Die Strafanzeige gegen Swissmedic

Zuletzt aktualisiert am 16. November 2022.

Am 14.11.2022 wurde im Rahmen einer Pressekonferenz die Strafanzeige gegen Swissmedic, die oberste Arzneimittelbehörde der Schweiz, veröffentlicht.

Die Strafanzeige gegen SwissmedicPhilipp Kruse, der verantwortliche Anwalt, schreibt in einer Mitteilung zur Pressekonferenz:

»Sechs mutmaßlich durch mRNA-Impfungen Geschädigte und weitere Personen haben am 14. Juli 2022 Strafanzeige gegen die schweizerische Zulassungsbehörde Swissmedic und impfende Ärzte erstattet. Sie werfen den angezeigten Personen unter anderem schwere und dauerhafte Verletzungen grundlegender heilmittelrechtlicher Sorgfaltspflichten vor. Ein erstes kantonales Strafverfahren gegen impfende Ärzte wurde bereits eröffnet. Die Strafanzeige umfasst rund 300 Seiten und kann mitsamt der wissenschaftlichen Beweisführung (Evidenzreport; rund 300 Seiten; zuzügl. 1‘200 Beweismittel) online eingesehen werden. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Mit dem Gang an die Öffentlichkeit wollen die Kläger verhindern, dass noch mehr Menschen durch die neuartigen und gesundheitsgefährdenden mRNA-Impfstoffe zu Schaden kommen.

Basierend auf umfangreichen Untersuchungen eines größeren Teams von Anwälten und Wissenschaftlern steht der Vorwurf im Raum, dass Swissmedic durch besagte Rechtsverletzungen ein Risiko für die öffentliche Gesundheit geschaffen hat, welches jenes von SARS-CoV-2 deutlich übersteigt und dadurch die gesundheitliche Schädigung eines unbestimmt großen Teils der Schweizer Bevölkerung in Kauf genommen hat. Die angezeigten Personen von Swissmedic tragen die Verantwortung für die folgenden strafrechtlich relevanten Verfehlungen (nicht abschließend):

  • Swissmedic hat die neuartigen Arzneimittel zugelassen, obwohl die vom Gesetz verlangten Mindestvoraussetzungen zu keinem Zeitpunkt erfüllt waren (Art. 7; 9a HMG);
  • Swissmedic hat es versäumt, die mit der Zulassung dieser Produkte verbundenen, erheblichen Risiken adäquat zu minimieren und die Gesundheit der Konsumenten wirksam zu schützen (Art. 3 HMG);
  • Swissmedic hat durch unvollständige sowie durch explizit unwahre Informationen die Öffentlichkeit über das tatsächliche Nutzen-/Risiko-Verhältnis getäuscht (Art. 1 Abs. 2 lit. a und 3 HMG).

Nachdem die zuständigen Behörden seit Einreichung der Strafanzeige vor genau 4 Monaten weitgehend passiv geblieben sind, haben die verantwortlichen Rechtsanwälte den strafrechtlich relevanten Sachverhalt und die Ergebnisse ihrer umfassenden Untersuchungsarbeiten heute den Medien vorgestellt. In der Strafanzeige begründen sie ihre Vorwürfe im Detail. Sie zeigen auf, dass die verantwortlichen Personen bei Swissmedic ihre heilmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten in schwerer Weise und dauerhaft verletzt haben, mit gravierenden Folgen für die Gesundheit von jungen, gesunden Menschen und der ganzen Bevölkerung.

Die entsprechenden Gesetzesverstöße betreffen sowohl Art. 9a des Heilmittelgesetzes (HMG), welcher die befristete Zulassung von Arzneimitteln regelt (und somit auch für die mRNA-Impfstoffe gilt), als auch die in Art. 1a HMG festgehaltene Auflage, Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung zu schützen. Swissmedic ist nach Art. 3 HMG verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, damit die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet wird. Hierfür muss sie regelmäßig, systematisch und vorausschauend Gefahren erfassen. Zudem muss Swissmedic gemäß Art. 7 HMG dafür sorgen, dass keine Produkte freigegeben werden, deren Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit nicht nachgewiesen sind. Verstoßen die verantwortlichen Personen bei Swissmedic gegen diese elementaren Sorgfaltspflichten, machen sie sich nach Art. 86 HMG strafbar.

Gesetzliche Mindestvoraussetzungen nie erfüllt (Art. 7; 9a HMG)

Entgegen den öffentlichen Verlautbarungen von Swissmedic waren die vom Gesetz zwingend vorgeschriebenen Anforderungen bezüglich Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit bei den mRNA-«Impfstoffen» zu keinem Zeitpunkt gegeben. Aus den Zulassungsstudien der Hersteller lässt sich weder ableiten, dass die Vakzine eine Übertragung wirksam reduzieren, noch dass sie schwere Krankheitsverläufe oder Todesfälle verhindern können. Die von Swissmedic verbreiteten Aussagen zur angeblichen Reduktion von »schweren Covid-Erkrankungen« stützen sich lediglich auf Daten von anfänglich vier Fällen (BioNTech/Pfizer), resp. 30 Fällen (Moderna), welche sich im Verlauf nur unwesentlich erhöhten. Diese Ergebnisse der Zulassungsstudien liegen offenkundig im Bereich des statistischen Zufalls. Durch Auflösung der Kontrollgruppen haben die Hersteller überdies bereits im Dezember 2020 die Zulassungsstudien ihrer Aussagekraft beraubt. Zudem lagen weder zum Zeitpunkt der Erstzulassung noch bis heute klinische Studien vor, welche als belastbare Nachweise einer mittel- und langfristigen Wirksamkeit und Sicherheit dienen könnten. Im Gegenteil: Erste Tierstudien in den Zulassungsdossiers hatten sogar eindeutige Hinweise auf erhebliche Risiken aufgezeigt.

Zulassung für Schwangere trotz klaren Risikohinweisen

Solide Studien, welche die Sicherheit der neuartigen Vakzine bei Schwangeren belegt haben, fehlen bis heute. Untersuchungen, welche die Sicherheit bei dieser vulnerablen Gruppe vermeintlich belegen, sind methodologisch ungenügend. Sogar innerhalb von Swissmedic wurde vom Human Medicines Expert Committee explizit vor möglichen Risiken bei Schwangerschaften gewarnt. Die Impfempfehlung für Schwangere stützt sich bis heute auf Hypothesen und ungenügendes Datenmaterial.

Strafrechtlich relevante Nachlässigkeit bei der Risikoüberwachung

Die Swissmedic hat es bis heute versäumt, die unter Verletzung der gesetzlichen Mindeststandards vorschnell zugelassenen Produkte einer konsequenten und risiko-adäquaten, aktiven Produktüberwachung zu unterziehen (sog. Pharmakovigilanz). Dadurch hat Swissmedic die für jede sachgerechte Nutzen-/Risikobeurteilung unerlässlichen Beurteilungsgrundlagen der Öffentlichkeit vorenthalten und Fehlentscheidungen von gesunden Menschen in Kauf genommen.

Drei Impfopfer stellvertretend für viele

Durch die ungerechtfertigte Zulassung von risikobehafteten Arzneimitteln für die gesamte gesunde Bevölkerung haben die angezeigten Personen ein erhöhtes Risiko für die gesunde Population geschaffen, welches noch nie zuvor in der Schweiz von Arzneimitteln ausging. Bedauerlicherweise hat sich dieses Risiko bei vielen Menschen realisiert. Stellvertretend für viele wurden konkrete gesundheitsschädigende Auswirkungen der mRNA-Impfungen von drei Betroffenen geschildert:

Mai T. J. (45-Jahre) musste unmittelbar nach der 3. Impfung hospitalisiert werden. Kurze Zeit später lautete die Diagnose: schwere rheumatoide Arthritis, neben weiteren Beschwerden. Die gelernte Sachbearbeiterin ist seither auf einen Rollstuhl angewiesen und nur zu 50% arbeitsfähig. Rosanna K. (28 Jahre) erlitt unmittelbar nach ihrer 2. Impfung schwere Fieberschübe, Atemnot und Ohnmacht. Während rund 6 Monaten musste sie sich wegen chronischem Erschöpfungssyndrom, Fieber und diffusen Schmerzen pflegen lassen und konnte ihren Aufgaben als Mutter und als Stewardess nicht mehr nachkommen. Samantha K. (19) trainierte bis zu ihrer Pfizer-Impfung im Januar 2021 in der höchsten Eishockey-Liga. Unmittelbar nach der zweiten Impfung setzten Kopfschmerzen und Konzentrationsverlust ein. Später verlor sie die Kontrolle über ihren Körper und litt während Monaten unter anhaltenden Zuckungen am ganzen Körper.

mRNA-Impfstoffe: keine Schutzwirkung – keine Impfung

Dr. Michael Palmer verdeutlicht an der Medienkonferenz, dass die Funktionsweise der mRNA-Technologie noch nie an einer großen Zahl von Menschen erprobt wurde. Bis heute gibt es keinen Nachweis für einen positiven Nutzen dieser neuen Technologie. Die mRNA-Impfung enthält nicht nur gefährliche Komponenten, sie produziert sie auch selber, u.a. das Spikeprotein. Dieses verteilt sich in allen Organen und Blutbahnen des Körpers und kann zu Blutgerinnseln und in der Folge zu Thrombosen, Embolien und Schlaganfällen führen. Die klinischen Studien beim Menschen wurden gestartet, bevor die potentiellen Risiken der mRNA-Impfungen (z.B. für vermehrtes Auftreten von Krebs oder einer DNA-Schädigung) in Tierstudien fundiert untersucht und ausgeräumt worden waren. Bei der neuartigen mRNA-Technologie handelt es sich klarerweise nicht um eine Impfung im eigentlichen Sinn. Dafür fehlt ihr die erforderliche Schutzwirkung.

Keinen Einfluss auf den Pandemieverlauf

Die Studien zu mRNA-Impfstoffen konnten bis heute weder für leichte noch für schwere Verläufe eine relevante Wirksamkeit belegen. Die durch Swissmedic immer wieder behauptete hohe Wirksamkeit basiert auf der Betrachtung gemäß der sogenannten Relativen Risikoreduktion (RRR), welche unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Absoluten Risikoreduktion völlig entkräftet wird.

Eine in der Präsentation von Prof. Sönnichsen referenzierte ausführliche Analyse vom August 2022 zeigt im Detail auf, dass die mRNA-Impfungen weder den Pandemieverlauf positiv beeinflusst, noch Todesfälle verhindert haben. Im Gegenteil: Weltweit nimmt die belastbare Evidenz zu, wonach die Höhe der Impfrate einher geht mit einer Zunahme von COVID-Todesfällen und einer erhöhten Sterblichkeit.

Immer mehr Daten zu folgenschweren Impfschäden

Noch nie zuvor wurde eine Zulassung erteilt für ein Arzneimittel, das mit so vielen schweren Nebenwirkungen verbunden war, wie die mRNA-Impfstoffe. Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch führt aus, dass bei mRNA-Impfstoffen auf 1 Mio. verabreichte Impfdosen 40-mal mehr Todesfälle auftreten als bei Grippeimpfstoffen. Laut Zahlen aus der Datenbank des US-Militärs führen die mRNA-Impfstoffe zu einer drastischen Zunahme von Herzinfarkten, Krebs und Nervenerkrankungen. Daten der größten US-Lebensversicherer zeigen, dass die Übersterblichkeit bei ihren Versicherten im 3. Quartal 2021 einen Höhepunkt erreicht hat, der sogar die Übersterblichkeit im «Pandemiejahr 2020» übertroffen hat. Herzmuskelentzündungen im ausschließlichen Zusammenhang mit einer COVID-Erkrankung sind deutlich seltener als nach einer Impfung.

Alarmierende Sterbedaten und Geburtenrückgänge in der Schweiz

Prof. Dr. Konstantin Beck zeigt auf, dass seit Einführung der mRNA-Impfungen die vom Bundesamt für Statistik (BfS) publizierten Daten zur Übersterblichkeit ab 2021 dauerhaft über dem Erwartungsmaximum des BfS lagen, und dies deutlicher als im Pandemiejahr 2020. Insbesondere die jüngeren Altersgruppen liegen seit 2021 deutlich über den BfS-Erwartungsprognosen. In der Schweiz ist zudem seit April 2022 ein signifikanter und anhaltender Rückgang von Lebendgeburten zu beobachten. Dieser ist präzedenzlos in der Schweizer Geschichte. Das Ausmaß des Geburtenrückgangs korreliert sehr deutlich mit dem Einsetzen der Impfaktivität in den jüngeren Altersgruppen der Bevölkerung. Eine Korrelation mit dem COVID-Geschehen oder den gesellschaftlichen Einschränkungen während der Pandemie ist dagegen nicht feststellbar. Die Beobachtungen decken sich mit denjenigen in der EU und sprechen dafür, dass die mRNA-Impfungen ursächlich für den Geburtenrückgang verantwortlich sind.

Schweizer Ärzte melden Impfschäden zu zögerlich

Bei der Produktüberwachung der Nebenwirkungen landete die Schweiz in einem europäischen Vergleich der Melderaten auf Rang 17. Sie liegt damit am unteren Ende im innereuropäischen Vergleich, was auf eine alarmierende Untererfassung hinweist. Die fehlenden Anreize für Ärzte, Impfschäden zu melden, verfälschen das Bild und tragen dazu bei, dass die Problematik der Nebenwirkungen von der Öffentlichkeit bis dato kaum wahrgenommen wurde.

Erstes kantonales Strafverfahren gegen einen Arzt eröffnet

Die angerufene kantonale Staatsanwaltschaft hat aufgrund des strafrechtlich relevanten Sachverhalts bereits ein Verfahren gegen impfende Ärzte eröffnet. Im Sinne von Art. 26 HMG hat jeder ärztlichen Impfhandlung eine ordnungsgemäße und vollständige Aufklärung über den Eingriff sowie dessen Nutzen und die möglichen Risiken vorauszugehen. Hinzu kommen besondere Aufklärungspflichten bei befristet zugelassenen Therapien, zu denen die mRNA-Impfstoffe zählen. Im Weiteren ist der Patient darauf hinzuweisen, wenn bei den neuartigen Therapien nicht alle Risiken und Nebenwirkungen bekannt sind, weil dazu die Langzeitstudien fehlen. Die klagenden Betroffenen machen geltend, dass sie nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.

Kumulation von ignorierten Risiken

Die minimalen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung dieser neuartigen mRNA-Impfstoffe waren zu keinem Zeitpunkt gegeben. Aus strafrechtlicher Sicht besonders gravierend ist der Umstand, dass Swissmedic die Zulassungen trotz laufend hinzukommenden Warnsignalen auf immer weitere Bevölkerungsgruppen ausdehnte:

Die Strafanzeige gegen Swissmedic

Trotz dieser Gesamtheit an risiko-erhöhenden Faktoren hat Swissmedic nichts unternommen, um adäquate Maßnahmen zur Reduktion der Gesundheitsrisiken zu treffen: keine Verbesserung der Pharmakovigilanz; keine Verbesserung der Aufklärung der Öffentlichkeit; keine hinreichenden Auflagen gegenüber Herstellern; keine Einschränkung bisher erteilter Zulassungen etc. Dadurch und durch den mit jeder Zulassungserweiterung vergrößerten Kreis der möglichen Opfer von Impfnebenwirkungen haben die verantwortlichen Personen bei Swissmedic die bereits zuvor begangenen Pflichtverletzungen bestätigt und das Ausmaß ihrer strafrechtlich relevanten Schuld fortlaufend erhöht.

Unhaltbare Verfahrensverschleppung mit schwerwiegenden Folgen

Die befristete Zulassung der mRNA-Impfstoffe weist sämtliche Charaktermerkmale eines Experimentes am Menschen auf – allerdings mit der Besonderheit, dass die Teilnehmer über den Versuchscharakter bis heute nicht korrekt informiert wurden. Die öffentliche Gesundheit ist hierdurch akut bedroht. Von der Bedrohung betroffen ist eine gesunde Bevölkerung, welche vom Erreger SARS-CoV-2 mehrheitlich nicht in lebensbedrohender Weise gefährdet ist. Jeder Aspekt der strafrechtlich relevanten schweren Vorwürfe müsste bereits für sich allein zu einer strafrechtlichen Untersuchung und zu einer Sistierung der Zulassung führen. Trotzdem schreiten die Behörden nicht ein. Diese Verzögerung führt zu weiteren Schäden bei Individuen und für die gesamte Gesellschaft.

Aus diesem Grund sehen sich die unterzeichnenden Anwälte veranlasst, ihre Strafanzeige vom 14. Juli 2022 mit sämtlichen Untersuchungsergebnissen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zu publizieren, verbunden mit folgenden Forderungen:

  • umgehende Eröffnung des Strafverfahrens gegen die verantwortlichen Personen bei Swissmedic;
  • sofortige Sistierung der Zulassung sämtlicher mRNA-Impfstoffe;
  • umgehende und wahrheitsgetreue Information der Öffentlichkeit über alle entscheidungsrelevanten Fakten zur Beurteilung des Nutzen-/Risiko-Verhältnisses von mRNA-
  • Durchsetzung eines wirksamen Systems zur Erfassung der Impfnebenwirkungen.«

Die Pressekonferenz wurde aufgezeichnet und auf verschiedenen Videoportalen veröffentlicht.

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Im Folgenden die der Strafanzeige vorangestellte Zusammenfassung (»Executive Summary«).


Zusammenfassung

1.

37 Anzeigeerstatter und sechs durch mRNA-»Impfungen« direkt geschädigte Privatkläger (allesamt gemäß Rubrum) reichen vorliegende Strafanzeige ein, zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und aus berechtigter Sorge um die Gesundheit ihrer Mitmenschen.

2.

Wir haben es vorliegend mit der größten durch Arzneimittel verursachten Gefährdung und bereits eingetretenen Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, welche es in der Schweiz jemals gegeben hat: Die Zulassung und die Verabreichung der weitgehend wirkungslosen mRNA-»Impfstoffe« stellen eine weitaus größere Gefahr dar als der Erreger SARS-CoV-2, vor welchem diese »Impfstoffe« angeblich schützen sollen.

3.

Verantwortlich für diese Gefährdung ist primär Swissmedic: Sie hat von Gesetzes wegen die zentrale Funktion, die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung zu schützen. Hierzu muss sie einerseits gewährleisten, dass nur qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden. Andererseits muss sie Konsumentinnen und Konsumenten von Heilmitteln vor Täuschung schützen (Art. 1 HMG). Diesen Gewährleistungspflichten kamen die für die Swissmedic handelnden Beanzeigten wiederholt und in erheblichem Ausmaß nicht nach, weshalb sie im dringenden Tatverdacht stehen, seit Dezember 2020 bis heute,

  • im Rahmen der Zulassung und Chargenprüfung, welche gemäß bundesgerichtlicher Rechtsprechung als Herstellung gilt, mehrfach die heilmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten (Art. 86 Abs. 1 lit. a HMG i.V.m. Art. 3 HMG [allgemeine Sorgfaltspflicht] und Art. 7 HMG [Sorgfaltspflicht der Hersteller]) verletzt zu haben, indem
  • – sie für die mRNA-»Impfstoffe« trotz Fehlens ausreichender Wirkungs- und Sicherheitsnachweise und trotz massiver Risikosignale die »befristete« Zulassung im Sinne von Art. 9a HMG erteilt haben,
  • – sie die für das Verfahren nach Art. 9a HMG maßgebenden, ohnehin sehr tief angesetzten Sicherheitsvorkehrungen massiv unterschritten und dadurch Risiken für die öffentliche Gesundheit geschaffen haben, welche bis anhin noch niemals von einem Arzneimittel ausgegangen waren,
  • – sie der Bevölkerung sowie der Ärzteschaft elementare Informationen zur minimalen bis fehlenden Schutzwirkung der mRNA-»Impfstoffe« sowie zum tatsächlichen Nebenwirkungsrisiko nicht nur dauerhaft vorenthalten, sondern auch systematisch irreführend vermittelt haben,
  • – die Pflicht zur Überwachung nach Marktzulassung (sog. »Pharmakovigilanz») nicht im Ansatz risiko-adäquat wahrgenommen, vielmehr die heilmittelrechtliche Meldepflicht (Art. 87 Abs. 1 lit. c HMG) in gravierender Weise dauerhaft verletzt zu haben,
  • – gegen das heilmittelrechtliche Werbeverbot für Arzneimittel (Art. 87 Abs. 1 lit. b HMG) in gravierender Weise verstoßen zu haben,
  • – bei eingetretenem »Erfolg« (Tod, Körperverletzung) die entsprechenden StGB-Tatbestände erfüllt zu haben.

4.

Die hier beanstandeten Sorgfaltspflichtverletzungen bestehen im Kern darin, dass den für die Swissmedic handelnden Beanzeigten (und im Grundsatz auch den beanzeigten Ärzten) bereits ab Dezember 2020 unzählige Risikofaktoren bekannt waren, welche jeweils bereits für sich allein genommen einer Erteilung der »befristeten« Zulassung (bzw. der Verabreichung der entsprechenden mRNA-Injektionen) bis zur eingehenden Klärung und zur Beseitigung der entsprechenden Risikofaktoren unter normalen Umständen im Wege gestanden hätten. Hervorgehoben seien an dieser Stelle (zu weiteren Risikofaktoren eingehend hinten N 840):

  • Ende 2020 sollte erstmals die mRNA-Technologie – die als Gen-Therapie bislang (erfolglos!) nur bei Krebspatienten eingesetzt wurde – an einer gesunden Gesamtbevölkerung vorsorglich (also zur Prophylaxe) angewendet werden. Im Vergleich zu sämtlichen übrigen ordentlich oder »befristet« zugelassenen Arzneimitteln stellt die Zulassung dieser mRNA-Technologie für Gesunde eine absolute Abnormität dar.
  • Tierstudien – zwingende Voraussetzung einer ordentlichen Zulassung und zentrales Sicherheitselement – waren gar nicht oder in nicht hinreichender Weise durchgeführt worden.
  • Die Studien am Menschen, auf deren Grundlage die »befristeten« Zulassungen Ende 2020 erteilt wurden, waren gerade einmal über zwei Monate (statt der üblichen 12–24 Monate) gelaufen, womit jegliche Langzeitdaten zu Sicherheit und Wirksamkeit fehlen.
  • Ebendiese Zulassungsstudien waren von den Herstellern Pfizer/BioNTech und Moderna kurz nach Studienstart ihrer Aussagekraft weitgehend beraubt worden, indem die Kontrollgruppen aufgelöst worden waren. Dementsprechend ist es ausgeschlossen, dass die Hersteller jemals – und schon gar nicht bis Ende 2022, wozu sie gesetzlich verpflichtet sind – eine komplette klinische Dokumentation zwecks Überführung der »befristeten« in eine ordentliche Zulassung werden liefern können.
  • Bereits anhand der Zulassungsunterlagen ergibt sich, dass in den mRNA-»Impfstoffen« mit Nitrosamin, Benzen (Benzol) und bakterieller DNA toxische, potentiell erbgutschädigende und krebserregende Verunreinigungen vorhanden sind.
  • Die mRNA-»Impfstoffe« enthalten außerdem neue, noch nicht erprobte und am Menschen zuvor noch nie zugelassene Inhaltsstoffe: die toxischen Lipidnanopartikel. Diese sind potentiell krebserzeugend, können potentiell die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das Kind im Mutterleib schädigen.
  • Ein mögliches Risiko bei Schwangerschaften war Swissmedic bekannt, wurde aber einfach ignoriert.
  • Diese klinischen Zulassungsstudien hatten bereits klare Risikosignale wie Hinweise auf eine erhöhte Morbidität in der Impfgruppe zutage gefördert.
  • Bereits Ende 2020 lagen Hinweise auf mögliche Spätfolgen der mRNA-»Impfstoffe« wie neurodegenerative Erkrankungen oder Autoimmunerkrankungen vor.

5.

Trotz dieser und zahlreicher weiterer risiko-erhöhender Umstände wurde die Erstzulassung der mRNA-»Impfstoffe« von Swissmedic im Eilverfahren »durchgepeitscht»: In lediglich 63 Kalendertagen wurden die Zulassungsanträge »geprüft« (ein ordentliches Verfahren würde 330 Tage dauern, ein Verfahren zur »befristeten« Zulassung üblicherweise 140 Tage) und wichtige – zwingende – Meilensteine einfach ausgelassen. Im Ergebnis bedeutet diese »befristete« Zulassung im Sinne von Art. 9a HMG nichts anderes, als dass die gesamte Schweizer Bevölkerung ohne ihr Wissen am größten klinischen Experiment teilnahm und teilnimmt, welches in der Schweiz (und gleichzeitig weltweit) jemals durchgeführt wurde und wird.

6.

Ohne diesem (durch die »befristete« Zulassung geschaffenen) Risiko adäquat zu begegnen, schritt Swissmedic im Juni 2021 unbeirrt zur Erweiterung der Zulassungen auf Jugendliche ab 12 Jahren. Und dies, obwohl zusätzlich zu allen vorherigen risikoerhöhenden und deshalb rechtserheblichen Tatsachen bis Mitte Juni 2021 unter anderem (zu weiteren Risikofaktoren eingehend hinten N 847) bekannt war,

  • dass in den Zulassungsstudien kein ausreichender Wirksamkeitsnachweis der mRNA-»Impfstoffe« für Jugendliche erbracht worden war,
  • dass die für Jugendliche zugelassene Dosis um die Hälfte (Comirnaty) bzw. fünffach (Spikevax) über der empfohlenen Dosis lag, womit ein völlig unnötiges Risiko für Jugendliche eingegangen wurde,
  • dass bei Comirnaty allein bis Februar 2021 – also innert weniger Monate – ganze 42’086 Nebenwirkungen und 1’200 Todesfälle gemeldet worden waren, was zum umgehenden Studienabbruch hätte führen müssen,
  • dass gemäß den weltweiten Nebenwirkungsmeldungen bis Juni 2021 der Alarmwert von 50 Todesfällen um das über 150-Fache überschritten war.

7.

Auch diese Alarmsignale nahm Swissmedic nicht zum Anlass, den beschrittenen Weg ernsthaft zu hinterfragen. Stattdessen schritt Swissmedic Ende 2021 zur Erweiterung der Zulassungen auf eine dritte Dosis («Booster») und auf Kinder ab fünf Jahren, obwohl bis zu diesem Zeitpunkt unter anderem (zu vielen weiteren Risikofaktoren eingehend hinten N 852) zusätzlich bekannt war,

  • dass im Rahmen der Comirnaty-Zulassungsstudie Daten gefälscht worden waren,
  • dass das im Körper der Geimpften produzierte toxische Spike-Protein länger – als ursprünglich von Swissmedic und Herstellern angegeben – im Körper vorhanden ist und so zu einer Vielzahl an schweren Nebenwirkungen (bis hin zum Tod) führt,
  • dass Pfizer/BioNTech Ende August 2021 einen alarmierenden Zwischenbericht («PSUR») vorgelegt hatte, wonach in den klinischen Studien 46 Fälle tödlich und in der sogenannten »Postmarketingphase« 5’115 Fälle (1.6%) tödlich geendet hatten,
  • dass bei Kindern in der Schweiz, der EU und den USA nur schon für Comirnaty und Spikevax 71 Todesfälle zu verzeichnen waren, womit allein bei dieser – in keiner Weise durch SARS-CoV-2 gefährdeten – Zielgruppe der absolute Alarmwert von 50 Todesfällen – welcher zum sofortigen Stopp jedweder Zulassung von Arzneimitteln führen müsste – deutlich überschritten war,
  • dass nur schon in den USA und der EU über 2’000 Früh- und Totgeburten nach mRNA-Injektionen gemeldet worden waren,
  • dass bei Teenagern die Wahrscheinlichkeit, an durch COVID-»Impfstoffe« verursachten Herzproblemen (Myokarditis) zu leiden, sechsmal höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines schweren COVID-Krankheitsverlaufes,
  • dass bei den mRNA-»Impfstoffen« (Comirnaty und Spikevax) im Vergleich zu den Grippe-Impfstoffen pro Million verabreichter Dosen per Ende 2021 das 68-Fache an Meldungen zu schweren Nebenwirkungen und das 20-Fache an Todesfallmeldungen eingegangen war.

8.

Statt nun endlich innezuhalten und eine eingehende Analyse der getroffenen Entscheide vorzunehmen, hielt Swissmedic auch im Jahr 2022 sämtliche »befristeten« Zulassungen aufrecht, obwohl zusätzlich zu allen vorherigen risiko- und rechtserheblichen Tatsachen bekannt war (zu weiteren Risikofaktoren eingehend hinten N 854),

  • dass weltweit (Schweiz, EU, USA) bis Mai 2021 zu allen COVID-»Impfstoffen« bereits fast vier Millionen Nebenwirkungen gemeldet worden waren, wobei allein auf Comirnaty und Spikevax über 1.7 Millionen Nebenwirkungen entfielen – davon 473’128 schwere Nebenwirkungen und 20’381 Todesfälle, womit der Alarmwert von 50 Todesfällen zum damaligen Zeitpunkt weltweit um das über 400-Fache überschritten war,
  • dass trotz den Verlautbarungen von Swissmedic, wonach die mRNA-»Impfstoffe« keine Auswirkungen auf die Schwangerschaft hätten, bis Mai 2022 allein in der EU und den USA bereits 2’177 Totgeburten nach Injektion von Comirnaty und 810 Totgeburten nach Injektion von Spikevax – Underreporting nicht eingerechnet – gemeldet worden waren, wobei die Hersteller auch 2022 immer noch unumwunden einräumten, dass – mangels entsprechender Studien – »das Sicherheitsprofil des Impfstoffs bei schwangeren oder stillenden Frauen nicht bekannt« sei,
  • dass gemäß einer im Juni 2022 publizierten Studie zur männlichen Fruchtbarkeit die Spermienkonzentration 150 Tage nach der 2. »Impfung« immer noch 15.9% unterhalb des Ausgangswertes lag, womit demnach nicht nur die weibliche, sondern auch die männliche Fertilität durch die »Impfung« potentiell negativ beeinträchtigt wird,
  • dass im Rahmen mehrerer Obduktionen im Jahr 2022 ein wichtiger Nachweis der tödlichen Wirkungsweise des Spike-Proteins erbracht worden war, wonach die durch mRNA hervorgerufene Spike-Protein-Produktion als die kausale Ursache für Gefäßläsionen und eine hierdurch erlittene (tödliche) Myokarditis erscheint,
  • dass sich mit V-AIDS eine längst vermutete und seit 2022 nun vermehrt festgestellte schwere Nebenwirkung bemerkbar gemacht hat, welche eine Schädigung des Immunsystems zur Folge hat, was nicht nur zum gehäuften Auftreten von Autoimmunerkrankungen und Krebs, sondern vor allem auch zum vermehrten Auftreten von Infektionskrankheiten führen kann,
  • dass bis zum 1. März 2022 mindestens 128 »peer reviewte« Publikationen zu Herzproblemen, 223 »peer reviewte« Publikationen zu lebensbedrohlichen Gerinnungsstörungen (Thrombosen etc.) und 7 »peer reviewte« Publikationen zu möglichen Todesfällen infolge der COVID-»Impfungen« erschienen waren.

9.

Mit der »befristeten« Zulassung der mRNA-»Impfstoffe« ging Swissmedic demnach ein noch niemals zuvor dagewesenes und stetig zunehmendes Risiko ein, welches allenfalls nur dadurch gerechtfertigt werden könnte, dass damit eine noch niemals zuvor existente Bedrohung (durch SARS-CoV-2) hätte abgewendet werden können, die das mit den mRNA-»Impfstoffen« einhergehende Risiko aufzuwiegen vermöchte. Dies ist offenkundig nicht der Fall. Es besteht und bestand mit »COVID-19« nie eine »lebensbedrohliche oder invalidisierende« Krankheit – die Hauptvoraussetzung der »befristeten« Zulassung –, welche die gesamte Bevölkerung bedroht hätte:

  • In der Schweiz lag weder für das Jahr 2020 noch für das Jahr 2021 eine Gesamtsterblichkeit vor, welche (unter Berücksichtigung der Demografie) die Höchstwerte der 10 Vorjahre übertroffen hätte.
  • Zu keinem Zeitpunkt seit Ausbruch der »Corona-Krise« kam es zu einer schweizweiten Überlastung der Spitäler. Stets waren etwa die Intensivstationen – trotz politisch forciertem Bettenabbau während laufender »Pandemie« (!) – landesweit zu maximal 80% ausgelastet, was auf eigentlichen Normalbetrieb hindeutet.
  • Weltweit betrachtet entsprach die Letalität von SARS-CoV-2 für das Jahr 2020 mit 0.15%–0.20% (IFR) derjenigen einer mittelschweren Grippe.
  • Jugendliche und Kinder mit einer Sterblichkeitsrate von 0.002% (IFR) waren niemals durch SARS-CoV-2 in erheblichem Ausmaß bedroht – bis heute wurde in der Schweiz in keinem einzigen Fall offiziell der Nachweis erbracht, dass Kinder nachweislich an COVID-19 verstarben.
  • Im Zeitpunkt der »Booster»-Zulassung Ende 2021 war zudem offenkundig, dass die gesamte Bevölkerung aufgrund der vorherrschenden »Delta-Variante« in keiner Weise mehr von SARS-CoV-2 in besonderem Ausmaß bedroht war: Die Letalität betrug noch weltweit etwa 0.01–0.02% (IFR), was einer milden Grippe entsprach.
  • Mit dem Aufkommen der »Omikron-Variante« betrug die Letalität weltweit lediglich noch 0.001–0.002% (IFR). »Omikron« ist damit für die Gesamtbevölkerung mindestens 50-mal ungefährlicher als eine normale Grippe.

10.

Nach dem Ausgeführten hat Swissmedic ein höchst experimentelles und gefährliches Arzneimittel gegen eine Krankheit zugelassen, welche für die Gesamtbevölkerung keine größere Bedrohung darstellt(e) als eine Grippe. Als letzter »Rettungsanker« verbliebe Swissmedic damit nur noch der Nachweis, dass die etwas erhöht gefährdete Zielpopulation der älteren und vorerkrankten Menschen wenigstens einigermaßen wirksam vor SARS-CoV-2 geschützt worden wäre. Doch auch dies ist in keiner Weise der Fall. Die »Impfung« verfehlt die notwendige »große« Wirksamkeit in offensichtlicher Weise:

  • Die »Impfungen« müssten vor schweren (tödlichen oder invalidisierenden) Krankheiten schützen. In den (noch immer laufenden) Zulassungsstudien wurde aber primär untersucht, ob die »Impfungen« vor Kopfschmerzen, Husten, Fieber und anderen Bagatellereignissen in Kombination mit einem positiven PCR-Testergebnis schützen.
  • Die ausgewiesenen Wirksamkeitsangaben von bis zu 100% beziehen sich nur auf solche Bagatellereignisse und beruhen auf Berechnungen, welche die Wirklichkeit in keiner Weise abbilden: Vielmehr ist – wenn überhaupt – von einer Wirksamkeit im tiefen einstelligen Prozentbereich auszugehen.
  • Ein Nachweis des Schutzes vor schwerer Erkrankung wurde in keiner einzigen Studie auch nur annähernd erbracht: Die wenigen untersuchten Fälle bewegen sich im Bereich des statistischen Zufalls.
  • »Impfungen« müssten nachhaltig »immunisieren« – was betreffend die mRNA-»Impfstoffe« in keiner einzigen Studie hat aufgezeigt werden können.
  • Ganz offensichtlich verfehlen die mRNA-»Impfstoffe« die nötige nachhaltige Wirkung, ansonsten keine »Booster« propagiert würden, welche von Anfang an geplant waren.
  • Zudem ist seit Frühjahr 2022 ein weltweiter Trend zu erkennen, wonach gerade die Geimpften viel schwerer erkranken als Ungeimpfte: Die weltweiten Zahlen zu Hospitalisationen und Todesfällen werden unterdessen von mehrfach Geimpften angeführt. Die »Wirksamkeit« ist daher mutmaßlich gar negativ.

11.

Swissmedic hat demnach ein Arzneimittel auf dem Schweizer Markt zugelassen, dessen Risiko-Nutzen-Profil vernichtend negativ ausfällt. Das Vorhaben, die mRNA-»Impfstoffe« ab Dezember 2020 in der Schweiz für alle erwachsenen Personen zuzulassen, muss als ein Projekt mit maximalem, noch nie dagewesenem Risikogehalt qualifiziert werden. Gleichzeitig war von Anbeginn die fehlende Wirksamkeit der mRNA-»Impfstoffe« erkennbar – und hat sich im weiteren Zeitablauf immer offenkundiger manifestiert. Einem noch nie zuvor eingegangenen Risiko, welches sich unterdessen bereits eindrücklich in einer Vielzahl an gravierenden Nebenwirkungen verwirklicht hat, stand und steht demnach ein kaum messbarer Nutzen gegenüber. Bereits diese Abwägung alleine muss zum zwingenden Schluss führen, dass die mRNA-»Impfstoffe« nie hätten zugelassen werden dürfen und die gleichwohl erfolgten Zulassungen eine massive Sorgfaltspflichtverletzung seitens Swissmedic darstellen.

12.

Gleichzeitig unternahm Swissmedic auch keinerlei ausreichende risikoreduzierende Vorkehren, um das Risiko für die Gesamtbevölkerung zu minimieren, welches von diesen gegen Gesetz und gegen anerkannte Regeln der Guten Herstellungspraxis zugelassenen mRNA-»Impfstoffen« ausgeht. Swissmedic unterließ es insbesondere, (1) für eine rigorose Produktüberwachung zu sorgen und (2) die Bevölkerung transparent aufzuklären, und verbreitete stattdessen an prominenter Stelle irreführende oder gänzlich falsche Informationen:

  • Swissmedic begnügte sich im Rahmen der Marktüberwachung mit einem rein passiven Meldesystem, was bei einem derart neuartigen und mit erheblichen Risiken belasteten Arzneimittel, welches sich noch immer im Stadium des Menschenversuchs (klinische Phase III) befindet, in keiner Weise als risiko-adäquat gelten kann und offensichtlich unzureichend ist. Die mRNA-»Impfstoffe« hätten vielmehr von Anbeginn einer aktiven Überwachung (Pharmakovigilanz) – wie unter Studienbedingungen – unterzogen werden müssen.
  • Swissmedic setzt aber selbst das passive Meldesystem in keiner Weise rechtsgenügend durch: In der Schweiz werden im Vergleich mit anderen EU-Ländern nur ca. 10% aller Nebenwirkungen überhaupt gemeldet. Diese massive Untererfassung verunmöglicht es Swissmedic und der Öffentlichkeit, das gesamte Ausmaß der verheerenden Folgen erkennen zu können.
  • Am 19. Dezember 2020 verkündete Swissmedic betreffend die Zulassung von Comirnaty medienwirksam: »Es handelt sich um die weltweit erste Zulassung in einem ordentlichen Verfahren». Diese Aussage ist schlicht falsch und stellt eine irreführende Lüge dar, welche viele Menschen bis heute fälschlicherweise für wahr halten – ist diese Mitteilung doch immer noch auf der Swissmedic-Homepage einsehbar.
  • In der Fachinformation zu Comirnaty publizierte Swissmedic im Dezember 2020, dass »keine impfstoffbedingten Wirkungen auf die weibliche Fertilität, die Schwangerschaft, die embryofötale Entwicklung oder auf die Entwicklung der Nachkommen festgestellt« worden seien. Dies steht im krassen Widerspruch zu Studienergebnissen und zu Warnhinweisen seitens Hersteller und Expertengremien, welche Swissmedic vorlagen.
  • Wohl bereits Ende 2020 schaltete Swissmedic auf der eigenen Website ein an die Bevölkerung gerichtetes »FAQ« auf, welches unzählige irreführende Informationen enthält, die für Swissmedic aufgrund der bereits Ende 2020 intern verfügbaren Daten als klare Fehlinformationen erkennbar waren.
  • Überdies war Swissmedic bereits Ende 2020 klar, dass die Tierstudien zur Toxizität und zur Pharmakokinetik völlig unzureichend oder gar gänzlich fehlend waren, indes erste Risikosignale (wie Hinweise auf Akkumulation der toxischen Lipidnanopartikel [LNP]) enthielten. Trotzdem verkündete Swissmedic bar jeder Evidenz, in Unterschlagung der Risikosignale und damit in irreführender Weise, dass »nicht damit zu rechnen« sei, dass Bestandteile des Impfstoffs erbgutschädigend und/oder krebserregend sein könnten, oder dass »keine Hinweise« auf ein Ansammeln der LNP bestünden.
  • Am 7. Mai 2021 ließ Swissmedic mittels Medienmitteilung verlauten, dass es »international keine Hinweise« auf eine erhöhte Rate von Todesfällen nach mRNA-Injektion gebe – was angesichts der bis dahin weltweit hohen Melderaten von 17.1– 32.1 Todesfällen pro eine Million verabreichter Dosen abermals eine irreführende und gefährliche Fehlinformation gegenüber der Öffentlichkeit darstellte.
  • Trotz explizitem Hinweis der Hersteller auf fehlende Daten (»missing information«) betreffend die ältere, vorerkrankte Bevölkerung brachte Swissmedic Ende 2021 keinen entsprechenden Warnhinweis in der Fachinformation von Comirnaty an, worauf der »Booster« – in Missachtung ebendieser fehlenden Studiendaten – gar prioritär für diese Altersgruppe empfohlen wurde.
  • Am 10. Dezember 2021 verkündete Swissmedic auf ihrer Website eine »hohe klinische Wirksamkeit bei jüngeren Kindern« – was im diametralen Widerspruch zu den Studienergebnissen steht. Swissmedic setzte damit die am allerwenigsten bedrohte Bevölkerungsgruppe ohne Not und in absolut irreführender Weise dem Risiko von schweren Nebenwirkungen und Todesfällen aus.
  • Swissmedic unterschlug in ihren »Vigilance-News« vom Mai 2022 elementare Erkenntnisse aus den klinischen Studien, wie aufgetretene schwere Nebenwirkungen und Todesfälle, womit Fachpersonen irregeführt werden.
  • Die Fach- und Patienteninformationen – Informationsgrundlage für die behandelnden Ärzte – sind hinsichtlich Kontra-Indikationen und häufige Nebenwirkungen vollkommen ungenügend: Es fehlt beispielsweise jeglicher Hinweis auf thromboembolische Ereignisse (Thrombosen etc.), obwohl diese schwerwiegende, im schlimmsten Fall tödliche Gefahr (Lungenembolien, Herz- und Hirnschläge), in hunderten Studien weltweit bereits eingehend belegt wurde und sich anhand der weltweiten Meldungen über Nebenwirkungen offenkundig präsentiert.

13.

Auch diese Liste ist nicht abschließend (zu weiteren Irreführungen eingehend hinten N 845, 849, 853 und 855). Im Ergebnis ergibt sich also das Bild einer in keiner Hinsicht ausreichend aufgeklärten, ja gar irregeführten Bevölkerung, die sich auf der Basis falscher Annahmen einer völlig neuartigen und gefährlichen Gen-Therapie ohne nennenswerte Schutzwirkung unterzogen hat. Vielen Menschen dürfte bis heute in keiner Weise klar sein, dass sie an einem weltweiten Menschenversuch teilnehmen. Swissmedic (und die teilweise willfährig mitwirkenden Ärzte) haben es besser gewusst oder hätten es zumindest besser wissen müssen. Sie alle standen längst und stehen immer noch in der Pflicht, dieses verheerende Experiment gar nicht erst zuzulassen oder dann alles dafür zu tun, es umgehend abzubrechen.

14.

Entsprechend ist ebenfalls eine Strafbarkeit der leitenden und impfenden Ärzte (vorliegend: die Beanzeigten der Insel Gruppe) zu prüfen, insbesondere falls diese vor Anwendung (Art. 86 Abs. 1 lit. a HMG i.V.m. Art. 26 HMG) der mRNA-»Impfstoffe« in keiner oder in völlig ungenügender Weise für eine Aufklärung der Patienten gesorgt haben. Aufgrund der bislang verfügbaren Unterlagen ist festzustellen, dass entweder eine Aufklärung in keiner Weise durchgeführt oder dass bestenfalls eine fünfminütige Aufklärung dokumentiert wurde, was angesichts der Komplexität der mRNA-»Impfstoffe« schlicht nicht hinreichend ist. Ohne informierte Einwilligung (»informed consent«) wurde demnach vorschnell zur körperverletzenden oder gar tödlichen »Impfung« geschritten, womit auch StGB-Tatbestände zu prüfen sind. Überdies ist auch bei der Ärzteschaft eine Verletzung des heilmittelrechtlichen Werbeverbots für Arzneimittel (Art. 87 Abs. 1 lit. b HMG) zu prüfen, soweit irreführende Informationen (wie über die Website der Insel Gruppe) verbreitet wurden und werden. Auch besteht angesichts des massiven Underreportings der dringende Verdacht, dass eine Vielzahl an Ärzten ihre Sorgfaltspflichten im Bereich der heilmittelrechtlichen Meldepflichten verletzt hat (Art. 87 Abs. 1 lit. c HMG).

15.

Mit ihrem grob sorgfaltswidrigen Verhalten haben die beanzeigten Verantwortlichen von Swissmedic (und die mitverantwortliche Ärzteschaft) bereits eine über die angebliche Bedrohung durch SARS-CoV-2 weit hinausgehende Schädigung der öffentlichen Gesundheit in Kauf genommen. Doch reicht dies offenbar immer noch nicht: Swissmedic hat in eigens erlassenen Wegleitungen alles vorbereitet, um den bereits angerichteten Schaden nochmals massiv zu vergrößern. Gemäß den neuen Wegleitungen beabsichtigt Swissmedic, basierend auf den rechtswidrigen »befristeten« Erstzulassungen der mRNA-»Impfstoffe« alle erdenklichen Manipulationen (Austausch von Serotypen, Stämmen etc.) an diesen »Impfstoffen« zu dulden, um dann diese modifizierten mRNA-»Impfstoffe« – welche gänzlich neue Produkte darstellen und zwingend ein ordentliches Verfahren durchlaufen müssten – ohne irgendwelche Sicherheitsmechanismen wie präklinische und klinische Studien umgehend zulassen zu können.

16.

Dieses geplante – sich ausschließlich auf Notrecht stützende – Vorgehen verstößt nicht nur in elementarster Weise gegen alle heilmittelrechtlichen Grundsätze, sondern auch gegen zwingendes Völkerrecht: So darf nach Art. 7 sowie Art. 4 Abs. 1 und 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (SR 0.103.2) niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden – auch nicht im Falle eines öffentlichen Notstands. Sollte Swissmedic also tatsächlich beabsichtigen, unter dem Deckmantel einer »Pandemie« neue Arzneimittel ohne jegliche Studien und ohne zwingende – für jedermann verständliche und transparent kommunizierte – Warnhinweise zuzulassen, führte die entsprechende »Zulassung« zu einem weiteren Menschenversuch, zu welchem mangels hinreichender Aufklärung niemand gültig einwilligen kann. Dies stellte einen offenkundigen Verstoß gegen zwingendes Völkerrecht dar, welchen es dringend zu verhindern gilt.

17.

Ohne unverzügliche Interventionen auf allen maßgebenden Ebenen werden sich die gesundheitlichen Gefahren und Schäden durch die bereits verabreichten und die noch geplanten mRNA-Injektionen weiter vergrößern – ohne dass damit ein wesentlicher positiver Nutzen erzielt wird. Zum Schutz der in der Schweiz lebenden Menschen vor den gefährlichen und weitgehend wirkungslosen mRNA-Injektionen sind daher die dringlichen Zwangsmaßnahmen (Hausdurchsuchung bei Swissmedic; Sicherstellung der mRNA-»Impfstoffe») umgehend vorzunehmen. Zudem ist wirksam sicherzustellen, dass die irregeführte Bevölkerung über den vorliegenden Sachverhalt möglichst bald informiert wird. Daher behalten sich die unterzeichnenden Anwälte vor, die vorliegende Strafanzeige mitsamt Beilagen zum Schutz der Bevölkerung publik zu machen.


Die Strafanzeige gegen Swissmedic

 


Hinweis: Sämtliche hier veröffentlichten Texte und Unterlagen finden Sie auf der Netzseite coronaanzeige.ch


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