Der Marsch in die Gesundheitsdiktatur

Zuletzt aktualisiert am 20. Januar 2024.

Ist der Marsch in die Gesundheitsdiktatur noch aufzuhalten? Wenn es nach den mächtigen Interessengruppen geht, die den Pandemievertrag und die neuen Gesundheitsvorschriften der WHO vorbereiten, muss die Frage verneint werden. Um so wichtiger sind Aufklärung und Widerstand gegen die Bestrebungen, eine solche Diktatur zu errichten. Dr. David Bell und Dr. Thi Thuy Van Dinh untersuchen in ihrem Gastbeitrag die Frage, ob die angestrebten Verträge die nationale Souveränität und mit ihr die Freiheit jedes Einzelnen aufheben.

Der Marsch in die Gesundheitsdiktatur mit Ghebreyesus

Der Direktor der WHO will den Marsch in die Gesundheitsdiktatur

Der Marsch in die Gesundheitsdiktatur

Gastbeitrag von Dr. David Bell und Dr. Thi Thuy Van Dinh

Der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärt: »Kein Land wird seine Souveränität an die WHO abtreten« und bezieht sich dabei auf den neuen Pandemievertrag der WHO und die vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die derzeit verhandelt werden.

Seine Aussagen sind klar und unmissverständlich und stehen in völligem Widerspruch zu den Texten, auf die er sich bezieht.

Eine rationale Prüfung der fraglichen Texte zeigt, dass:

  1. In den Dokumenten eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf die WHO in Bezug auf grundlegende Aspekte der gesellschaftlichen Funktion vorgeschlagen wird, zu deren Umsetzung sich die Länder verpflichten.
  2. Die Generaldirektion der WHO die alleinige Befugnis haben wird, zu entscheiden, wann und wo sie angewendet werden.
  3. Die Vorschläge nach internationalem Recht verbindlich sein sollen.

Die von Politikern und Medien immer wieder geäußerte Behauptung, die Souveränität gehe nicht verloren, wirft daher wichtige Fragen zu den Beweggründen, der Kompetenz und der Ethik auf.

Die Texte zielen darauf ab, die Entscheidungsbefugnis, die derzeit bei den Nationen und Einzelpersonen liegt, auf die WHO zu übertragen, wenn deren Generaldirektion entscheidet, dass ein bedeutender Krankheitsausbruch oder eine andere gesundheitliche Notlage droht, die wahrscheinlich mehrere nationale Grenzen überschreitet. Es ist ungewöhnlich, dass Staaten sich verpflichten, externen Instanzen in Bezug auf die Grundrechte und die Gesundheitsversorgung ihrer Bürger zu folgen, vor allem, wenn dies große wirtschaftliche und geopolitische Auswirkungen hat. Die Frage, ob tatsächlich Souveränität übertragen wird, und der rechtliche Status eines solchen Vertrags sind daher von entscheidender Bedeutung, insbesondere für die Gesetzgeber demokratischer Staaten. Sie haben die absolute Pflicht, sich ihrer Sache sicher zu sein. Wir untersuchen diese Sache hier systematisch.

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften und die Souveränität von Gesundheits-Entscheidungen

Eine Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften aus dem Jahr 2005 könnte ein einfacher Weg sein, um schnell Maßnahmen zur Gesundheitskontrolle im Sinne der »neuen Normalität« einzuführen und durchzusetzen. Der derzeitige Text gilt praktisch für die gesamte Weltbevölkerung, da er 196 Vertragsstaaten betrifft, darunter alle 194 WHO-Mitgliedstaaten. Für die Genehmigung ist möglicherweise keine formelle Abstimmung der Weltgesundheitsversammlung (WHA) erforderlich, da die jüngste Änderung von 2022 im Konsens angenommen wurde. Wenn im Mai 2024 derselbe Genehmigungsmechanismus zur Anwendung kommt, werden sich viele Länder und die Öffentlichkeit möglicherweise nicht der Tragweite des neuen Textes und seiner Auswirkungen auf die nationale und individuelle Souveränität bewusst sein.

Bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften handelt es sich um eine Reihe von Empfehlungen, die im Rahmen des Völkerrechts gültig sind. Sie sollen die WHO mit einer gewissen moralischen Autorität ausstatten, damit sie im Falle eines internationalen Gesundheitsnotfalls, z. B. einer Pandemie, Reaktionen koordinieren und leiten kann. Die meisten sind nicht verbindlich und enthalten sehr spezifische Beispiele für Maßnahmen, die die WHO empfehlen kann, darunter (Artikel 18):

  • ärztliche Untersuchungen verlangen;
  • den Nachweis von Impfungen oder anderen Prophylaxen überprüfen;
  • Impfung oder sonstige Prophylaxe vorschreiben;
  • verdächtige Personen unter Beobachtung der staatlichen Gesundheitsverwaltung stellen;
  • Durchführung von Quarantäne- oder anderen Gesundheitsmaßnahmen für verdächtige Personen;
  • erforderlichenfalls Isolierung und Behandlung der betroffenen Personen;
  • die Rückverfolgung von Kontaktpersonen verdächtiger oder betroffener Personen durchführen;
  • Verweigerung der Einreise von verdächtigen und betroffenen Personen;
  • Verweigerung der Einreise nicht betroffener Personen in die betroffenen Gebiete; und
  • Durchführung von Ausreisekontrollen und Beschränkungen für Personen aus den betroffenen Gebieten.

Diese Maßnahmen werden, wenn sie zusammen durchgeführt werden, seit Anfang 2020 allgemein als »Lockdowns« und »Mandate« bezeichnet. Der Begriff »Lockdown« war früher weitgehend für Menschen reserviert, die als Kriminelle inhaftiert waren, da er grundlegende, allgemein anerkannte Menschenrechte aufhebt und solche Maßnahmen von der WHO als schädlich für die öffentliche Gesundheit angesehen wurden. Seit 2020 ist er jedoch zum Standard für die Gesundheitsbehörden bei der Bewältigung von Epidemien geworden, obwohl er im Widerspruch zu mehreren Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR) steht:

  • Jeder hat ohne Unterschied Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, einschließlich des Verbots der willkürlichen Verhaftung (Artikel 9)
  • Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seine Korrespondenz ausgesetzt werden (Artikel 12)
  • Jeder Mensch hat das Recht, sich innerhalb der Grenzen eines jeden Staates frei zu bewegen und aufzuhalten, und jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren (Artikel 13)
  • Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen und über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten (Artikel 19)
  • Jeder hat das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu vereinigen (Artikel 20)
  • Der Wille des Volkes ist die Grundlage der Staatsgewalt (Artikel 21)
  • Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit (Artikel 23)
  • Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung (Artikel 26)
  • Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können (Artikel 28)
  • Keine Bestimmung dieser Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die auf die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten gerichtet ist (Artikel 30)

Diese Bestimmungen der AEMR bilden die Grundlage des modernen Konzepts der individuellen Souveränität und des Verhältnisses zwischen den Staatsorganen und der Bevölkerung. Sie gelten als die umfassendste Kodifizierung der Rechte und Freiheiten des Einzelnen im 20. Jahrhundert und könnten schon bald hinter verschlossenen Türen in einem Sitzungssaal in Genf demontiert werden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden die »Empfehlungen« des derzeitigen IGV-Dokuments durch drei Mechanismen in »Verpflichtungen« umgewandelt, und zwar

  1. Durch die Streichung des Begriffs »nicht bindend« (Artikel 1);
  2. Durch die Einfügung der Formulierung, dass die Mitgliedstaaten sich »verpflichten, den Empfehlungen der WHO zu folgen« und die WHO nicht als Organisation unter der Kontrolle der Länder, sondern als »koordinierende Behörde« anerkennen (neuer Artikel 13a).

Die Vertragsstaaten erkennen die WHO als leitende und koordinierende Behörde für internationale Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bei internationalen Gesundheits-Notfällen an und verpflichten sich, die Empfehlungen der WHO bei ihren internationalen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu befolgen.

Wie aus Artikel 18 hervorgeht, gehören dazu zahlreiche Maßnahmen, die die individuelle Freiheit unmittelbar einschränken. Wenn hier keine Übertragung von Entscheidungsbefugnissen (Souveränität) beabsichtigt ist, dann könnte der derzeitige Status der IGV als »Empfehlungen« bestehen bleiben, und die Länder würden sich nicht verpflichten, die Anforderungen der WHO zu befolgen.

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das, was bisher nur Empfehlungen waren, unverzüglich in Kraft zu setzen, einschließlich der Vorschriften der WHO in Bezug auf nichtstaatliche Einrichtungen, die ihrer Rechtsprechung unterliegen (Artikel 42):

Die aufgrund dieser Regelungen angeordneten Gesundheitsmaßnahmen, einschließlich der nach den Artikeln 15 und 16 ausgesprochenen Empfehlungen, werden von allen Vertragsstaaten unverzüglich eingeleitet und durchgeführt und in transparenter, gerechter und nichtdiskriminierender Weise angewendet. Die Vertragsstaaten verhängen auch Maßnahmen, um sicherzustellen, dass nichtstaatliche Akteure, die in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet tätig sind, diese Maßnahmen einhalten.

Die hier erwähnten Artikel 15 und 16 erlauben es der WHO, von einem Staat zu verlangen, dass er »Gesundheitsprodukte, Technologien und Know-how« zur Verfügung stellt, und verpflichten ihn, Personal der WHO in das Land zu lassen (d.h. die Kontrolle über die Einreise der von ihr ausgewählten Personen über die Landesgrenzen aufzugeben). Sie wiederholen die Verpflichtung des Landes, die Durchführung medizinischer Gegenmaßnahmen (z.B. Tests, Impfstoffe, Quarantäne) für seine Bevölkerung anzuordnen, wenn die WHO dies verlangt.

Bemerkenswert ist, dass die vorgeschlagene Änderung in Artikel 1 (Streichung des Begriffs »nicht verbindlich«) eigentlich überflüssig ist, wenn der neue Artikel 13A oder die Änderungen in Artikel 42 bestehen bleiben. Die Änderung in Artikel 1 kann (und wird wahrscheinlich) aus dem endgültigen Text gestrichen werden, was den Anschein eines Kompromisses erweckt, ohne die Übertragung der Souveränität zu verhindern.

Alle Maßnahmen im Bereich der staatlichen Gesundheitsverwaltung in Artikel 18 und zusätzliche Maßnahmen wie die Einschränkung der Redefreiheit, um die Öffentlichkeit weniger mit alternativen Standpunkten konfrontieren zu müssen (Anhang 1, neu 5 (e); »…Fehlinformation und Desinformation entgegenwirken«), stehen im direkten Widerspruch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Obwohl das Recht auf freie Meinungsäußerung derzeit ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Behörden fällt und seine Einschränkung allgemein als negativ und missbräuchlich angesehen wird, haben sich die Institutionen der Vereinten Nationen, einschließlich der WHO, für die Zensur »inoffizieller« Ansichten ausgesprochen, um das zu schützen, was sie »Informationsintegrität« nennen.

Aus menschenrechtlicher Sicht erscheint es empörend, dass die Änderungsanträge die WHO in die Lage versetzen werden, Ländern vorzuschreiben, individuelle medizinische Untersuchungen und Impfungen zu verlangen, wenn die WHO eine Pandemie ausruft. Der Nürnberger Kodex  (1947 / 1997 – PDF-Download) und die Deklaration von Helsinki [PDF-Download] beziehen sich zwar speziell auf Experimente am Menschen (z. B. klinische Versuche mit Impfstoffen) und die Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte [Download deutsche Fassung] auch auf die Beziehung zwischen Leistungserbringer und Patient, doch können sie vernünftigerweise auf Maßnahmen im Bereich der staatlichen Gesundheitsverwaltung ausgedehnt werden, die Beschränkungen oder Änderungen des menschlichen Verhaltens vorschreiben, und zwar insbesondere auf alle Maßnahmen, die Injektionen, Medikamente oder medizinische Untersuchungen erfordern, die eine direkte Interaktion zwischen Leistungserbringer und Mensch beinhalten. Wenn sich Impfstoffe oder Medikamente noch in der Erprobung befinden oder noch nicht vollständig getestet sind, ist das Problem, Gegenstand eines Experiments zu sein, ebenfalls real. Es besteht die klare Absicht, das CEPI-»100-Tage«-Impfprogramm anzuwenden, das zwangsläufig keine aussagekräftigen Sicherheits- oder Wirksamkeitsstudien innerhalb dieser Zeitspanne erbringen kann.

Eine erzwungene Untersuchung oder Medikation ist unethisch, es sei denn, der Empfänger ist geistig nicht in der Lage, den Anweisungen Folge zu leisten oder sie abzulehnen, wenn er Informationen erhält. Die Erzwingung der Zustimmung, um Zugang zu etwas zu erhalten, das nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als grundlegendes Menschenrecht gilt, würde eine Nötigung darstellen. Wenn dies nicht der WHO-Definition der Verletzung der Souveränität des Einzelnen und der nationalen Souveränität entspricht, dann müssen die Generaldirektion und ihre Unterstützer öffentlich erklären, welche Definition sie verwenden.

Der Pandemievertrag der WHO als Vehikel zur Übertragung von Souveränität

Der vorgeschlagene Pandemievertrag wird die Menschheit in eine neue Ära führen, die seltsamerweise um Pandemien herum organisiert ist: Präpandemie, Pandemie und Interpandemie. Eine neue Verwaltungsstruktur unter der Schirmherrschaft der WHO wird die IGV-Änderungen und damit verbundene Initiativen überwachen. Sie wird sich auf neue Finanzierungsanforderungen stützen, einschließlich der Fähigkeit der WHO, von den Ländern zusätzliche Mittel und Materialien zu verlangen und ein Versorgungsnetz zur Unterstützung ihrer Arbeit in gesundheitlichen Notfällen zu betreiben (Artikel 12):

Im Falle einer Pandemie Echtzeit-Zugang der WHO zu mindestens 20% (10% als Spende und 10% zu für die WHO erschwinglichen Preisen) der Produktion sicherer, wirksamer und effektiver pandemiebezogener Produkte zur Verteilung auf der Grundlage der Risiken und Bedürfnisse der staatlichen Gesundheitsverwaltung, unter der Voraussetzung, dass jede Vertragspartei, die über Produktionsanlagen verfügt, die pandemiebezogene Produkte in ihrem Hoheitsgebiet herstellen, alle erforderlichen Schritte unternimmt, um die Ausfuhr solcher pandemiebezogener Produkte gemäß den zwischen der WHO und den Herstellern zu vereinbarenden Zeitplänen zu erleichtern.

Und Artikel 20 (1):

… anderen Vertragsparteien auf Ersuchen Unterstützung und Hilfe zu leisten, um die Eindämmung der Verbreitung [von Krankheitserregern] an der Quelle zu erleichtern.

Die gesamte Struktur wird durch einen neuen, von der derzeitigen WHO-Finanzierung getrennten Geldstrom finanziert – eine zusätzliche Forderung an die Steuerzahler gegenüber den derzeitigen nationalen Verpflichtungen (Artikel 20 (2)). Die Finanzierung wird auch eine Dotation aus freiwilligen Beiträgen »aller relevanten Sektoren, die von der internationalen Arbeit zur Stärkung der Pandemievorbereitung, -vorsorge und -reaktion [PPP] profitieren« sowie Spenden von philanthropischen Organisationen umfassen (Artikel 20 (2)b).

Derzeit entscheiden die Länder über die Auslandshilfe auf der Grundlage ihrer nationalen Prioritäten, abgesehen von den begrenzten Mitteln, die sie Organisationen wie der WHO im Rahmen bestehender Verpflichtungen oder Verträge zur Verfügung stellen. Der vorgeschlagene Vertrag ist nicht nur insofern bemerkenswert, als es den Betrag, den die Länder aufgrund vertraglicher Verpflichtungen bereitstellen müssen, erheblich erhöht, sondern auch, weil es eine parallele, von anderen Prioritäten im Krankheitsbereich losgelöste Finanzierungsstruktur einführt (ganz im Gegenteil zu früheren Ideen zur Integration der Gesundheitsfinanzierung). Außerdem wird einer externen Gruppe, die nicht direkt rechenschaftspflichtig ist, die Macht gegeben, weitere Mittel zu fordern oder zu erwerben, wann immer sie es für notwendig hält.

In einem weiteren Eingriff in das, was normalerweise in die rechtliche Zuständigkeit der Nationalstaaten fällt, wird der Vertrag von den Ländern verlangen (Artikel 15), »verschuldensunabhängige Entschädigungsmechanismen für Impfschäden« einzurichten, die den Pharmaunternehmen eine wirksame Immunität für Schäden verleihen, die den Bürgern durch die Verwendung von Produkten entstehen, die von der WHO im Rahmen einer Notfallzulassung empfohlen werden, oder von denen die Länder sogar verlangen, dass sie für ihre Bürger vorgeschrieben werden.

Wie für die Machthaber zunehmend akzeptabel, werden die ratifizierenden Länder zustimmen, das Recht der Öffentlichkeit einzuschränken, sich gegen die Maßnahmen und Forderungen der WHO bezüglich eines solchen Notfalls zu wehren (Artikel 18):

… und Bekämpfung von falschen, irreführenden, verfälschenden oder desinformierenden Informationen [misinformation and disinformation], auch durch wirksame internationale Zusammenarbeit und Kooperation.

Wie wir bei der COVID-19-Reaktion gesehen haben, kann die Definition von irreführenden Informationen von politischer oder kommerzieller Zweckmäßigkeit abhängen, und sachliche Informationen über die Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen und die orthodoxe Immunologie einschließen, die den Verkauf von »Gesundheitsprodukten« beeinträchtigen könnten. Deshalb legen offene Demokratien so großen Wert auf den Schutz der freien Meinungsäußerung, selbst auf die Gefahr hin, dass diese manchmal irreführend ist. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklären sich die Regierungen bereit, diesen Grundsatz in Bezug auf ihre eigenen Bürger aufzugeben, wenn sie von der WHO dazu aufgefordert werden.

Der Geltungsbereich des vorgeschlagenen Vertrags (und der IGV-Änderungen) geht über Pandemien hinaus und erweitert den Bereich, in dem eine Übertragung von Entscheidungsbefugnissen verlangt werden kann, erheblich. Andere Bedrohungen für die Gesundheit, wie z. B. Klimaveränderungen, können nach dem Ermessen der Generaldirektion zu Notfällen erklärt werden, wenn, wie empfohlen, breite Definitionen von »One Health« angenommen werden.

Es fällt schwer, sich ein anderes internationales Instrument vorzustellen, bei dem derartige Verfügungsmacht über nationale Ressourcen an eine nicht gewählte externe Organisation übertragen wird, und es fällt noch schwerer, sich vorzustellen, wie dies als etwas anderes als ein Verlust von Souveränität angesehen werden kann. Die einzige Rechtfertigung für diese Behauptung scheint zu sein, dass der Entwurf des Vertrags auf der Grundlage von Täuschung unterzeichnet werden soll – dass also nicht die Absicht besteht, es anders zu behandeln denn als ein irrelevantes Stück Papier oder etwas, das nur für weniger mächtige Staaten gelten soll (d.h. als ein kolonialistisches Instrument).

Werden die Gesundheitsrichtlinien und der Pandemievertrag rechtsverbindlich sein?

Beide Texte sollen rechtsverbindlich sein. Die IGV haben bereits einen solchen Status, so dass die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen auf die Notwendigkeit einer neuen Annahme durch die Länder komplizierte Fragen der nationalen Rechtsprechung aufwerfen. Derzeit gibt es einen Mechanismus zur Ablehnung neuer Änderungen. Wenn jedoch nicht eine große Zahl von Ländern aktiv ihren Widerspruch und ihre Ablehnung zum Ausdruck bringt, wird die Verabschiedung der gegenwärtig veröffentlichten Fassung vom Februar 2023 wahrscheinlich zu einer Zukunft führen, die von den ständigen Risiken des Lockdown- und Lockstep-Diktats der WHO überschattet wird.

Die vorgeschlagene Pandemie-Vereinbarung soll außerdem eindeutig rechtsverbindlich sein. Die WHO erörtert dieses Thema auf der Website des Internationalen Verhandlungsgremiums (INB), das an dem Text arbeitet. Die gleiche rechtsverbindliche Absicht wird in der Erklärung der G20-Staats- und Regierungschefs auf Bali im Jahr 2022 ausdrücklich bekundet:

Wir unterstützen die Arbeit des zwischenstaatlichen Verhandlungsgremiums (INB), das ein rechtsverbindliches Instrument entwerfen und aushandeln wird, das sowohl rechtsverbindliche als auch nicht rechtsverbindliche Elemente zur Stärkung der Pandemievorsorge enthalten sollte …

Dies wird in der Erklärung der G20-Staats- und Regierungschefs in Neu-Delhi 2023 wiederholt:

… ein ehrgeiziges, rechtsverbindliches WHO-Übereinkommen, eine Übereinkunft oder andere internationale Instrumente zur Pandemievorbereitung, -vorsorge und -reaktion [PPP] (WHO CA+) bis Mai 2024.

Und durch den Rat der Europäischen Union:

Eine Konvention, ein Vertrag oder ein anderes internationales Instrument ist nach internationalem Recht rechtsverbindlich. Ein im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedeter Vertrag über Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion würde es den Ländern rund um den Globus ermöglichen, die nationalen, regionalen und globalen Kapazitäten und die Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Pandemien zu stärken.

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) haben bereits einen völkerrechtlichen Status.

Während sie diesen Status anstreben, bestehen WHO-Beamte, die das vorgeschlagene Abkommen zuvor als »Vertrag« bezeichnet hatten, nun darauf, dass keines der beiden Instrumente die Souveränität berührt. Die Andeutung, dass es die Vertreter der Staaten auf der Weltgesundheitsversammlung sind, die der Übertragung zustimmen werden, und nicht die WHO, ist eine Nuance, die für die Behauptungen der WHO in Bezug auf ihre späteren Auswirkungen irrelevant ist. Die Position der WHO wirft die Frage auf, ob ihre Führung wirklich nicht weiß, was vorgeschlagen wird, oder ob sie aktiv versucht, die Länder und die Öffentlichkeit in die Irre zu führen, um die Wahrscheinlichkeit einer Zustimmung zu erhöhen. In der neuesten Fassung vom 30. Oktober 2023 sind 40 Ratifizierungen erforderlich, damit das künftige Abkommen in Kraft treten kann, nachdem zwei Drittel der Weltgesundheitsversammlung dafür gestimmt haben. Es bedarf also des Widerstands einer beträchtlichen Anzahl von Ländern, um dieses Projekt zum Scheitern zu bringen. Da es von mächtigen Regierungen und Institutionen unterstützt wird, dürften finanzielle Mechanismen wie Instrumente des IWF und der Weltbank sowie bilaterale Hilfen den Widerstand von Ländern mit niedrigerem Einkommen erschweren.

Folgen der Vernachlässigung der Souveränitätsfrage

Die entscheidende Frage in Bezug auf diese beiden WHO-Instrumente sollte nicht lauten, ob die Souveränität bedroht ist, sondern warum demokratische Staaten ihre Souveränität an eine Organisation abgeben, die (1) in erheblichem Maße privat finanziert wird und dem Diktat von Unternehmen und selbsternannten Philanthropen gehorchen muss, und die (2) von Mitgliedsstaaten mitregiert wird, von denen die Hälfte nicht einmal behauptet, offene repräsentative Demokratien zu sein.

Wenn es tatsächlich stimmt, dass die Regierungen ohne Wissen und Zustimmung ihrer Völker wissentlich auf ihre Souveränität verzichten und sich dabei auf falsche Behauptungen der Regierungen und der WHO stützen, dann hat dies äußerst schwerwiegende Folgen. Das würde bedeuten, dass die Staats- und Regierungschefs direkt gegen die Interessen ihres Volkes (oder ihres Landes) und zur Unterstützung externer Interessen arbeiten würden. Die meisten Länder haben spezielle Grundgesetze, die sich mit solchen Praktiken befassen. Es ist also sehr wichtig, dass diejenigen, die diese Projekte verteidigen, entweder ihre Definition von Souveränität und demokratischem Prozess erläutern oder ausdrücklich die Zustimmung der Öffentlichkeit einholen.

Die andere Frage, die gestellt werden muss, ist, warum Gesundheitsbehörden und Medien die Zusicherungen der WHO über die harmlose Natur der Pandemieinstrumente wiederholen. Die WHO betont, dass Behauptungen über eingeschränkte Souveränität »Fehlinformationen« oder »Desinformationen« seien, von denen sie andernorts behauptet, sie seien große Todesursachen für die Menschheit. Während solche Behauptungen einigermaßen lächerlich sind und offenbar dazu dienen, Andersdenkende zu verunglimpfen, ist die WHO eindeutig schuldig an dem, was sie für ein solches Verbrechen hält. Wenn ihre Führung nicht nachweisen kann, dass ihre Behauptungen bezüglich dieser Pandemie-Instrumente nicht absichtlich irreführend sind, scheint ihre Führung aus ethischen Gründen zum Rücktritt gezwungen zu sein.

Die Notwendigkeit einer Klärung

Die WHO führt drei große Pandemien im vergangenen Jahrhundert auf – Grippeausbrüche in den späten 1950er- und 1960er-Jahren und die COVID-19-Pandemie. Die ersten beiden töteten weniger Menschen, als heute jährlich an Tuberkulose sterben, während die gemeldeten Todesfälle durch COVID-19 nie das Ausmaß von Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen erreichten und in Ländern mit niedrigem Einkommen im Vergleich zu endemischen Infektionskrankheiten wie Tuberkulose, Malaria und HIV/AIDs fast bedeutungslos blieben. Kein anderer von der WHO erfasster Nicht-Grippe-Ausbruch, der der Definition einer Pandemie entspricht (z. B. rasche Ausbreitung eines Erregers, der normalerweise keinen nennenswerten Schaden anrichtet, über internationale Grenzen hinweg für eine begrenzte Zeit), hat insgesamt mehr Todesfälle verursacht als einige Tage Tuberkulose (etwa 4.000 pro Tag) oder mehr verlorene Lebensjahre als einige Tage Malaria (etwa 1.500 Kinder unter fünf Jahren pro Tag).

Wenn also unsere Behörden und ihre Anhänger in der staatlichen Gesundheitsverwaltung tatsächlich überzeugt sind, dass Befugnisse, die derzeit in der nationalen Gerichtsbarkeit liegen, auf der Grundlage der festgestellten Schäden an externe Stellen übertragen werden sollten, wäre es am besten, eine öffentliche Diskussion darüber zu führen, ob dies eine ausreichende Grundlage dafür ist, demokratische Ideale zugunsten eines eher faschistischen oder anderweitig autoritären Ansatzes aufzugeben. Schließlich geht es hier um die Einschränkung grundlegender Menschenrechte, die für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich sind.

Erstveröffentlichung: Why Does the WHO Falsely Claim it is Not About to Seize States’ Sovereignty? 12. Dezember 2023 – Daily Sceptic.


Zur Vertiefung des Themas:

Zuviel Macht für die WHO? Teil 1

Diese Frage beantwortet Rechtsanwalt Philipp Kruse in vier hoch komplexen Interviews. Er geht auf die juristischen Aspekte der neuen WHO-Vertragswerke ein und legt dar, wie massiv die Grundrechte eingeschränkt werden könnten. Im Gespräch mit Antje Maly-Samiralow.

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Zuviel Macht für die WHO? Teil 2

Was ist Gegenstand des Pandemievertrages? Warum bedarf es eines Pandemievertrages zusätzlich zu den IGV? Wer verhandelt diese Vertragswerke, die im Pandemiefall maßgeblich über die Grundrechte der Weltbevölkerung entscheiden? Welchen Einfluss können Klimawandel, Artenvielfalt und landwirtschaftliche Nutzung künftig auf die Ausrufung einer Pandemie nehmen? Diese und weitere Fragen erörtert Rechtsanwalt Philipp Kruse in Teil 2 der Interview-Serie zum WHO-Komplex.

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Zuviel Macht für die WHO? Teil 3

In Teil 3 der Interview-Serie geht Rechtsanwalt Philipp Kruse auf die Folgen der Informations-Zensur und das Informations-Monopol der WHO ein, die sowohl die wissenschaftliche Debatte als auch die Rechtsprechung beeinflussen werden. Weitere Aspekte dieses Gesprächs betreffen die Folgen der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitssektor, die Übernahme der bereits bestehenden EU-Architektur zur digitalen Verifizierung personenbezogener Daten wie Impfstatus, Teststatus, Genesungsstatus durch die WHO und der sich daraus ableitenden Frage, ob dadurch der Weg zu einem umfassenden Social Scoring nach chinesischem Vorbild geebnet wird? Darüber hinaus verweist Philipp Kruse auf die wirtschaftlichen Interessen der Pharmaindustrie, die durch die bis dato veröffentlichten Vertragsbestandteile des Pandemievertrages sowie der novellierten IGV Gehör finden. Die Kosten tragen die Mitgliedsstaaten, konkret die steuerzahlende Bevölkerung.

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Zuviel Macht für die WHO? Teil 4

Im letzten Teil der Interview-Serie zum WHO-Komplex legt Rechtsanwalt Philipp Kruse die Möglichkeiten des Souveräns dar, die Ratifizierung der angebahnten Vertragswerke und die damit einhergehenden Infragestellungen der Grundrechte zu verhindern:

»Wir sind im Zentrum der verfassungsrechtlichen Diskussion …«
»Wir müssen die Parlamentarier an ihre Verantwortung erinnern …«
»Es müssen Mittelstandsvereinigungen aufwachen … «

Sein Fazit: Es geht nur über die Schaffung von Öffentlichkeit. Kein Mensch würde den Vertragswerken der WHO zustimmen, wüsste er oder sie um deren Inhalt und potentielle Konsequenzen für das jeweils eigene Leben und das der jeweils eigenen Familie. Das gilt auch für Politiker, auf lokaler und Bundesebene. Im Mai 2024 wird über den Pandemievertrag und die novellierten IGV abgestimmt; in einem halben Jahr. Die Zeit läuft.

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