig mit Sedativen beruhigt mit den entsprechenden negativen, teilweise sogar lebensbedrohlichen Folgen. Eine Angehörige berichtet über die extremen Auflagen im Heim ihrer Mutter, die dazu führten, dass sie ihre 90jährige demente Mutter an deren Geburtstag nur durch eine gekippte Balkontür sprechen konnte, eine von beiden Seiten als traumatisch erlebte Situation.

Martin Kusch beschreibt die Lage der Heimbewohner als schlimmer als die von Gefängnisinsassen, da man im Heim vielfach noch nicht einmal allein mit den Bewohnern sprechen könne, sondern nur unter Aufsicht einer Pflegekraft, was wiederum Arbeitskraft von der Betreuung der Heimbewohner abziehen würde.

Die Masken

Die Psychologin Daniela Prousa erläutert ihre Studie, wonach 60 % der sich deutlich von den Verordnungen belastet fühlenden Menschen schon jetzt schwere (psychosoziale) Folgen erlebten. Dies äußere sich an einer stark reduzierten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufgrund von aversionsbedingtem MNS-Vermeidungsbestreben, sozialem Rückzug, herabgesetzter gesundheitlicher Selbstfürsorge (bis hin zur Vermeidung von Arztterminen) oder die Verstärkung vorgängiger gesundheitlicher Probleme (posttraumatische Belastungsstörungen, Herpes, Migräne).

Gem. der Darstellung des Psychiaters und Psychotherapeuten Dr. Hans-Joachim Maaz reaktiviert die Maske auch bereits in der Gesellschaft vorhandene Traumata und droht zum Projektionsobjekt und Blitzableiter für eigenen Frust und Stress zu werden, woraus sich teilweise auch die sehr aggressiven Zurechtweisungen für scheinbare »Maskenverweigerer« erklären können. Diesen würden charakterliche Schwächen oder auch sonstiges Fehlverhalten angedichtet bzw. antizipiert wie z.B. asoziales Verhalten wie Diebstahl. Das im Corona-Kontext wieder aufkommende Denunziantentum sei gesamtgesellschaftlich höchst bedenklich. Es stehe zu befürchten, dass insbesondere auch angesichts der Kinder, die mit dem social distancing ein dem Menschen gar nicht gemäßes Verhalten erlernten, bereits ein sehr großer therapiebedürftiger Personenkreis entstanden sei und bei einem Persistieren der Problemlage weiterhin entstehen werde.

Sozio-kulturelle Schäden

Der Professor für Öffentliches Recht Dietrich Murswiek schreibt in seinem Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen: »Es ist schwierig, die ideellen Schäden zu gewichten. Sie dürfen aber nicht unterschätzt werden. Der Mensch ist ein soziales Wesen. Soziale Interaktion, geistige, kulturelle, musische Betätigungen gehören zum Kernbereich dessen, was die menschliche Persönlichkeit – natürlich mit individuellen Unterschieden – ausmacht und was den Menschen vom Tier unterscheidet. Einschränkungen und Verbote können relativ belanglos sein, wenn sie von kurzer Dauer sind, aber über einen längeren Zeitraum hinweg beeinträchtigen sie die Möglichkeiten der Persönlichkeitsentfaltung auf sehr schwerwiegende Weise.«

Zu diesen Aspekten, die vom Ausschuss noch näher beleuchtet werden müssen, gehören u.a. die Bildungseinbußen durch Ausfall oder Einschränkungen des Schulunterrichts und anderer Bildungseinrichtungen, der Verlust an kulturellen Anregungen/Erlebnissen durch Schließung von Theatern, Konzert- oder Opernhäusern etc., das Wegfallen musischer Entfaltungsmöglichkeiten durch Verbote, die gemeinsames Musizieren in Orchestern oder Chören unterbinden, der Verlust von Gemeinschaftserlebnissen/persönlichem sozialen Miteinander durch Verbot von Zusammenkünften in Vereinen, Verbot von Veranstaltungen, Verbot von Ansammlungen, Schließung von Kneipen und vieles mehr.

Datenschutz

Datenschutzrechtlich haben sich in Zusammenhang mit Corona viele Probleme gezeigt. Der PCR-Test darf nach geltendem Recht grundsätzlich nur von einem Arzt bzw. unter der Aufsicht eines Arztes durchgeführt werden. Der Patient hat einen Anspruch, die Namen des verantwortlichen Arztes und die Bezeichnung des beauftragten Labors zu erfahren, er ist zudem darüber aufzuklären, was mit seinen Proben geschieht. Eine Genanalyse der in der Probenahme unweigerlich mitbefindlichen Patienten-DNA darf grundsätzlich nur bei erteiltem Einverständnis erfolgen. Hier ist aber derzeit die eigentlich erforderliche Kontrolle nicht möglich. Sollte die DNA zu Forschungszwecken verwendet werden, so müsste der Patient genau darüber aufgeklärt werden, um welches konkrete Forschungsprojekt es sich handelt. Der exemplarisch besprochene Einsendeschein an die Labor Berlin Charité Vivantes GmbH, der über das Konsiliarlabor für Coronaviren auf der Webseite des RKI verlinkt ist, genügt diesen Anforderungen nicht. Der Ausschuss hat die Zuschauer aufgefordert, die Umstände ihrer Probennahme zu schildern, so dass Erkenntnisse über das Ausmaß der sich abzeichnenden datenschutzrechtlichen Problematik gewonnen werden können.

Die Tracking-App ist in ihrer aktuellen Form nach Expertenansicht datenschutzrechtlich nicht bedenklich, durch die mangelnde Verfolgbarkeit der Kontakte ist sie aber auch nicht zielführend. Im Zuge der Einführung der App ist im Betriebssystem von Handys jedoch eine Schnittstelle geschaffen worden, die die Ortung und Verfolgung von Mobiltelefonen möglich macht.

Die teilweise in irgendwelchen Schubladen liegenden Anwesenheitslisten in den Restaurants sind datenschutzrechtlich sehr problematisch. Die Gefahr, dass diese auch für andere Zwecke – z.B. die Ermittlungsarbeit der Polizei in anderer Sache – missbraucht werden, hat sich in Einzelfällen bereits realisiert.

Impfen als Ausweg?

Ein normales Leben soll gemäß Regierungsverlautbarung erst dann (eventuell) wieder möglich sein, wenn ein Impfstoff gefunden ist. Es sind derzeit ca. 170 Anträge auf Zulassung von Impfstoffen bei den relevanten Behörden gestellt. Davon will die Mehrheit mit als experimentell anzusehenden Technologien arbeiten. Neu sind insoweit speziell die mRNA-/DNA-Impfstoffe, wie der Biomediziner Clemens Arvay berichtet. Diese werden teilweise vermittels Elektrostimulation in die Zellen eingebracht und nutzen dann – potentiell – alle körpereigenen Zellen als Bioreaktor für die Produktion von Antigenen. Dies stellt, auch wenn es im Gesetz sprachlich anders gefasst ist, de facto eine gentechnische Manipulation am Menschen dar. Es ist zudem ein Verfahren, das noch nie am Menschen routinemäßig zum Einsatz gekommen ist.

Unter normalen Umständen bedarf es einer Entwicklungszeit von sechs bis acht Jahren, um einen sicheren herkömmlichen Impfstoff herzustellen. Der neuartige Corona-Impfstoff soll nun in wenigen Monaten zugelassen werden in einem sog. »Teleskop-Verfahren«, bei dem eigentlich hintereinander geschaltete Studienteile parallel durchgeführt werden, was Dr. Clemens Arvay als hoch gefährlich und nicht mit dem in der EU und Deutschland geltenden Vorsorgeprinzip vereinbar ansieht.

Die (negativen) Auswirkungen der neuen Technologie seien nicht abzuschätzen, insbesondere sei nicht abzusehen, welcher Typus von Zellen und wie viele dieser Zellen gentechnisch zu mRNA-Bioreaktoren umgewandelt würden. Ein Eintreten in die Keimbahn des Menschen sei ebenfalls nicht sicher ausgeschlossen, so dass sich eventuelle Schäden erst spät oder womöglich erst an künftigen Generationen manifestieren könnten. Die extrem verkürzten Beobachtungszeiten verhinderten das Erkennen möglicher Spätfolgen durch Neoplasmen oder Autoimmunerkrankungen sowie die Wirkung auf Abwehrprozesse bei anderen Infektionserkrankungen oder Impfungen.

Seit SARS ist es nicht gelungen, einen wirksamen und sicheren Impfstoff zu entwickeln. Bei dem Versuch der Entwicklung eines Corona-Impfstoffes für Katzen starben alle Katzen, als sie nach der Impfung dem Wildvirus ausgesetzt wurden wegen einer außer Kontrolle geratenen Immunreaktion (sog. überschießende antikörpervermittelte Reaktion). Experimente mit einem SARS-Impfstoff deuteten darauf hin, dass sich ein ähnliches Problem bei Menschen ergeben kann. Auch vor diesem Hintergrund sieht es der holländische Immunologe Prof. Pierre Capel als hochgefährlich an, verkürzte Zulassungswege für den SARS-CoV2-Impfstoff zu eröffnen.

In Indien wird ein Impfstoff gleichwohl bereits seit einigen Monaten produziert, wie der Pressemitteilung des herstellenden Unternehmens zu entnehmen ist.

Wirtschaft

Die Wirtschaft leidet extrem unter dem Lockdown und den Folgemaßnahmen. Im Ausschuss wurden stellvertretend für viele der Soloselbständige und Künstler Martin Ruland, der Karaoke-Barbetreiber Nils Roth, der Krankenhaus-Caterer Hermann Wagner und Martin Reiser, der als Consultant in der Automobilbranche arbeitet, gehört. Übereinstimmend berichten Martin Ruland, Nils Roth und Martin Reiser, dass ihnen der Lockdown den wirtschaftlichen Boden unter den Füßen weggerissen habe. Sie lebten derzeit (noch) von Erspartem. Nils Roth ist es gelungen, einen Überbrückungskredit zu erlangen. Hermann Wagner hat deutliche Umsatzeinbrüche erlitten; in einem Teilbereich seiner Geschäftstätigkeit – er betreibt auch eine nach Demeter-Richtlinien versorgte Burger-Kette – brach der Umsatz nahezu völlig zusammen. Alle berichten, dass sie sich vom Staat nicht gut unterstützt fühlen im Bemühen, die wirtschaftliche Schieflage aufgrund von Lockdown bzw. den Maßnahmen abzufedern. Zuschüsse habe es z.B. bei Nils Roth nicht gegeben, er werde bei der Erarbeitung eines Hygienekonzepts nicht von den Behörden unterstützt, zudem befremde ihn die von den Behörden nicht begründete Ungleichbehandlung seiner großen Karaoke-Bar gegenüber Wettbewerbern, die in anderen Berliner Bezirken schon wieder eröffnet hätten.

Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Christian Kreis erläuterte – übereinstimmend mit den Ausführungen des Wirtschaftsprofessors und Psychoanalytikers Wolf-Dieter Stelzner – dass ganz unabhängig von Corona die Weltwirtschaft spätestens seit der Finanzkrise beständig kurz vor dem Zusammenbruch gestanden habe. Corona habe in diesem Zusammenhang wie ein Brandbeschleuniger gewirkt, zugleich habe die Lockdown-Krise aber nicht nur die wirtschaftlichen, sondern eine ganze Vielzahl gesellschaftspolitischer Fehlsteuerungen sichtbar werden lassen.

Prof. Christian Kreiss erwartet für den Herbst dieses Jahres zwischen 500.000 und 800.000 Insolvenzen insbesondere im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmer und Selbständigen, also des Rückgrats der deutschen Wirtschaft. Prof. Wolf-Dieter Stelzner wies darauf hin, dass die herkömmlichen Wirtschaftstheorien nicht geeignet waren, die Finanzkrise 2009 zu antizipieren, umso weniger sei man nun der aktuellen, um ein Vielfaches massiveren Krise gewachsen. Beide Experten stimmen darin überein, dass ein vollständig neuer Ansatz für die Wirtschaftswissenschaften erforderlich sei, nämlich ein ganzheitlicher unter Einbeziehung auch anderer Disziplinen wie u.a. der Sozialwissenschaften und der Psychologie.

Rechtsstaat

Der Rechtsstaat gibt ein schwieriges Bild im Rahmen der Corona-/Lockdown-Krise ab. Rechtsgrundlage für die Corona-Verordnungen ist § 28 Infektionsschutzgesetz. Das Infektionsschutzgesetz ist am 25. März 2020 mit Wirkung zum 27. März 2020 geändert worden. Auf Vorschlag des Gesundheitsausschusses erfolgte die Feststellung der »epidemischen Lage nationaler Tragweite« automatisch mit dem Inkrafttreten des Gesetzes, was verfassungsrechtlich höchst problematisch ist, wie u.a. ein Rechtgutachten von Prof. Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg belegt.

Zu Beginn des Lockdowns waren die Gerichte in ihrer Tätigkeit u.a. durch Unterbesetzung der Geschäftsstellen stark eingeschränkt. Die Corona-Verordnungen der Länder haben die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs für ihren Geltungsbereich außer Kraft gesetzt, so dass die Bürger unmittelbar auf den Klageweg verwiesen sind mit entsprechenden Kostenfolgen. Im einstweiligen Rechtsschutz gilt allerdings ein eingeschränkter Prüfmaßstab, weshalb dort bislang so gut wie keine Erfolge erzielt werden konnten. Eine bekannte Ausnahme ist u.a. die Aufhebung des vom Berliner Innensenator verhängten Verbots der Großdemonstration vom 29. August 2020 durch das Verwaltungsgericht Berlin, bestätigt durch das OVG Berlin. Eine Vorwegnahme der Hauptsache darf in Eilrechtsverfahren nicht erfolgen, so dass nur ganz offensichtliches Unrecht sofort beendet werden muss.

Problematisch ist, dass die Gerichte, wie Rechtsanwalt Gordon Pankalla berichtet, ihre Entscheidungen stets auf die Einschätzung des RKI, dass eine »gefährliche« Lage festzustellen sei, stützen. Obgleich sie eigentlich entsprechend dem Amtsermittlungsgrundsatz zumindest zu einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet sind, lehnen sie es ab, sich mit den von den Klägern vorgelegten wissenschaftlichen Studien sowie mit der dünnen Zahlenbasis, die eine Gefährdung für das Gesundheitswesen nicht erkennen lässt, überhaupt auseinanderzusetzen. Wegen der kurzen Laufzeiten der Verordnungen von teilweise nur vier Wochen argumentieren die Gerichte zudem, dass eventuelle Grundrechtseinschränkungen wegen der kurzen Zeit der Beeinträchtigung gerade noch hinzunehmen seien.

Ein Sondervotum des Berlin-Brandenburgischen Landesverfassungsgerichts kommt gleichwohl zur Erkenntnis, dass auch kurzfristige Grundrechtseinschränkungen nicht hinzunehmen seien, weil es nicht der Bürger sei, der erklären müsse, warum und wie er seine Freiheitsrechte ausüben wolle, es sei vielmehr der Staat, der darzulegen habe, aus welchen gewichtigen Gründen er in die Freiheitsrechte eingreife. Das Bundesverfassungsgericht hat zumindest im Hinblick auf die Ausübung der Religionsfreiheit festgestellt, dass der Gesetzgeber fortwährend überprüfen müsse, ob die Umstände, die eine Grundrechtseinschränkung erlaubten, weiterhin fortbestünden. Dieser Auffassung sind die Gerichte in ihrer Rechtsprechungspraxis bislang nicht gefolgt.

Der Professor für Bürgerliches Recht Martin Schwab nahm zu Fragen der Staatshaftung Stellung. Er erläuterte, dass der Staat, der einem Unternehmer verbiete, mithilfe seiner Tätigkeit Einnahmen zu erzielen, erklären müsse, wo nun das Geld für seinen (des Unternehmers) Lebensunterhalt herkommen solle. Unternehmer, die den Staat mit ihren Steuerzahlungen in guten Zeiten trügen, hätten nunmehr in schlechten Zeiten einen Anspruch darauf, vom Staat – auch finanziell – getragen zu werden. Der Staat dürfe einen Gewerbetreibenden nicht auf seinen Schulden sitzen lassen, wenn er ihm gleichzeitig verbiete, kostendeckende Einnahmen zu erzielen.

Eingriffe in die Berufsfreiheit, die zu einer systematischen Unterdeckung führten, seien ebenso ausgleichspflichtig wie entsprechende Eingriffe in das Privateigentum. Der Staat sei daher verpflichtet, den Unternehmern in der Corona-Krise finanziell unter die Arme zu greifen, und dürfe sie nicht mit unzureichenden Almosen abspeisen. Dies alles gelte selbst dann, wenn die politischen Entscheidungsträger die Bedrohungslage schuldlos unzutreffend einschätzten. Sollte sich erweisen, dass die Entscheidungsträger ab einem bestimmten Zeitpunkt die Krise schuldhaft falsch eingeschätzt und auf dieser fehlerhaften Grundlage Beschränkungen der gewerblichen Tätigkeit verordnet hätten, komme außerdem die Amtshaftung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG in Betracht.

Es lasse sich durchaus darüber diskutieren, ob sich konkrete Zeitpunkte identifizieren ließen, die zu einer Überprüfung der Corona-Maßnahmen gezwungen hätten – so etwa das Erscheinen der Reproduktionsgraphik im Epidemiologischen Bulletin Nr. 17/2020, aus der sich ergebe, dass der R-Wert schon am 20 März 2020 unter 1 gesunken sei, oder auch das Bekanntwerden der umfänglichen, dienstlich erstellten Risikoanalyse des mittlerweile suspendierten Oberregierungsrats Stefan Kohn aus dem Bundesinnenministerium, die von Regierungsseite ohne die erforderliche sachliche Auseinandersetzung als reine Privatmeinung abgetan worden sei. Stefan Kohn war im Rahmen seiner Analyse zur Einschätzung der Corona-Krise als Fehlalarm gekommen. Die damit gebotenen Gelegenheiten, eine ergebnisoffene Diskussion über das wirkliche Ausmaß der Bedrohung durch SARS CoV-2 einerseits und die massiven Kollateralschäden andererseits zu führen, seien nicht genutzt worden. Sollte sich die fachliche Begründung der Corona-Maßnahmen am Ende als unzureichend erweisen, könnte den staatlichen Akteuren aus dem Versäumnis dieser Diskussion der Vorwurf des Verschuldens erwachsen.

Die Rolle der Medien

Die Medien werden klassischerweise als vierte Säule der Demokratie bezeichnet. Der Rundfundstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Medien zu einer objektiven Berichterstattung. Allerdings zeigt u.a. die Studie von Dennis Gräf und Martin Hennig, dass die Corona-Spezial-Sendungen von ARD und ZDF sehr einseitig im Sinne von Virus-Panik und Durchhalteparolen berichtet haben, indem sie gebetsmühlenartig über steigende Fallzahlen, problematische Krankheitsverläufe und Corona-Helden in den Supermärkten berichtet haben, entwarnende Stimmen im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Virus und das völlige Ausbleiben der Überlastung des Gesundheitssystem aber völlig ignoriert haben.

Der Politologe und Publizist Hermann Ploppa berichtet von einer intensiven wirtschaftlichen und personellen Verflechtung von Entscheidungsträgern und Chefredakteuren der Mainstream-Presse mit transnationalen Thinktanks, der Pharmaindustrie und politischen Strukturen, die eine kritische Berichterstattung erschwerten. Es wird zudem deutlich, dass Journalisten u.a. wegen prekärer Beschäftigungsverhältnisse und aus Zeitdruck mit der Masse schwimmen und z.B. »offizielle« Zahlen nicht hinterfragen (können). Der Journalist Patrick Plaga berichtet aus Schweden, dass dort eine offene Diskussionskultur im journalistischen Bereich besser ausgeprägt zu sein scheint als in Deutschland und demgemäß auch kritischere Stimmen zu Worte kommen (mangels Lockdown meint kritisch in Schweden allerdings eher Befürworter einer härteren Gangart).

Der Kommunikationswissenschaftler und Medienforscher Prof. Michael Meyen und der Medienwissenschaftler Prof. Johannes Ludwig führen aus, dass es ganz offensichtlich sei, dass eine große Gruppe von Journalisten unter Druck stehe, weil sie befürchten müssten, bei regierungs- bzw. pharmakritischer Berichterstattung ihre Jobs zu verlieren. Dies könne damit zusammenhängen, dass große Investoren wie z.B. Blackrock oder Bill Gates auch flächendeckend im Medienbereich Gelder anlegen und Sponsorings durchführen (z.B. € 2,5 Millionen Sponsoring von Spiegel online durch die Bill und Melinda Gates Stiftung) und damit eine gewisse Kontrolle über diese Medien erlangt hätten. Seltsam sei dabei allerdings, dass auch die von der gebührenzahlenden Öffentlichkeit bestens versorgten öffentlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF faktisch streng auf Regierungslinie berichten.

Fehlanreize im Gesundheitssystem

Es zeichnen sich auf einer Vielzahl von Ebenen Fehlanreize ab, die die Entstehung der Corona- und Lockdownkrise begünstigt haben.

Der Gesundheitscoach Don Dylan von den Next Scientists for Future thematisiert, dass das aktuelle Gesundheitssystem grundsätzlich fehlorientiert sei, weil sich eine effektive Krankheitsprävention z.B. durch Stärkung des Immunsystems, durch Gemeinschaft, durch freudestiftende Erlebnisse wirtschaftlich nicht lohne. Wirtschaftlich interessant sei derzeit nur die Apparatemedizin und der an dieser hängende Verkauf von (ihrerseits teilweise toxischen) Medikamenten. Sieht man dies im Zusammenhang mit der industriellen Produktion von teils gefährlichen (z.B. völlig überzuckerten) Lebensmitteln, so wird ein krankmachender aus sich gegenseitig bedingenden Fehlanreizen bestehender Kreislauf offensichtlich: krankmachende, industriell produzierte Lebensmittel führen direkt in die Apparate- und Medikamentemedizin.

Der ehemalige Wirtschaftsdezernent Heinz Kruse berichtet über verknöcherte Strukturen im Verwaltungsbereich und bei den politischen Parteien, die dazu führen würden, dass es schwer sei, einen einmal eingeschlagenen Weg zu verlassen, einen Fehler zu erkennen, geschweige denn zu korrigieren.

Vorläufiges Ergebnis

Es spricht nach derzeitigem Erkenntnisstand sehr viel dafür, dass das von SARS-CoV-2 ausgehende Risiko stark überschätzt, die Risiken und Schäden durch die Maßnahmen aber nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Die Regierung hat bereits im April 2020 erklärt, dass sie keine Folgenabschätzung vorgenommen habe und dies auch nicht plane. In einem von der Rechtsanwältin Jessica Hamed geführten Verfahren vor dem Bayrischen Verwaltungsgericht hat die Bayerische Staatskanzlei wissen lassen, dass es bis zum heutigen Tage – unter Verletzung des Rechtsstaatsprinzips, wonach alles staatliche Handeln überprüfbar sein muss – keine Unterlagen, keine schriftlichen Expertisen zur Folgenabschätzung gebe. Dies ist als zumindest grob fahrlässig anzusehen, speziell angesichts der sich immer massiver mehrenden Berichte über Lockdown-Schäden bei den Unternehmen, den Kindern, den Alten etc.

Die Risikoabwägung ergibt, dass ein überschaubares Risiko (grippeähnlicher Virus ohne Gefahrenpotential für das Gesundheitssystem als Ganzes) mit einem hochriskanten Maßnahmenpaket bekämpft worden ist. Die Lockdown- und Maßnahmenrisiken haben sich in einem extremen Umfang bereits jetzt verwirklicht. Sie haben die erhofften Auswirkungen nicht gezeitigt, da die Infektionen bzw. die positiven Testergebnisse, wie sich zumindest rückblickend durch Auswertung des Sterbegeschehens zeigt, bereits im Zeitpunkt der Verhängung des Lockdowns rückläufig waren. Seit Ende Juni 2020 scheinen sich die positiven Testergebnisse nun im Bereich des falsch-positiven Grundrauschens des Tests zu bewegen. Durch die fortdauernden Maßnahmen (Masken, Abstandsgebot und diesbezügliche Umsatzeinbußen, Schließung von Konzerthäusern etc.) realisieren sich tagtäglich weitere große Schäden für die Wirtschaft, die Gesundheit und das kulturelle, soziale Leben der Menschen in Deutschland. Schaden und Nutzen sind außer Verhältnis. Damit stellen sich die Grundrechtseingriffe als unverhältnismäßig und folglich rechtswidrig dar.

Die Regierungen haben keine ausreichende, begleitende Güterabwägung vorgenommen, wie ihnen höchstrichterlich explizit auferlegt worden ist, im Gegenteil haben sie bewusst auf eine Beobachtung der Kollateralschäden verzichtet. Damit müssen sich die Regierungen schuldhaftes Handeln vorhalten lassen.


Ausschuss-Mitglieder:

Rechtsanwältin Antonia Fischer, Medizinrechtlerin, Berlin

Rechtsanwältin und Diplom-Volkswirtin Viviane Fischer, Berlin

Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann, Haftungsrechtler, Berlin

Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich, Haftungsrechtler, Göttingen und Kalifornien

Experten in der Anhörung:

Reihenfolge nach Bezugnahme im Bericht

Dr. Wolfgang Wodarg, Lungenfacharzt und ehemaliger Gesundheitsamtsleiter

Dr. Gerd Reuther, Chefarzt a.D.

Dr. Luca Speciani, Vorsitzender Ärztenetzwerk

Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, Biologin

Prof. Dolores Cahill, Virologin und Immunologin, Irland

Prof. Piere Capel, Immunologe, Holland

Clemens Arvay, Diplom-Ingenieur, Österreich

Pam Popper, holistische Ärztin, USA

Ash Zrl, Unternehmer, Nepal Rechtsanwalt Anthony Brings, Südafrika

Patrick Plaga, Psychologe und Journalist, Deutschland und Schweden

Gaby Weber, Journalistin, Deutschland und Argentinien

Elisabeth Sternbeck, Psychologin und Psychotherapeutin

Prof. Dr. Christian Schubert, Psychoimmunologe

Tina Romdhani, Initiative »Eltern stehen auf«

Adelheid von Stösser, Pflegexpertin

Martin Kusch, Betreuer

Daniela Prousa, Psychologin

Dr. Hans-Joachim Maaz, Psychiater und Psychotherapeut

Prof. Dr. Christian Kreiss, Wirtschaftswissenschaftler

Prof. Dr. Wolf-Dieter Stelzner, Wirtschaftswissenschaftler und Psychoanalytiker Rechtsanwalt Gordon Pankalla

Prof. Dr. Martin Schwab, Bürgerliches Recht

Hermann Ploppa, Politologe und Publizist

Prof. Dr. Michael Meyen, Kommunikationswissenschaftler und Medienforscher

Prof. Dr. Johannes Ludwig, Medienwissenschaftler

Don Dylan, Gesundheitscoach Next Scientists for Future

Heinz Kruse, Wirtschaftsdezernent a.D.


Download des Kurzberichts mit Literaturhinweisen (Original-PDF)


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