Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Zuletzt aktualisiert am 5. Januar 2024.

Wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden am 10. Dezember 2023 in Karlsruhe rund 600 Strafanzeigen gegen Personen des öffentlichen Lebens eingereicht. Sie richten sich gegen 568 Mitglieder des Bundestages, 15 Mitglieder des Bundesrates, den Bundespräsidenten und acht Verfassungsrichter. Allen gemeinsam ist, dass sie sich zwischen Dezember 2021 und April 2022 für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen bzw. diese für verfassungskonform erklärt haben.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Ralf Ludwig bei der Pressekonferenz des ZAAVV am 10. Dezember 2023 in Karlsruhe

Bei einer Pressekonferenz des ZAAVV[1] wurden die Strafanzeigen und die mit ihnen verfolgten Zielsetzungen vorgestellt. An ihr nahmen teil: Michael Brunner (RA, Österreich), Beate Bahner (RA, Deutschland), Monika Jiang (Allgemeinmedizinerin, Deutschland), Lars Hünich (AfD, Corona-Untersuchungsausschuss Brandenburg), Claudio Zanetti (RA, Schweiz), Ralf Ludwig (RA, Gründer ZVVAA). Der Pressekonferenz ging eine Demonstration mit rund 6.000 Teilnehmern voraus, die durch Karlsruhe zog. Die Auftakt- und Schlusskundgebung fand auf dem Platz der Menschenrechte statt. Der 10. Dezember ist der internationale Tag der Menschenrechte.

Empfänger der Strafanzeigen ist der Generalbundesanwalt. Sollte dieser nicht tätig werden oder die Anzeigen abweisen, ist der Gang zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag bereits geplant. Ähnliche, koordinierte Vorstöße werden auch in anderen europäischen Ländern unternommen.

Die Pressekonferenz

Es folgt hier ein (redigiertes) Transskript der Redebeiträge von Claudio Zanetti und Ralf Ludwig zur Pressekonferenz.

Claudio Zanetti: Guten Abend, geschätzte Damen und Herren. Wenn ich jetzt dann gleich in den Zug steigen und nach Zürich fahren werde, dann werde ich das mit einem Gefühl der Dankbarkeit und der Befriedigung tun. Dankbar, weil ich einen großartigen Tag erlebt habe und befriedigt, weil ich überzeugt bin, wir haben das Richtige getan. Gerade auch der [vorausgegangene] Blick [von Michael Brunner und Beate Bahner] in die nächste Geländekammer WHO zeigt, wie wichtig es ist, aufgrund klarer Grundsätze zu politisieren.

Ralf Ludwig hat nämlich festgestellt und in seiner Klageschrift auch sehr gut nachvollziehbar dargelegt, dass die Regierenden mit uns Dinge getan haben, die sie nicht hätten tun dürfen. Sie haben mit der Würde des Menschen gespielt. Der Satz: »Die Würde des Menschen ist unantastbar« sagt sich so einfach; aber dieser Satz steht nicht umsonst an der ersten Stelle des Grundgesetzes, auf das alle so stolz sind. In Deutschland heißt es ja immer: der verlässt den Boden des Grundgesetzes usw., um jemanden abzustrafen. Aber wenn eine Regierung sagt, wir töten jetzt 10 um 1000 zu retten, dann ist es die Regierung, die den Boden des Grundgesetzes verloren hat und dafür müssen wir sie haftbar machen. Das ist eine ganz einfache Geschichte.

Es wurde heute hier sehr viel Gescheites gesagt von Regeln und WHO und viele juristische Überlegungen wurden dazu angestellt. Aber es geht um etwas sehr Einfaches, Grundsätzliches.

Darf die Regierung tun, was sie getan hat? Wir haben auch dazu übrigens eine Rechtsprechung. Wir haben heute auch von Frau Bahner gehört, dass es da ganz viele kluge Urteile gibt vom Verfassungsgericht, aus einer Zeit, als die Richter noch den Mut hatten zu denken und vernünftige Entscheidungen zu fällen. Zum Beispiel haben die Richter es dem Bundestag verboten, ein Flugzeug abzuschießen, das von Terroristen entführt wurde und das auf ein Fußballstadion mit vielen Leuten zusteuert. Das mag im Einzelfall, wenn ein Kommandant den Abschuss befiehlt, ein anderes Problem sein. Aber wenn der Staat grundsätzlich sagt: In einem solchen Fall gilt das Leben der Leute im Flugzeug weniger als das der Leute im Stadion, geht das nicht. Das Verfassungsgericht hat das entschieden und wir sollten jetzt einfach auf dieser Basis bleiben: Nein, ihr dürft das nicht, ihr dürft nicht mit Menschenleben spielen. Auch wenn wir jetzt weiter denken an die WHO, müssen wir uns nicht mehr die Frage stellen, sind jetzt diese Menschenrechte ein kategorischer Imperativ, an den sich alle rechtsanwendenden Behörden und auch die rechtsetzenden Behörden halten müssen oder ist das einfach eine Knet- und Spielmasse der Mächtigen? Um das geht es.

Wenn ein Bundeskanzler sagt: Es gibt keine roten Linien mehr, dann haben wir im Grunde einen Putsch. Denn unser Grundgesetz – hier in Deutschland ist es das Grundgesetz, bei uns in der Schweiz ist es eine Verfassung oder man kann auch die Menschenrechtskonvention oder was immer nehmen oder den Katalog der Menschenrechte –, das ist nichts anderes als eine rote Linie und wir müssen die Regierenden und die Mächtigen dazu zwingen, Stellung zu nehmen: Nehmen sie diese roten Linien ernst oder fangen sie an, zu relativieren? Insbesondere die Würde des Menschen ist viel zu ernst, viel zu wichtig, als dass wir sie den Regierenden überlassen können.

Ralf Ludwig: Ich habe heute 592 Strafanzeigen beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof eingereicht. Betroffen sind 568 Bundestagsabgeordnete – 570 haben am 10. Dezember 2021 für die »einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht« (es wird ja immer bezeichnet als »einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht«, tatsächlich haben diejenigen, die das Gesetz eingebracht haben, in dem Entwurf von einer »Impfpflicht gesprochen« – sie wussten, was sie da taten – es war keine »einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht«, sondern eben de facto war es eine Impfpflicht, was auch das Bundesverfassungsgericht nicht bestritten hat) – 570 Abgeordnete des Bundestages: zwei davon sind inzwischen verstorben, deswegen sind es noch 568.

Am gleichen Tag – das Gesetz ist am 6. Dezember 2021 in den Bundestag eingebracht worden – hat die Abgeordnete Frau Dr. Baum eine mutige Rede gehalten; sie musste sie von der Tribüne aus halten, nachdem sie auf diese verbannt worden war, weil sie keine Maske getragen hat – das darf man auch nicht vergessen – ein Abgeordneter mit einem freien Mandat wurde mehrfach aufgefordert, die Maske auch über die Nase zu ziehen (jeder der auf einer Demo war, kennt das): Ziehen sie die Maske über die Nase! Die von den Grünen waren nicht so nett, die haben sie geduzt – die Zwischenrufe der Grünen und der anderen Parlamentarier sind auch dokumentiert, wie diese Frau Baum und auch andere beschimpft worden sind, weil sie die Maske nicht richtig tragen wollten – das sind alles historische Dokumente.

Wenn wir uns heute historische Dokumente von vor 30, 40, 50 Jahren angucken, wie die da miteinander umgegangen sind, wenn wir uns das angucken und sagen das ist unvorstellbar – das Schöne ist, es ist alles stenographiert und diese Dokumente werden sich in 30 Jahren andere Menschen angucken, Historiker vielleicht, und sagen, das können wir uns gar nicht vorstellen, was in der Bundesrepublik Deutschland los war – alleine diese Stimmung im Bundestag, wenn man die aufnimmt – am 6. Dezember ist dieses Gesetz eingebracht worden, am 6. Dezember! – am 10. Dezember ist es in dritter Lesung beschlossen worden. Das heißt, für eine Frage der verpflichtenden Aufnahme einer Substanz in den Körper hat der Deutsche Bundestag sich 3 Tage Zeit genommen, 3 Tage! Wo will man da sich wirklich informiert haben?

Ein Politiker hat die Pflicht, nicht zu fragen, schützt das, was ich tue, sondern die Pflicht, zu fragen, schädigt das, was ich tue? Und dann muss er sich doch informieren! Es ist ja so – wir brauchen doch darüber nicht streiten – es war ein bedingt zugelassener Impfstoff zu der damaligen Zeit. Es gab eine Diskussion und die haben die Politiker natürlich wahrgenommen, weil es ja immer wieder Anfragen gab – es gab immer wieder Anfragen, ob wir Querdenker denn Verfassungsfeinde wären –, das heißt also, die Politiker haben sich ja mit dem beschäftigt, was wir gesagt haben, die wussten, was draußen gesprochen wurde, die hatten natürlich auch von den Demonstrationen mitbekommen – gerade im Corona-Untersuchungsausschuss kriegt man das jetzt mit; die haben natürlich auch das Paul Ehrlich Institut und das Robert Koch Institut gefragt. Wenn man den Lothar Wieler beim Untersuchungsausschuss gesehen hat, wie er da sagt: Wir vom RKI, wir haben nur Empfehlungen gemacht, das Ganze waren die Politiker, wir waren das gar nicht. Jetzt geht es nämlich los, jetzt geht das Schwarze-Peter-Spiel los. Wer war eigentlich verantwortlich? Und ja: verantwortlich waren die Politiker, denn die haben ihre Hand gehoben, sie haben namentlich abgestimmt über diese einrichtungsbezogene Impfpflicht und am 6. Dezember ist es eingebracht worden und am 10. Dezember in dritter Lesung darüber entschieden worden.

Am gleichen 10. Dezember hat der Bundesrat darüber gesprochen und in der Bundesratssitzung am 10. Dezember, wo es um die einrichtungsbezogene Impfpflicht ging, haben zwei Personen geredet: Martin Dullig aus Sachsen und Volker Bouffier, damals noch hessischer Ministerpräsident, und die haben sich im Wesentlichen – es ging um die einrichtungsbezogene Impfpflicht, also die Impfpflicht für Menschen im Gesundheitswesen, es sind etwa sechseinhalb Millionen Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, es ging darum, sie zu verpflichten, sich impfen zu lassen. Das heißt, sich zu verpflichten, eine Substanz in ihren Körper aufzunehmen – und laut Bundesratsplenarprotokoll geht Herr Dullig an das Rednerpult und er redet darüber, dass einen Tag vorher ein Mob zu der Frau Köpping – das ist, glaube ich, die Sozialministerin – nach Hause gezogen sein soll und vor ihrem Haus protestiert hat. Das heißt, die Diskussion im Bundesrat ging nicht um die Frage: zwingen wir hier einem großen Teil unserer Bevölkerung etwas auf, was diese Menschen möglicherweise schädigt, sondern man hat sich als Politiker darüber empört, dass Menschen einen Protestzug vor das Wohnhaus dieser Politikerin gemacht haben. Das ist im Plenarprotokoll enthalten. Es ist eine Entscheidung über das Leben, über die Gesundheit anderer Menschen und man diskutiert gar nicht über die Frage, was man hier eigentlich macht und man sagt sich nicht: mein Gott, ist das möglicherweise ein Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, ist das möglicherweise ein Eingriff in das Grundrecht auf Leben, ist es möglicherweise ein Verstoß gegen die Würde des Menschen? – nein, man diskutiert über die Frage, das es ganz schlimm war und man müsse jetzt, sonst würde die AfD noch stärker werden, man müsse jetzt endlich dagegenhalten. Das ist die Denkweise der Politiker.

Wenn man sich dann die Diskussion im Hauptausschuss ansieht – der Hauptausschuss tagt immer vorher und diskutiert über ein Gesetz und macht dann noch mögliche Veränderungen – in dem Hauptausschuss wurden sogenannte Experten gehört, diese Experten sind verschiedene Verbände, der Verband der Virologen, der Verband der Hausärzte, der Verband der Apotheker, der Verband der Hausärzte – die einzige Kritik an diesem Gesetz war, dass mit ihm auch die Apotheker impfen durften und da hat man gesagt, es kann doch nicht sein, dass die auch impfen dürfen, das darf doch nur ein Hausarzt machen – das war die Diskussion. Ansonsten wurde darüber geredet, dass nicht genug Geld zur Verfügung gestellt wurde. Die Linke hat sich im Wesentlichen der Abstimmung enthalten, mit der Begründung, wir müssen erstmal dafür sorgen, dass die Pflegekräfte, die sich so aufgeopfert haben, mehr Geld bekommen. Das heißt, sie haben sich eigentlich nicht der Impfpflicht verweigert, sondern sie haben gefordert, dass neben der Impfpflicht das Pflegepersonal nun auch noch sozial abgesichert wird. Ein typisch linkes Thema also.

Wenn man sich das mal durchguckt: es wurden die typischen politischen Debatten geführt. Keiner hat sich um die Menschen gekümmert, denn dieser Stoff, der eine bedingte Zulassung hat, von dem man ja definitiv nicht weiß, wie er wirkt, also mindestens nicht wusste, wie er wirkt, was ja nicht stimmte, weil im Sicherheitsbericht des Paul Ehrlich Instituts vom 26. Oktober 2021, also direkt vor der Abstimmung, wurde schon von Todesfall-Verdachtsmeldungen geredet, da wurde schon gesagt, wir haben eine Todesfall-Verdachtsmeldung auf 50.000 Impfungen – es war bekannt, auch das war klar, und man hat darüber nicht gesprochen.

Es gab genau zwei Wortmeldungen zu diesem Thema und das war eine FDP-Abgeordnete, die sagte, wir müssen diese Impfpflicht machen, weil wir wissen ja, in 99,98% der Fälle gibt es keine schweren Nebenwirkungen – das stimmt möglicherweise, aber in 0,02% der Fälle gibt es schwere Nebenwirkungen. 0,02% der Menschen: derjenige, der die schwere Impfnebenwirkung hat, für den ist es nicht selten, für den ist es ein ganzes Leben und derjenige, der daran stirbt, der ist nicht eine statistische Größe, das ist ein echter Mensch und wir dürfen nicht unterscheiden zwischen wertem und unwertem Leben, das ist der Bogen zu dieser Strafanzeige, das ist, das was der Kollege Claudio Zanetti gesagt hat. Der Staat darf keinen Menschen töten. Wir sagen immer, er darf keinen unschuldigen Menschen töten. Aber in Europa darf er auch keinen Menschen töten. In Europa dürfen wir nicht mal schuldige Menschen töten, weil bei uns die Todesstrafe abgeschafft ist; und der einzige Fall, wo man einen schuldigen Menschen töten darf, ist im Rahmen einer Todesstrafe. Die gibt es bei uns nicht. Unsere Gesellschaft in Europa hat sich darauf verständigt. Der Staat darf keinen Menschen, insbesondere keinen Unschuldigen töten und wenn der Staat es zulässt, dass ein Impfstoff pflichtweise – das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, diese Impfpflicht ist ein zielgerichteter, mittelbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, also, das Bundesverfassungsgericht hat nicht mal gesagt: Nein, nein, das ist ja gar kein Eingriff und das ist ja letztlich nur freiwillig und die Leute können ja auch ihren Job bleiben lassen, nein, das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gesagt, das ist schon relativ hart, was diejenigen, die im Gesundheitsbereich sind, da trifft, wenn sie diese Impfung nicht akzeptieren; und sie haben auch gesagt, ja, und wir wissen, dass es sogar auch Menschen geben kann, die sterben können, aber wir müssen eine Abwägung machen.

Es gibt über das Leben keine Abwägung! Das ist die rote Linie! Der Staat hat nicht das Recht, darüber zu entscheiden, dass es wertes und unwertes Leben gibt. Der Staat kann nicht sagen, 0,02% nehmen wir hin. Wir nehmen das nicht hin! Und eine Kollegin von mir [Katrin Gierhake] hat im Cicero jetzt gerade einen wunderbaren Aufsatz geschrieben und sie hat gesagt, es gibt zwei Begriffe, die wir uns merken müssen; das eine: eine Pandemie, selbst wenn es eine Pandemie ist, ist ein Unglück, das andere ist menschengemacht und Unrecht und wir müssen immer zwischen Unglück und Unrecht unterscheiden. Ein Unglück können wir nicht verhindern, wir können alles machen dafür, es abzumildern. Wenn es eine Pandemie gibt, dann können wir Krankenhäuser bauen, dann können wir Ärzte besorgen, dann können wir Pflegeschlüssel verändern, dann können wir Pflegekräfte ranschaffen und dann können wir Überstunden besser bezahlen, dann können wir auch Medikamente entwickeln, auch Medikamente meinetwegen bedingt zulassen, dann können wir auch da möglicherweise über Hürden gehen, über die wir sonst nicht gehen würden – aber es muss immer freiwillig sein. Die letzte Grenze, die wir nicht überschreiten dürfen, ist, dass wir Menschen dazu zwingen, ein Mittel in ihren Körper aufzunehmen, das sie möglicherweise tötet und wenn es nur ein seltener Fall ist. Kein einziger Mensch – und das sagt das Völkerstrafgesetzbuch –, das Völkerstrafgesetzbuch redet genau von einem Menschen – es steht nämlich dort drinnen in Paragraph 7 – wer in einem systematischen und ausgedehnten Angriff auf eine Zivilbevölkerung einen Menschen tötet – es reicht einer aus – ein Mensch – da steht nicht drin, 100 oder 10 oder so und so viele Menschen, es steht nicht eine Mehrzahl drin: wer in einem systematischen oder ausgedehnten Angriff auf eine Zivilbevölkerung einen Menschen tötet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft; wer einen Menschen schwer an seiner Gesundheit schädigt – das ist Nummer 8 – wird mit 5 Jahren Gefängnis bestraft. Das steht da so drin. In dem Völkerstrafgesetzbuch, was ja aus dem internationalen römischen Statut abgeleitet ist, geht es klar nur um den Angriff und wenn dieser Angriff dazu führt, dass auch nur ein Mensch stirbt oder ein Mensch in seiner Gesundheit verletzt wird, dann ist es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und wenn dann jetzt viele Leute kommen und sagen, wir haben das mit vielen Juristen durchdiskutiert: Ja, was ist denn ein Angriff ? Der Internationale Strafgerichtshof hat zum Thema Ruanda gesagt, ein Angriff ist es auch dann, wenn Menschen wie in der Apartheid oder apartheidähnlich unterdrückt werden, wenn so viel Druck auf sie ausgeübt wird, gesellschaftlicher Druck auf sie ausgeübt wird, dass sie zum Beispiel Teile ihrer Grundrechte verlieren. Als wir diese 2G-Regelungen hatten, als wir die 3G-Regelungen hatten, ging doch immer diese Diskussion: Ist das eigentlich Apartheid oder ist das wie Apartheid? Es sind Teile der Gesellschaft ausgegrenzt worden. Ich durfte, weil ich keinen Impfnachweis hatte, während des Weihnachtsmarkts in Frankfurt nicht zum Karstadt zum Pinkeln gehen, ich durfte nicht rein auf die Toilette, weil man mir gesagt hat, ich hätte keinen Nachweis, dass ich geimpft bin. Das ist eine Ausgrenzung und nach den Kriterien des Internationalen Strafgerichtshofs ist es, wenn das staatlich geregelt ist, ein Angriff auf die Zivilbevölkerung.

Wir haben das ganz nüchtern durchsubsumiert, wir sind Juristen – das ist völlig unemotional – wir haben das Ganze dem Generalbundesanwalt jetzt zur Prüfung vorgelegt. Es haben viele Anwälte, Richter und Staatsanwälte daran mitgearbeitet an dieser Strafanzeige, wir haben sie sauber durchsubsumiert. Wir haben auch zu dem Thema der Indemnität Stellung genommen. Indemnität heißt, ein Abgeordneter darf für sein Abstimmungsverhalten nicht verurteilt werden, nicht strafverfolgt werden. Das kann aber nicht so gelten. Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD-Verbotsverfahren dazu auch eine Äußerung gemacht – wir Juristen nennen das so: man müsse immer die Normen des Grundgesetzes in praktischer Konkordanz gegeneinander auslegen und Artikel 46 Absatz 1, der sagt, ein Abgeordneter darf für sein Abstimmungsverhalten nicht strafrechtlich verfolgt werden, kann nicht meinen, dass ein Abgeordneter auch dann nicht verfolgt werden darf, wenn er gegen Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verstößt. So wird das immer ausgelegt in praktischer Konkordanz, weil das würde ja heißen, dass die Abgeordneten beschließen könnten, wir töten jetzt Menschen, wir suchen uns irgendwelche Menschen aus, wir sagen zum Beispiel, die größte Gefahr für dieses Land sind die Journalisten – nur als Beispiel – und machen dann ein Gesetz, das besagt, wir machen das und das mit Journalisten – das ist jetzt nur so ein blödes Beispiel – aber es ist … Na, sie lachen! Warum? Weil ihnen völlig klar ist, dass doch ein Parlament ein solches Gesetz niemals würde beschließen dürfen; wenn es das aber täte und dann sich darauf berufen würde – ja Moment, für unser Abstimmungsverhalten dürfen wir ja wohl nicht verurteilt werden oder strafrechtlich verfolgt werden, dann ist das Blödsinn. Es gäbe keine roten Linien mehr und diese Indemnität gibt es übrigens auf der Ebene des Internationalen Strafgerichtshofs nicht.

Der Generalbundesanwalt ist jetzt der erste Schritt. Wenn der Generalbundesanwalt nicht ermittelt, zum Beispiel, weil er sagt – es gibt tatsächlich juristische Stimmen, es gibt ernsthafte juristische Stimmen, die sagen, nein, die Indemnität gilt absolut, egal, was die Parlamentarier entscheiden, sie dürfen dafür nicht strafrechtlich verfolgt werden – dann mag das auf deutscher Ebene gelten. Dann muss der Generalbundesanwalt morgen sagen: Ich darf hier nicht ermitteln, weil Indemnität, jedenfalls nicht gegen die Parlamentarier, und dann darf ich nicht ermitteln – dann muss das Ganze sofort nach Den Haag, weil dann werden wir die Strafanzeige nach Den Haag weiterreichen, weil dann haben wir den Beleg dafür – Artikel 17 Internationales Römisches Statut –, dann haben wir den Beleg dafür, dass Deutschland nicht willens oder in der Lage ist, in dem Fall, wenn der Generalbundesanwalt sagt, ich würd ja gern, aber ich bin nicht in der Lage, weil wir haben die Indemnität – dann ist tatsächlich Den Haag zuständig, der Internationale Strafgerichtshof.

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Argumentarium zu den Strafanzeigen wegen des Verdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Das ZAAVV stellte zur Strafanzeige ein »Argumentarium« zur Verfügung, aus dem nun einige Auszüge folgen.

Getreu der Devise »tene rem, verba sequentur!« (»Beherrsche die Sache, dann folgen die Worte!« des Marcus Porcius Cato dem Älteren (234–149 v. Chr., römischer Staatsmann und Zensor) ist es notwendig, dass alle beteiligten Personen genau verstehen, worum es in der Strafanzeige geht, und wie zu argumentieren ist.

Worum geht es?

Covid-19 ist eine Infektionskrankheit, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird. Die Krankheitssymptome sind bei den meisten Personen leicht bis moderat.[2] Die COVID-19-Pandemie, auch Corona(virus)-Pandemie oder Corona(virus)-Krise, ist der weltweite Ausbruch der Infektionskrankheit COVID-19 (umgangssprachlich oft als »Corona« oder »COVID« abgekürzt).

Am 31. Dezember 2019 wurde der Ausbruch einer neuen Lungenentzündung mit noch unbekannter Ursache in Wuhan in China bestätigt. Am 30. Januar 2020 rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) angesichts der Ausbreitung und schnellen Zunahme der Infektionen mit dem Coronavirus 2019-nCoV eine internationale Gesundheitsnotlage aus.

Die Pandemie führte in vielen Ländern zu drastischen Auswirkungen. Die bisher verheerendste Pandemie des 21. Jahrhunderts wurde weltweit in großem Rahmen von den Medien begleitet. Sie ist ein Beispiel für die rasche Ausbreitung einer Infektionskrankheit in einer zunehmend vernetzten Welt.

Am 10. Mai 2020 gab die WHO folgende Empfehlungen ab:

  • regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife oder mit einer für die Handdesinfektion geeigneten Handwaschlotion waschen, oder mit einem Handdesinfektionsmittel auf Alkoholbasis benetzen;
  • mindestens 1 m Abstand zu anderen Personen halten;
  • überfüllte öffentliche Plätze meiden;
  • möglichst nicht Augen, Nase oder Mund berühren;
  • in die Armbeuge niesen oder husten bzw. in ein Taschentuch;
  • zu Hause bleiben, wenn man sich krank fühlt;
  • bei Fieber, Husten und Kurzatmigkeit einen Arzt konsultieren (vor Besuch zuerst anrufen);
  • auch bei milden Symptomen (wie z. B. leicht laufender Nase oder Kopfschmerzen) zu Hause bleiben

In der Folge überboten sich manche Staaten allerdings mit Maßnahmen, die teilweise schwerwiegende Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger hatten. Zu erwähnen sind unter anderem:

  • Lockdowns ganzer Volkswirtschaften
  • Einengung des gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und publizistischen Diskurses durch Zensurmaßnahmen und gezielte Einflussnahme auf Redaktionen und die Betreiber sozialer Medien.
  • Schulschließungen
  • Versammlungsverbote, die sogar Parlamente betrafen …
  • Besuchsverbote im Familienkreis
  • Maskentragzwang (in Deutschland waren sogar besonders teure Masken vorgeschrieben)
  • Reisebeschränkungen
  • Faktischer und einrichtungsbezogener Impfzwang und anderes mehr …

Im Folgenden wird vor allem auf Letzteres eingegangen, weil die Verletzung der körperlichen Integrität durch eine Injektion eines weitgehend ungeprüften Wirkstoffes auf Gentech-Basis einen besonders weitgehenden Eingriff in verfassungsmäßige Schutzrechte der Bevölkerung darstellt.

Die Anzeige basiert auf der Überzeugung, dass die Impfpflicht (explizit und implizit) die Würde des Menschen verletzt und darum verboten ist.

Worum geht es nicht?

Es geht hier nicht um die Frage der Wirksamkeit der zuvor erwähnten »Corona-Maßnahmen«. Nicht, weil deren weitgehende Wirkungslosigkeit mittlerweile offenkundig ist, sondern weil sie für unsere Argumentation irrelevant sind.

Es mag sogar sein, dass Richter und andere Verantwortungsträger tatsächlich von Furcht erfüllt im Dunkeln tappten, als sie weitgehende Entscheidungen fällten und alles durchwinkten, was ihnen die Politik vorlegte, doch rechtfertigt das nicht die teilweise Außerkraftsetzung der verfassungsmäßigen Ordnung. Gerade in Zeiten der Krise muss sich eine Verfassung als Fels in der Brandung erweisen! Andernfalls ist sie nutz- und wertlos.

Als Bundeskanzler Scholz für »Flexibilität« plädierte und zur Bewältigung der Coronapandemie rote Linien für aufgehoben erklärte, war das nichts Geringeres als ein Putsch. Dass Macht korrumpiert und ein Politiker nach noch mehr Macht strebt, ist wahrlich nichts Neues. Erschreckend ist allerdings, dass sich in Politik und (medialer) Öffentlichkeit kaum Widerstand regte. Immerhin sind die Verfassung, die Freiheits- und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und die Gewaltentrennung ihrem Wesen nach nichts anderes als rote Linien.

Es wäre Aufgabe des Verfassungsgerichtes gewesen, dem Staatsapparat seine Grenzen aufzuzeigen. Doch leider muss auch hier ein Totalversagen festgestellt werden.

Kurzargumentarium

  1. Jede Wertung von Menschenleben, und erst recht das gegenseitige Aufwiegen, durch Organe des Staates verletzt die Menschenwürde und ist darum unzulässig.
  2. Das Bundesverfassungsgericht und der europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben festgehalten, dass die Würde eines einzelnen Menschen selbst im Fall eines Notstandes für den gesamten Staat nicht angetastet werden darf.
  3. Die Unterscheidung in wertes und unwertes Leben verstößt gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit und ist darum unzulässig.
  4. Es ist unerheblich, ob die »Impfung« wirksam war oder nicht. Mit dem Inkaufnehmen von Toten und Verletzten wurde in unzulässiger Art und Weise ein kategorisches Verbot verletzt.
  5. Staatliche Organe können sich nicht unter Verweis auf »die Wissenschaft« oder unter Berufung auf eigenes Nichtwissen oder Angst aus der Verantwortung stehlen.
  6. Eine Impfpflicht stellt einen Eingriff in höchstpersönliche Rechte einzelner Menschen dar und ist darum unzulässig.
  7. »Die Achtung der Menschenwürde ist die Grundlage dieses Rechtsstaates. Der Verfassungsgeber hat sie bewusst an den Anfang der Verfassung gestellt.«[3]
  8. »Der Notstandsfall darf eben nicht die Stunde der Exekutive, er muss die Stunde der Bewährung des Parlaments und des mündigen Bürgers sein.« (Willy Brandt, SPD)[4]
  9. Wenn die Regierenden damit durchkommen, unter Berufung auf einen – realen oder behaupteten – Notstand Grund- und Freiheitsrechte nach Belieben einschränken zu können, werden sie ihre Hauptbeschäftigung künftig darin sehen, Notstände zu erfinden.
  10. Die in einer Verfassung verbrieften Grund- und Freiheitsrechte sowie der Grundsatz der Gewaltentrennung sind rote Linien, die nicht überschritten werden dürfen.
  11. Die Majestät des Rechts muss »politischen Notwendigkeiten« standhalten.
  12. Die für die Bekämpfung der Pandemie aufgewendeten Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Erfolg. Sie haben Staaten in wirtschaftliche Bedrängnis gebracht und die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger ins Unverantwortbare gesteigert.

Rechtsquellen (Auswahl)

  1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Art. 1 GG)
  2. Recht auf Leben (Art. 2 EMRK)
    1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
    2. Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
      1. jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
      2. jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
      3. einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.
  3. Verbot der Folter (Art. 3 EMRK)

»Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.«

  1. Recht auf Unversehrtheit (Art. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:

  1. die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten,
  2. das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben,
  3. das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen,
  4. das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.
  5. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. (Art. 2 GG)

Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichen Garantien verboten.

  1. »Der Staat hat von Verfassungswegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu ›bessern‹ oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen.« (BVerfGE 22, 180/219 f.; BayObLG FamRZ 1995, 510; BTDrucks 15/2494, S. 27f.)
  2. »Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. […]« (Art. 1 Nürnberger Kodex – 1947).

Hauptargument: Der Staat darf Menschenleben nicht gegeneinander aufwiegen!

1. Unwissenheit schadet

Die Corona-Protagonisten rechtfertigen ihre Untaten in erster Linie mit Verweis auf »die Wissenschaft«, wobei sie bewusst ausblenden, dass der der Wissenschaft inhärente Disput mit Diffamierung und Zensurmaßnahmen weitgehend abgewürgt und verhindert wurde. Weiter werden selbst sehr tiefgreifende Beschlüsse mit Unwissen entschuldigt, und schließlich wird immer wieder gerechtfertigt, die Maßnahmen – allen voran der real existierende Impfzwang – hätten Leben gerettet.

Dieser fatal falschen Prämissensetzung wollen und müssen wir mit Entschlossenheit entgegentreten, indem wir eine bisher kaum verwendete Argumentation aufnehmen:

Nicht einmal der Notstand des gesamten Staates rechtfertigt, was die Regierenden während »Corona« getan haben.[5]

2. Keine Gerechtigkeit ohne Rechtsgleichheit

Menschen schließen sich zu Gemeinwesen zusammen, weil sie sich davon einen besseren Schutz ihrer individuellen Bedürfnisse versprechen. Für diese Sicherheit opfern sie einen Teil ihrer Freiheit, allerdings nicht mehr als nötig.

Damit möglichst jedes Mitglied der Gemeinschaft in den Genuss dieses Rechts auf Selbstentfaltung kommt und nach seinem Glück streben kann, ist Freiheit gerecht zu verteilen. Darum ist die Rechtsgleichheit in einem Rechtsstaat zentral. Der Staat – Richter, Regierung und Verwaltung, aber auch der Gesetzgeber – hat alle, die dem Recht unterworfen sind, gleich zu behandeln.

Aus der jüdisch-christlichen Idee der »Gleichheit vor Gott«, die sich unter anderem aus der Gottebenbildlichkeit des Menschen (Genesis 1,26-28 EU) ergibt, entwickelten Staatstheoretiker und Philosophen wie John Locke (1632–1704) das Konzept des Naturzustands des Menschen und die mit diesem Zustand verbundenen Naturrechte. Als Gleichheitsprinzip bezeichnet man den naturrechtlichen Grundsatz, alle Menschen gleich zu behandeln, wenn eine Ungleichbehandlung sich nicht durch einen sachlichen Grund rechtfertigen lässt.

Der Anspruch auf Gleichbehandlung verlangt demnach, dass Rechte und Pflichten der Betroffenen nach gleichem Maßstab festgesetzt werden. Gleiches ist nach Maßgabe seiner Gleichheit gleich, Ungleiches nach Maßgabe seiner Ungleichheit ungleich zu behandeln.

Was Gesundheit und körperliche Unversehrtheit angeht, hat der Staat die Menschen, ohne jeden Zweifel gleich zu behandeln. Indem bewusst in Kauf genommen wurde, dass Menschen als Folge eines gesetzlich angeordneten medizinischen Eingriffs sterben oder körperlich Schaden nehmen können, wurde der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.

Es ist dabei unerheblich, dass die Folgen auch Zufallscharakter haben, es sich also nicht mit Sicherheit vorhersagen lässt, wen es treffen wird. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein derartiger Eingriff vor allem für alte und schwache Personen sowie für Menschen mit Vorerkrankungen fatal sein kann. Es dürfte in diesem Zusammenhang auch kein Zufall sein, dass rechtsmedizinische Institute in Europa – angeblich aus Personalmangel – weniger Obduktionen vornahmen.[6]

Es ist in höchstem Masse erschreckend und verwerflich, dass sich die Politik ausgerechnet in jenen zwei Ländern am weitesten zum Fenster hinauslehnte, in denen schon einmal ein »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses«[7] Zwangssterilisierungen, Krankenmorde und Euthanasie und andere fürchterliche Gräueltaten anordnete.

3. Die Wirksamkeit der Impfung ist irrelevant

Das Bestreben, die Wirksamkeit der mRNA-Impfstoffe zu preisen und Bedenken zu zerstreuen, ist mit Händen zu greifen. So schreibt etwa »Forschung & Lehre», das Impfen habe Millionen Corona-Tote verhindert.[8] Ebenso offenkundig sind die Bemühungen, die Kritiker und Skeptiker der Lächerlichkeit preiszugeben. So wird beispielsweise die offensichtliche Korrelation zwischen Impfbeginn und Übersterblichkeit umgehend von »Experten« verwedelt.[9]

Auch in der Schweiz tragen die zuständigen Behörden mehr zur Verwirrung als zur Schaffung von Klarheit bei: »19 Impftote zählt das Bundesamt für Statistik im Jahr 2021. Die Zulassungsbehörde Swissmedic sieht das anders.«[10]– Es versteht sich von selbst, dass sich beide Seiten auf ihre Wissenschaftlichkeit berufen …

Als verlässliche Schildwache der Regierenden erwiesen sich einmal mehr die Haltungsjournalistin Anja Reschke und ihr Panorama-Team: »Laut Paul-Ehrlich-Institut sind in Deutschland bislang 113 Menschen nach einer Corona-Impfung verstorben. Nach Panorama-Recherchen gibt es aber nicht einen einzigen belegten Fall, in dem die Impfung zum Tod führte.«[11]

Die Realität ist eine andere: In 37 Fällen wurde bislang in Mitteldeutschland ein Impfschaden anerkannt und damit eine Entschädigung in Form einer monatlichen Rente zugesichert.[12] Noch deutlicher ist das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt in seiner Medienmitteilung vom 26.9.2023: »Durch medizinische oder chirurgische Behandlung, wobei es sich hier nicht zwingend um einen Behandlungsfehler handeln muss, verstarben 78 Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter, darunter 13 an den Folgen einer Covid-Impfung.«[13]

Verräterisch ist auch diese Meldung aus der Schweiz: »Erstmals Tote in nahem Abstand zur Impfung in der Statistik – besorgniserregend sind sie nicht« und: »Impfskeptiker finden in der neuen Todesursachenstatistik eine Bestätigung für die Gefährlichkeit der Impfung. Doch selbst wenn in diesen Fällen tatsächlich die Impfung zum Tod geführt hat, liegen die Relationen so: Die Impfung hat die Zahl der Coronatoten um die Hälfte reduziert.«[14]

Es wird also nur eingestanden, was sich nicht länger leugnen lässt, und zum Gegenangriff geblasen. Tatsache ist jedoch, dass in der Schweiz bereits 2021 gemäß der ärztlichen Todesursachenzertifikate 19 Personen an unerwünschten Nebenwirkungen von Covid-19-Impfstoffen als Haupttodesursache verstorben sind.[15] Aufgrund der politischen Großwetterlage ist von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen.

Wir dürfen solche Zahlenspielereien und Spiegelfechtereien getrost den Politikern, der Qualitätsjournaille und anderen Lügnern überlassen. Für unsere Strafanzeige ist nur folgendes relevant:

Es gab Tote, und die Regierenden wussten, oder hätten wissen müssen, dass ihre »Maßnahmen« Tote zur Folge haben werden. Und wer in diesem Bewusstsein trotzdem handelt, verlässt damit den »Boden des Grundgesetzes«, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie der EMRK, weil er sich über die Unantastbarkeit der Würde des Menschen hinwegsetzte. Punkt. Dieses Heraustreten aus dem zivilgesellschaftlichen Konsens wird nach Völkerstrafgesetz und Internationalem Römischem Statut bewusst unter Strafe gestellt.

4. Der Staat darf kein einziges Leben gefährden, um andere zu schützen

Die Würde des Menschen verbietet jedes Aufwiegen und Werten von Menschenleben als dem höchsten Rechtsgut, das ein Staat zu schützen hat.

»Demokratie, das ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf über die nächste Mahlzeit abstimmen. Freiheit, das ist, wenn das Schaf bewaffnet ist und die Abstimmung anficht.« Dieses gleich zwei amerikanischen Gründervätern, Benjamin Franklin und Thomas Jefferson, zugeschriebene Zitat bringt es auf den Punkt, warum auch in einer Demokratie rote Linien zu beachten sind. Indem sie die »Würde des Menschen« für unantastbar erklärt, setzen das Grundgesetz und andere Rechtsquellen eine rote Linie, die unter keinen Umständen überschritten werden darf.

Den gesamten Text des Argumentariums finden Sie hier:

Hinweis:

Auf der Netzseite des ZAAVV finden Sie Muster der Strafanzeigen zum herunterladen.


Anmerkungen:


  1. Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (= ZAAVV).
  2. Quelle: Schweizerisches Bundesamt für Gesundheit: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/krankheiten-im-ueberblick/coronavirus/covid-19.html
  3. Aus dem Urteil im Fall Gäfgen.
  4. Bei der Verabschiedung der sogenannten Notstandsgesetze im Bundestag am 30. Mai 1968 führte Brand zudem an, wer »mit dem Notstand spielen sollte, um die Freiheit einzuschränken«, werde ihn »auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie finden«. Dies sei ganz wörtlich gemeint.
  5. EGMR Nr. 22978/05 (5. Kammer) – Urteil vom 30. Juni 2008 (Gäfgen vs. Deutschland): https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/egmr/05/22978-05-1.php
  6. Zum Beispiel: https://www.20min.ch/story/uni-zuerich-fehlt-personal-jetzt-kommen-moerder-leichter-davon-813418050845
  7. https://www.landesarchiv-bw.de/stal/grafeneck/grafeneck02_1.htm
  8. https://www.forschung-und-lehre.de/forschung/impfen-hat-millionen-corona-tote-verhindert-4809
  9. https://www.tagesschau.de/faktenfinder/uebersterblichkeit-deutschland-102.html
  10. https://www.srf.ch/news/schweiz/todesursachen-statistik-covid-impfung-behoerden-sind-sich-uneins-ueber-anzahl-todesfaelle
  11. https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2021/Corona-Tod-nach-Impfung,coronaimpfung130.html
  12. https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/impfschaeden-impfnebenwirkungen-corona-102.html
  13. https://statistik.sachsen-anhalt.de/themen/bildung-sozialleistungen-gesundheit/gesundheitswesen/todesursachen
  14. https://www.tagblatt.ch/leben/coronavirus-erstmals-tote-in-nahem-abstand-zur-impfung-in-der-statistik-besorgniserregend-sind-sie-nicht-ld.2355239?reduced=true
  15. https://www.20min.ch/story/corona-impfung-fuehrte-2021-zu-19-todesfaelle-832198020288

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